Folia Canonica 6. (2003)
STUDIES - Peter Landau: Seelsorge in den Kanonessammlungen von der Zeit der gregorianischen Reform bis zu Gratian
62 PETER LANDAU das Modell eines kollektiven Leitungsgremiums der Kirche nur auf die Frühkirche bezieht: “Quod idem olim episcopus qui et presbyter.“25 Es bleibt aber festzuhalten, dass er keine Bedenken trägt, das Gleichstellungsmodell des Hieronymus in seine Kanonessammlung aufzunehmen. Werden so die Priester in ihrem Rang weitgehend den Bischöfen angenähert, so sind sie andererseits durch das Recht der Verkündigung des Wortes Gottes über die Predigt gegenüber den Mönchen deutlich hervorgehoben. Anselm übernimmt aus der 74-Titel-Sammlung ein Brieffragment Leos des Grossen, in dem den Mönchen und auch gebildeten Laien strikt untersagt wird, sich ein Recht auf Predigt anzumassen.26 Die Rubrik lautet bei Anselm: „Ut prêter Domini sacerdotes nullus audeat predicare“.27 Als Ergänzung dienen Anselm wiedemm zwei Texte aus den Briefen des Hieronymus, wo der Kirchenvater die Unterordnung der Mönche unter die Priester mit deutlichen Worten hervorhebt und letztere als patres monachorum1 bezeichnet.28 Hieronymus bezieht hier die Unterordnung auch auf sich selbst als Mönch, indem er schreibt: „Mihi ante presbyterum sedere non licet.“29 Anselm gibt den Sinn der rhetorisch sehr ausgeschmückten Hieronymussätze mit der lapidar formulierten Rubrik wieder: „Quod clerici monachis pre- sunt.“30 Der Status des Mönchs ist von dem des Priesters streng unterschieden. III. Deusdedit, bonizo und polycarp zur cura animarum In der Kanonessammlung des Deusdedit, für die wohl teilweise dieselben Dossiers wie von Anselm benutzt wurden, findet man ebenfalls Exzerpte aus den Werken des Hieronymus, in denen Bischöfe und Priester als annähernd gleichrangig angesehen werden — es sind teilweise dieselben Exzerpte wie bei Anselm.31 Ein besonderes Interesse an der Frage des Rechts des Priesters zur Predigt und Spendung der Sakramente ist bei Deudedit kaum festzustellen. Anders verhält es sich dann allerdings mit dem ,Liber de vita Christiana4 des Bonizo von Sutri. Bonizo 25 Anselm, Collectio (Fn. 10), ibidem. 26 JK 496 - bei Anselm, Collectio (Fn. 10), 7.122,415. 27 Anselm, Collectio (Fn. 10): „Specialiter statuentes iubemus, ut prêter Domini sacerdotes nullus audeat predicare seu monachus sive ille laicus qui cuiuslibet scientiae nomine glo- rietur.” Zum Vorkommen in der 74-Titel-Sammlung cf. J. T. GILCHRIST (ed.), Diversorum Patrum Sententiae sive Collectio in LXXIV titulos digesta (Monumenta luris Canonici, Ser. B, vol. 1), Città del Vaticano 1973, c. 242, 150. 28 Anselm, Collectio (Fn. 10), 7.116,413: „Quodcumque dicitur ad monachos redundat in clericos qui patres sunt monachorum.” 29 Anselm, Collectio (Fn. 10), ibidem. 30 Anselm, Collectio (Fn. 10), ibidem. 31 V. Wolf von Glanvell (FIrsg.), Die Kanonessammlung des Kardinals Deusdedit, Paderborn 1905, rist. Aalen 1967, 2.139 (258ss.) = Ans. 7.122; Deusdedit 2.143 (262), entspricht teilweise Ans. 7.112.