Folia Canonica 6. (2003)

STUDIES - Peter Landau: Seelsorge in den Kanonessammlungen von der Zeit der gregorianischen Reform bis zu Gratian

62 PETER LANDAU das Modell eines kollektiven Leitungsgremiums der Kirche nur auf die Frühkir­che bezieht: “Quod idem olim episcopus qui et presbyter.“25 Es bleibt aber fest­zuhalten, dass er keine Bedenken trägt, das Gleichstellungsmodell des Hierony­mus in seine Kanonessammlung aufzunehmen. Werden so die Priester in ihrem Rang weitgehend den Bischöfen angenähert, so sind sie andererseits durch das Recht der Verkündigung des Wortes Gottes über die Predigt gegenüber den Mönchen deutlich hervorgehoben. Anselm übernimmt aus der 74-Titel-Sammlung ein Brieffragment Leos des Grossen, in dem den Mönchen und auch gebildeten Laien strikt untersagt wird, sich ein Recht auf Pre­digt anzumassen.26 Die Rubrik lautet bei Anselm: „Ut prêter Domini sacerdotes nullus audeat predicare“.27 Als Ergänzung dienen Anselm wiedemm zwei Texte aus den Briefen des Hieronymus, wo der Kirchenvater die Unterordnung der Mönche unter die Priester mit deutlichen Worten hervorhebt und letztere als pa­tres monachorum1 bezeichnet.28 Hieronymus bezieht hier die Unterordnung auch auf sich selbst als Mönch, indem er schreibt: „Mihi ante presbyterum sedere non li­cet.“29 Anselm gibt den Sinn der rhetorisch sehr ausgeschmückten Hieronymus­sätze mit der lapidar formulierten Rubrik wieder: „Quod clerici monachis pre- sunt.“30 Der Status des Mönchs ist von dem des Priesters streng unterschieden. III. Deusdedit, bonizo und polycarp zur cura animarum In der Kanonessammlung des Deusdedit, für die wohl teilweise dieselben Dos­siers wie von Anselm benutzt wurden, findet man ebenfalls Exzerpte aus den Wer­ken des Hieronymus, in denen Bischöfe und Priester als annähernd gleichrangig angesehen werden — es sind teilweise dieselben Exzerpte wie bei Anselm.31 Ein besonderes Interesse an der Frage des Rechts des Priesters zur Predigt und Spen­dung der Sakramente ist bei Deudedit kaum festzustellen. Anders verhält es sich dann allerdings mit dem ,Liber de vita Christiana4 des Bonizo von Sutri. Bonizo 25 Anselm, Collectio (Fn. 10), ibidem. 26 JK 496 - bei Anselm, Collectio (Fn. 10), 7.122,415. 27 Anselm, Collectio (Fn. 10): „Specialiter statuentes iubemus, ut prêter Domini sacerdo­tes nullus audeat predicare seu monachus sive ille laicus qui cuiuslibet scientiae nomine glo- rietur.” Zum Vorkommen in der 74-Titel-Sammlung cf. J. T. GILCHRIST (ed.), Diversorum Patrum Sententiae sive Collectio in LXXIV titulos digesta (Monumenta luris Canonici, Ser. B, vol. 1), Città del Vaticano 1973, c. 242, 150. 28 Anselm, Collectio (Fn. 10), 7.116,413: „Quodcumque dicitur ad monachos redundat in clericos qui patres sunt monachorum.” 29 Anselm, Collectio (Fn. 10), ibidem. 30 Anselm, Collectio (Fn. 10), ibidem. 31 V. Wolf von Glanvell (FIrsg.), Die Kanonessammlung des Kardinals Deusdedit, Pa­derborn 1905, rist. Aalen 1967, 2.139 (258ss.) = Ans. 7.122; Deusdedit 2.143 (262), ent­spricht teilweise Ans. 7.112.

Next

/
Thumbnails
Contents