Folia Canonica 6. (2003)
STUDIES - Rita Ferenczy - Szabolcs Anzelm Szuromi: Die kirchliche Ehe als staatlich anerkannter Ehebund? - Kritische Bemerkungen aus rechtgeschichtlicher, zivil- und kirchenrechtlicher Sicht
DIE KIRCHLICHE EHE ALS STAATLICH ANERKANNTER EHEBUND? III Ehe nicht auf eine hundertjährige Tradition zurückgeführt werden kann. Die nötige staatliche Administration zeigt, daß die Last der staatlichen Behörden nach der unifizierten Ehe nicht erleichtert würde. Diese Lösung wirft auch von kirchlicher Seite Fragen auf, weil selbst das Institutionssystem der sog. historischen Kirchen nicht fähig wäre, die staatlichen Vorschriften genau einzuhalten. Das aber würde Probleme auf einem lebendigen Rechtsgebiet bedeuten. Ähnlich irreal erscheint die Vorbereitung der Geistlichen auf die vom Staat erwünschten Aufgaben. Wir können auch nicht sagen, daß aus pastoraler Hinsicht oder wenn man will, aus moralischer Hinsicht, die neuere Eheschließung die Statistik der Eheschließungen in Ungam positiv beeinflussen könnte. Es scheint uns, daß das seit 1894 im ungarischen Rechtssystem verwurzelte Eheschließungssystem, das die vom Staat anerkannte Rechtshandlung von der kirchlichen Zelebration völlig trennt, und letztere nur im eigenen Recht wirksam werden läßt, nicht dessen Modifizierung erfordert, und dass mit dessen Weiterleben die Freiheit keiner Konfession verletzt wird.