Folia Canonica 5. (2002)

BOOK REVIEWS

330 BOOK REVIEWS Cette recension ne fait que relever quelques aspects des différentes interven­tions. Cela suffit sans doute à constater que ce petit livre apporte beaucoup d’arguments intéressants. Le fait que les auteurs ne soient pas toujours d’accord sur tous les points évoqués est aussi un aspect stimulant pour la recherche, gage d’une meilleure approche de la vérité canonique. Dominique LE TOURNEAU ZENON CardenAL GROCHOLEWSKI, La filosofia del derecho en las en- senanzas de Juan Pablo Ily otros escritos, Editorial Ternis, Bogotá - Colom­bia 2001, XXXVI+73. pp Zeno Kardinal Grocholewski, der langjährige Präfekt der Apostolischen Si­gnatur und jetzige Präfekt der Kongregation für das katholische Bildungswesen, hat in dem vorliegenden Band drei Arbeiten erstmals in spanischer Sprache her­ausgegeben. Die erste davon bezeichnet das Hauptthema: Die Rechtsphiloso­phie in der Lehre Johannes Pauls II. Es handelt sich um einen Vortrag Grocho- lewskis vor dem Pariser „Institut Européen des Relations Église-État“ mit dem Originaltitel L‘humanisme de Jean Paul II. Prémices d’unephilosophie du droit. Der zweite Vortrag befaßt sich mit Johannes Paul II. als Gesetzgeber und be­schreibt dessen Arbeit an den großen Kodifikationen seines Pontifikats. Grocho­lewski hat diesen beiden Artikeln einen interessanten dritten Beitrag über spezi­fische Elemente des Rechtsschutzes in der Kirche hinzugefügt, in dem er aus­führt, daß das kanonische Prozeßrecht -bei aller seiner Einfachheit und techni­schen Perfektion- und die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Grunde nicht die be­vorzugten Konfliktlösungsmittel der Kirche darstellen, in der das Seelenheil stets oberstes Gesetz ist (vgl. C. 1752 CIC) und alle prozeßwürdigen Rechte nur Mittel zu diesem Ziel darstellen. Es gibt Päpste, die in die Geschichte eingegangen sind, ohne das von ihnen etwas Schriftliches überliefert wäre. Bei Johannes Paul II. ist das Gegenteil der Fall: Durch die Fülle seiner lehramtlichen Aussagen ergibt sich das Problem der Übersicht. In dem vorliegenden Werk geht es Grocholewski um einen meist we­nig beachteten Aspekt in der Lehre Johannes Pauls IL, nämlich um die Rechts­philosophie. Die Rechtswissenschaft gerhört nicht unbedingt zu den Spezialgebieten Jo­hannes Pauls II. Wer ihn jedoch vorschnell als Nichtjuristen abqualifizieren will, der vergißt, daß dieser Papst nicht nur den geltenden Codex Iuris Canonici pro­mulgiert hat, sondern auch das Gesetzbuch der Katholischen Ostkirchen von 1990 und die Apostolische Konstitution Pastor bonus, die die Arbeit der Römi-

Next

/
Thumbnails
Contents