Folia Canonica 5. (2002)
STUDIES - Peter Landau: Einführung in 'Peter Erdő', Die quellen des Kirchenrechts
PETER ERDŐ, DIE QUELLEN DES KIRCHENRECHTS 209 Kaiser Friedrich Barbarossas, zwischen 1160 und 1170 nach Ungarn ergingen.6 7 Ungarn ist auch heute ein Land, in dem das kanonische Recht an den Universitäten und in der Forschung besonders gepflegt wird. Ich verweise auf die seit 1998 in Budapest von Peter Erdő und anderen Kanonisten herausgegebene Zeitschrift “Folia Canonica“ mit dem Untertitel ,Review of Eastern and Western Canon Law“. In Ungarn kann es dem ausländischen Gastredner zu einem streng kanoni- stischen Thema begegnen, dass sogar der Staatspräsident den Vortrag besucht, was vielleicht aussagekräftig für das Bewusstsein von Rechtstraditionen im Lande der Stephanskrone ist. Ich war daher auch nicht überrrascht, als ich erfuhr, dass für die heutige Präsentation eines kanonistischen Lehrbuchs uns die ungarische Botschaft Gastfreundschaft gewährt. Sie ermöglicht es uns, dass wir am heutigen Abend in Berlin Zusammentreffen können. Aber ich freue mich auch als gebürtiger Berliner, dass diese Buchpräsentation in Berlin stattfinden kann. Die von mir bereits erwähnte Universität Unter den Linden war fast hundert Jahre lang ein Zentrum kanonistischer Forschung, zuerst durch Aemilius Ludwig Richter,1 den Verfasser eines großen Lehrbuchs des Kirchenrechts und Editor der Dekrete des Konzils von Trient, dann durch Paul Hinschius,8 dessen monumentales Kirchenrecht zu den größten Leistungen der Rechtsgeschichte gehört, schließlich durch Ulrich Stutz, den Lehrer Stephan Kuttners, der als erster ein Buch über den,Geist des Codex Iuris Canonici“ 1918 veröffentlichte.9 Es sei vielleicht auch heute abend daran erinnert, dass zu Preußens Königen ein Kenner und Freund des Kirchenrechts wie der in der deutschen Geschichtsschreibung bis heute unterschätzte König Friedrich Wilhelm IV. gehörte, der Richter 1846 nach Berlin holte und dessen Reiterstandbild vor der Nationalgalerie, die am Sonntag eröffnet werden soll, an den Beitrag dieses Königs zur Entstehung des Weltkulturerbes der Museumsinsel erinnert.10 Berlin und Preußen sind stärker mit der Geschichte des kanonischen Rechts verbunden, als vielen deutschen Zeitgenossen bewusst ist. 6 W. Boltzmann, Papst Alexander III. und Ungarn, in Ungarische Jahrbücher 6 (1926) 387—426; auch in Ders., Beiträge zur Reichs- und Papstgeschichte des hohen Mittelalters, Bonner Historische Forschungen, VIII, Bonn 1957, 139-167. 7 Hierzu mein Aufsatz, Das Recht derfrühen Kirche im Werk Aemilius Ludwig Richters, in Festschr.f Martin Heckei zum siebzigsten Geburtstag, Tübingen 1999, 117—132. 8 Cf. meinen Art. Hinschius, Religion in Geschichte und Gegenwart. Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft, H. D. Betz- S. Browning-B. Janowski-E. JOngel (Hrsgg.), Bd. 3, Tübingen 42000, 1776f. 9 Cf. meinen Aufsatz Ulrich Stutz und der Codex Iuris Canonici von 1917, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische. Abteilung, 74 (1988) 1-16. 10 Zu Friedrich Wilhelms IV. Bedeutung für das Kirchenrecht cf. meinen Beitrag Friedrich Wilhelm IV. und die Religionsfreiheit in JZ ( 1995), 909—919.