Folia Canonica 4. (2001)
STUDIES - Helmut Pree: Nichtterritoriale Strukturen der hierarchischen Kirchenverfassung
NICHTTERRITORIALE STRUKTUREN 35 jedoch kumulativ mit der des jeweiligen Diözesanbischofs57 - die zum Militärordinariat gehörenden Personen verbleiben zugleich ihrer nach dem Wohnsitz oder Ritus determinierten Teilkirche zugehörig (IV SMC). Der Militärordinarius gehört von Rechts wegen der Bischofskonferenz an (III SMC). Das Militärordinariat wird von SMC als „Ecclesia particularis” bezeichnet58 59 60 61 62 und behandelt, unter anderem durch die rechtliche Angleichung an die Diözese (■dioecesibus iuridice assimilantur) und die dem Diözesanbischof grundsätzlich gleichgestellte Rechtsstellung des Militärordinarius: I § 1 und II § 1 sowie III und IV SMC. Ferner besitzt der Militärordinarius ein Presbyterium und einen Priesterrat; das Militärordinariat ist Inkardinationsverband (VI SMC); die „portio populi Dei” bildet ein nach personalen Merkmalen definierter Kreis von Gläubigen (X SMC). 58 „Inter Ordinariatum militarem et alias Ecclesias particulares arctum vinculum communionis atque virium coniunctio in actione pastorali vigeant oportetII § 4 SMC. Vgl. Baura, Gli ordinariati (Anm. 52), 337-365. 59 Ausführlich hierzu Olsen, Die Natur des Militärordinariats (Anm. 11), 352-361. 60 Damit ist vereinbar, dass die Militärseelsorge spezifischen Anforderungen genügen muss, die sich nicht nur aus der äußeren Nichterreichbarkeit durch die ordentlichen Seelsorgsstrukturen ergibt, sondern besonders auch aus inneren Gründen eines schwieriger werdenden christlichen Selbstverständnisses des soldatischen Berufsbildes in einer zum Teil pazifistisch geprägten Umwelt, welche die Legitimation bewaffneter Streitkräfte in Abrede stellt. Vgl. Baura, Gli ordinariati (Anm. 52) 337-365, 339-343. 61 Die kumulative Jurisdiktion schließt meines Erachtens die Hinordnung auf die plena animarum cura nicht aus; sie bewirkt nicht, dass das Militärordinariat zum Zweckverband wird. Der in der Literatur verschiedentlich hervorgehobene komplementäre Charakter der Militärseelsorge im Verhältnis zur ordentlichen, territorialen Seelsorge zusammen mit der kumulativen Zuständigkeit des Ortsordinarius (vgl. Vat II PO 10: salvis semper iuribus Ordinariorum locorum) ist ebenfalls nicht geeignet, das Militärordinariat zu einen Zweckverband zu machen. Denn die speziellen Bedingungen, unter denen die Soldaten leben, und die speziellen Anforderungen an die Soldatenpastoral beeinträchtigen nicht den Charakter der Militärseelsorge als plena animarum cura. Zum Argument der Komplementarietät vgl. A. VlANA, Los ordinariatos militares en el contexto del decreto „Presbyterorum Ordinis” N.° 10, in Ius Canonicum 28 (1988) 721-749, besonders 745-748. 62 Ghirlanda, De differentia (Anm. 54), 219-251. Gleichwohl bestreitet eine Reihe von Kanonisten den Charakter des Militärordinariats als Teilkirche: A. Viana, Las circunscrip- ciones personales al servicio de la comunión, in PONTIFICIUM CONSILIUM DE LEGUM TEXTIBUS INTERPRETANDIS (Hg.), Ius in vita et in missione Ecclesiae, Acta Symposii Internationalis Iuris Canonici occurrente X anniversario promulgationis Codicis luris Canonici, diebus 19-24 Aprilis 1993 in Civitate Vaticana celebrati, Città del Vaticano 1994, 353-365, 357 f.; Olsen, Die Natur des Militärordinariats (Anm. 11), bestreitet den Charakter des Militärordinariates als portio populi Dei und folglich den Charakter als Teilkirche. Eine portio populi Dei sei eine Gruppe von Gläubigen, die sich als Personengemeinschaft „von den anderen Gruppen abgrenzt”, was auf das Militärordinariat nicht zutreffe (397); dieses sei vielmehr Teil von Teilkirchen (394); es könne und solle nicht „die Katholizität im vollen Sinne darstellen” (395); die Militärordinariate seien auf das Vorhandensein und die Hilfe von Teilkirchen angewiesen (351). Ob die Argumentation OLSENS haltbar ist, hängt letztlich von