Circulares literae dioecesanae anno 1911 ad clerum archidioecesis strigoniensis a Claudio Francisco Cardinale Vaszary principe primate regni Hungariae et archiepiscopo dimissae
III.
svätej Kongregácie uzavreté — Svätý Otec náš pápež Pius X. pri výsluchu 7-ho bežiaceho mesiaca schválil a rozkázal, aby bolo vydané a vyhlásené prítomné toto nariadenie. Každému ale jednotlivému biskupovi naložil, aby toto nariadenie nielen farárom a duchovenstvu dali na známosť, lež aj ludu, ktorému sa ono počas veľkonočnej doby v reči ľudovej má prečítať. Biskupi však budú museť po uplynutí každého pätročia, spolu s ostatnými záležitosťami, aj o zachovávaní tohoto nariadenia Svätej Stolici zprávu podať. Čokoľvek protivného, sa nevezme do ohľadu! Dané v Ríme, v budove tejže Sv. Kongregácie, 8-ho augusta 1910. D. Kardinál Ferrata, predseda, F. Giustini, tajomník. Dekret der Kongregation de Sacramentis über das Alter für die Zulassung zur ersten hl. Kommunion. Mit welch besonderer Liebe Christus auf Erden den Kindlein zugetan war, bezeugt das Evangelium mit klaren Worten. Es war seine Lust, mit ihnen zu verkehren. Er pflegte ihnen die Hände aufzulegen, sie in seine Arme zu schlies- sen, sie zu segnen. Er ertrug es mit Unwillen, dass sie von den Jüngern zurückgewiesen wurden, und tadelte dieselben mit den ernsten Worten: „Lasset die Kleinen zu Mir kommen und wehret es ihnen nicht, denn ihrer ist das Himmelreich!“ 1 Wie sehr Er aber ihre Unschuld und Seelenreinheit schätzte, zeigte Er sattsam, als Er ein Kind herbeirief und zu den Jüngern sprach: „Wahrlich, sage Ich euch, wenn ihr nicht werdet wie die Kinder, werdet ihr ins Himmelreich nicht eingehen. Wer sich also immer verdemütigt wie dieses Kind, ist der Grössere im Himmelreich. — Und wer ein solches Kind in meinem Namen aufnimmt, der nimmt Mich auf.“ 1 Dessen eingedenk, hat die katholische Kirche schon von ihrer Entstehung an gesucht, die Kleinen durch die eucharis- tische Kommunion zu Christus hinzuführen. Sie pflegte dieselbe selbst den Säuglingen zu reichen. Dies geschah, wie fast in allen alten Ritualbüchern bis zum 13. Jahrhundert vorgeschrieben ist, bei der j Taufe, und diese Gewohnheit erhielt sich da und dort länger, bei den Griechen und Morgenländern besteht sie jetzt noch. Zur Beseitigung der Gefahr, dass die I Säuglinge das konsekrierte Brot nicht bei sich behalten, gelangte von Anfang an die Sitte zur Geltung, denselben die Eucharistie unter der Gestalt des Weines zu reichen. Aber nicht nur bei der Taufe, son- dern nachher noch öfter wurden die kleinen Kinder mit dem göttlichen Mahle ! erquickt, denn es war in manchen Kirchen Sitte, den Kleinen die Eucharistie sofort nach der Geistlichkeit zu spenden, und anderswo pflegte man ihnen die übrig- gebliebcnen Partikel nach der Kommi*- j nion der Erwachsenen zu reichen. Dieser Gebrauch trat dann in der lateinischen Kirche ausser Gewohnheit. Die kleinen Kinder wurden des heiligen Tisches erst teilhaftig, wenn sie einiger- massen zum Gebrauch der Vernunft gelangten und irgendwelche Kenntnis vom heiligsten Sakramente hatten. Diese neue, vorerst von einigen Partikularsynoden angenommene Disziplin wurde im allgemeinen 4. lateranischen Konzil im Jahre 1215. feierlich bestätigt durch den 21. 1 Mark. 10, 13. 14. 1 Matth. 18, 3. 4. 5.