Circulares literae dioecesanae anno 1911 ad clerum archidioecesis strigoniensis a Claudio Francisco Cardinale Vaszary principe primate regni Hungariae et archiepiscopo dimissae

III.

svätej Kongregácie uzavreté — Svätý Otec náš pápež Pius X. pri výsluchu 7-ho be­žiaceho mesiaca schválil a rozkázal, aby bolo vydané a vyhlásené prítomné toto na­riadenie. Každému ale jednotlivému bisku­povi naložil, aby toto nariadenie nielen farárom a duchovenstvu dali na známosť, lež aj ludu, ktorému sa ono počas veľko­nočnej doby v reči ľudovej má prečítať. Biskupi však budú museť po uplynutí kaž­dého pätročia, spolu s ostatnými záležito­sťami, aj o zachovávaní tohoto nariadenia Svätej Stolici zprávu podať. Čokoľvek protivného, sa nevezme do ohľadu! Dané v Ríme, v budove tejže Sv. Kon­gregácie, 8-ho augusta 1910. D. Kardinál Ferrata, predseda, F. Giustini, tajomník. Dekret der Kongrega­tion de Sacramentis über das Alter für die Zulassung zur ersten hl. Kommunion. Mit welch besonderer Liebe Christus auf Erden den Kindlein zugetan war, bezeugt das Evangelium mit klaren Wor­ten. Es war seine Lust, mit ihnen zu verkehren. Er pflegte ihnen die Hände aufzulegen, sie in seine Arme zu schlies- sen, sie zu segnen. Er ertrug es mit Unwillen, dass sie von den Jüngern zu­rückgewiesen wurden, und tadelte die­selben mit den ernsten Worten: „Lasset die Kleinen zu Mir kommen und wehret es ihnen nicht, denn ihrer ist das Him­melreich!“ 1 Wie sehr Er aber ihre Un­schuld und Seelenreinheit schätzte, zeigte Er sattsam, als Er ein Kind herbeirief und zu den Jüngern sprach: „Wahrlich, sage Ich euch, wenn ihr nicht werdet wie die Kinder, werdet ihr ins Himmel­reich nicht eingehen. Wer sich also im­mer verdemütigt wie dieses Kind, ist der Grössere im Himmelreich. — Und wer ein solches Kind in meinem Namen auf­nimmt, der nimmt Mich auf.“ 1 Dessen eingedenk, hat die katholische Kirche schon von ihrer Entstehung an gesucht, die Kleinen durch die eucharis- tische Kommunion zu Christus hinzufüh­ren. Sie pflegte dieselbe selbst den Säug­lingen zu reichen. Dies geschah, wie fast in allen alten Ritualbüchern bis zum 13. Jahrhundert vorgeschrieben ist, bei der j Taufe, und diese Gewohnheit erhielt sich da und dort länger, bei den Griechen und Morgenländern besteht sie jetzt noch. Zur Beseitigung der Gefahr, dass die I Säuglinge das konsekrierte Brot nicht bei sich behalten, gelangte von Anfang an die Sitte zur Geltung, denselben die Eu­charistie unter der Gestalt des Weines zu reichen. Aber nicht nur bei der Taufe, son- dern nachher noch öfter wurden die klei­nen Kinder mit dem göttlichen Mahle ! erquickt, denn es war in manchen Kir­chen Sitte, den Kleinen die Eucharistie sofort nach der Geistlichkeit zu spenden, und anderswo pflegte man ihnen die übrig- gebliebcnen Partikel nach der Kommi*- j nion der Erwachsenen zu reichen. Dieser Gebrauch trat dann in der lateinischen Kirche ausser Gewohnheit. Die kleinen Kinder wurden des heiligen Tisches erst teilhaftig, wenn sie einiger- massen zum Gebrauch der Vernunft ge­langten und irgendwelche Kenntnis vom heiligsten Sakramente hatten. Diese neue, vorerst von einigen Partikularsynoden an­genommene Disziplin wurde im allgemei­nen 4. lateranischen Konzil im Jahre 1215. feierlich bestätigt durch den 21. 1 Mark. 10, 13. 14. 1 Matth. 18, 3. 4. 5.

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