Dénesi Tamás: Bencések Magyarországon a pártállami diktatúra idején II. - Studia ex Archivo Sancti Martini edita II. (Pannonhalma, 2018)

Boros Zoltán: A rendi vezetés változásai a dispozíciók tükrében (1945–1990)

26 BOROS ZOLTÁN: A RENDI VEZETÉS VÁLTOZÁSAI A DISPOZÍCIÓK TÜKRÉBEN (1945–1990) fassung der neuen Statuten in den 1970er Jahren, deren Inhalt nach der Wahl von András Szennay in die Praxis umgesetzt wurde. Die Beschlüsse ( dispositio ), in denen die Unterbringung der Ordensmitglieder bestimmt wurde, und die auf diesen basierenden Namensregister ( status persona ­lis) sind Primärquellen, wenn es darum geht, die Änderungen der Ordensführung nachzuvollziehen. Mit ihrer Hilfe kann man feststellen, dass 1950 drei Viertel der Ordensmitglieder nicht in die vom Staat genehmigte Mitgliederzahl passten und deshalb in den Dienst der Diözese traten oder als Normalbürger eine staatliche Anstellung annahmen. Die Ordensleitung durfte nur aus 18 Personen bestehen, die somit auch ein staatliches Gehalt bezogen. Außer den Vorstehern waren je­weils ein oder zwei Personen für die Ausbildung der Novizen, für die Bewirtschaf­tung und für die Schulen zuständig. Da sie keinen eigenständigen Status erhielten, wurden auch die Theologiedozenten hier eingereiht, und zwar als Definitoren. Zusammen mit den Lehrern der beiden Gymnasien dürfte die Gemeinschaft aus insgesamt 74 Personen bestanden haben. Aus den von uns untersuchten Doku­menten ist jedoch ersichtlich, dass in den 1950er und 1960er Jahren mehr Perso­nen in Pannonhalma lebten. Neben einigen Nonnen wurden zum Beispiel auch Laienbrüder als Haushaltsangestellte aufgeführt. Weiterhin betrachtete man nicht nur die pensionierten Ordensmitglieder, sondern auch die Benediktiner als zum Konvent gehörig, die in dem neben dem Gebäude des Hauptklosters eingerichte­ten Altersheim untergebracht waren. Eine grundlegende Änderung brachten der erzwungene Rücktritt von Norbert Legányi im Jahr 1968, die von 1969 bis 1972 erarbeiteten neuen Statuten und die Wahl des neuen Erzabtes. Die staatlichen Be­hörden waren in allen drei Fällen aktiv an der Gestaltung der Ereignisse beteiligt, sodass mit András Szennay ein Mönch zum Erzabt gewählt wurde, der eng mit den Staatssicherheitsbehörden zusammenarbeitete. Der Staat mischte sich auch in den im Sinne der neuen Statuten ins Leben gerufenen Rat des Erzabtes ein, denn die Namen der für diesen Rat aufgestellten Kandidaten mussten vorab beim Staat­lichen Amt für Religionsfragen vorgelegt werden. Die Abstimmung erfolgte dann anhand einer vom Staat im Vorfeld genehmigten Liste, sodass mehrere Mönche in den Rat gewählt werden konnten, die – wie man aus anderen Quellen weiß – ein­geschleuste Agenten der Polizei waren. Dadurch wurde nicht nur das Recht der freien Wahl der Gemeinschaft verletzt, sondern der Staat konnte auch das Leben des von ihm stets als Gegner betrachteten Ordens kontinuierlich kontrollieren und beeinflussen. Obwohl der Druck auf die Benediktiner in den 1980er Jahren nach­ließ, wurde die rechtmäßige Leitung des Ordens erst nach der Erzabtwahl von 1991 wiederhergestellt.

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