Dénesi Tamás: Bencések Magyarországon a pártállami diktatúra idején I. - Studia ex Archivo Sancti Martini edita I. (Pannonhalma, 2017)
Wirthné Diera Bernadett: Lelkivezetés a diktatúrában – Szunyogh Xavér az 1961-es „Fekete Hollók” ügyben
178 WIRTHNÉ DIERA BERNADETT: LELKIVEZETÉS A DIKTATÚRÁBAN – SZUNYOGH XAVÉR... Bernadett Wirthné Diera Seelsorge in der Diktatur – Xavér Szunyogh und der Fall „Schwarze Raben“ im Jahr 1961 Der Benediktinermönch Xavér Szunyogh (1895–1980) war eine bedeutende Persönlichkeit im Bereich der Liturgie und der Seelsorge, und zwar nicht nur in der Zwischenkriegszeit, sondern auch während der kommunistischen Diktatur, wie sie nach 1945 kontinuierlich ausgebaut wurde. An seinen Namen knüpft sich die Neugründung der Institution der Oblaten und deren Verbreitung in Ungarn sowie die Seelsorge des Ordens Töchter des heiligen Benedikt (Szent Benedek Leányai). Als ein Mönch, der sich der Liturgie verschrieben hatte, setzte er sich – bereits vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil – sehr dafür ein, dass die Gläubigen sich „bewusst, aktiv und produktiv“ an den Messen und anderen liturgischen Ereignissen beteiligten. Zu diesem Zweck übersetzte er liturgische Werke in die ungarische Sprache und arbeitete daran, die Texte des Breviers und der heiligen Messe ins Ungarische zu übertragen. Letzteres gilt wohl als sein Hauptwerk und fand als „Szunyogh-Missale“ Verbreitung in ganz Ungarn. Nachdem den Orden 1950 die Genehmigungen entzogen worden waren, hatte er keinen Platz mehr in dem Rahmen, der vom Staat bewilligt wurde, daher verbrachte er seinen Alltag als „illegaler“ Mönch in der Kapelle Szent Szabina am Rande von Budapest. Seine seelsorgerische Arbeit wurde zunehmend umfangreicher, meist hielt er Exerzitien für solche Gruppen ab, die der Macht – ähnlich wie er – ein Dorn im Auge waren. In der Nacht vom 6. Februar 1961, führte die Polizei im Rahmen einer landesweiten Aktion im Zusammenhang mit dem Fall „Schwarze Raben“ („Fekete Hollók“) eine Hausdurchsuchung bei ihm durch und verhaftete ihn. Im Laufe des Sommers wurde der betagte, bereits 71 Jahre alte Mönch im Prozess gegen die Legio Mariae zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nach anderthalb Jahren der Haft kam er im Rahmen der Amnestie von 1963 frei. Gefängnis und Demütigung nahm er in Frieden hin, er erlebte sie als ein besonderes Geschenk, als Gnade Gottes.