Káldy–Nagy Gyula: A budai szandzsák 1559. évi összeírása - Pest Megye Múltjából 3. (Budapest, 1977)
Einleitung
vollständige Summe ihrer Zahlungsverpflichtungen konnten wir aber aus dem TimarDefter des Sandschaks von Buda aus dem Jahre 1559 ersetzen, in dem bereits das voraussichtliche Landherrneinkommen einer jeden Siedlung, mit dem Vermerk, wessen Timar-, Zi'amet- oder Hass-Besitz es geworden ist, 49 aufgezeichnet wurde. Trotzdem sind in dem jetzt veröffentlichten Konzept zahlreiche Siedlungen zu finden, bei denen der Konskriptor auf die Detailierung der Abgabenverpflichtungen der Bewohner eingegangen ist (siehe am Anfang des Bandes Érd, Besnyő, Pentele, usw.). Die hier mitgeteilten Aufzählungen informieren gut darüber, welche Steuern und Ertragszehente bei der Zusammenschreibung in Registratur genommen wurden, d. h. woraus sich das ganze Landherrneinkommen einer Siedlung zusammensetzte. Nachdem also der Konskriptor die Namen der Bewohner in Registratur genommen hatte, zeichnete er zuerst die Zahl derer auf, die Gizye-Steuer zahlten. Nach dem Gesetz mußte jeder, der außer seinem Haus, Landbesitz und Weingarten in seinem Vieh und anderen Gütern einen Wert von 300 Aktsche besaß, sei er verheiratet oder nicht, falls er selbständig lebte, jährlich eine Gizye-Steuer von 50 Aktsche zahlen. Ihre Zahl trugen die Konskriptoren unter den Ausdruck „hane-i gizye" ein. Das Wort „hane" bedeutet „Haus, Familie", aber wir konnten es mit keinem der beiden Ausdrücke wiedergeben, da wir damit Grund zum Zug falscher Schlüsse geben würden, deshalb schrieben wir: Anzahl der Gizye-Steuer-Zahler. 50 Die Richter und die Priester wurden vom Zahlen der der Gizye-Steuer befreit. Diese Steuer, die auch Filori- oder Harag-Steuer bezeichnet wurde, stand immer dem Schatzamt zu, durfte nie vom Timar-Besitzer eingeholt werden. Dies wurde auch klar zum Ausdruck gebracht, wenn man bei der Zusammenschreibung anführte: „Das Einkommen aus den Zehenten und den Steuern außer der Filori-Steuer. " Die Gizye-Steuer-Zahler waren verpflichtet, im Falle eines Feldzugs eine außerordentliche Steuer, die sogenannte Awariz-Steuer zu zahlen, was selbstverständlich bei den Zusammenschreibungen nicht registriert wurde, im Gegenteil führte man aber an, wenn jemand von der Zahlung befreit wurde, da er an einer Festung oder Brücke Ausbesserungsarbeiten verrichtete. Über deren Namen wurde hingeschrieben: müsellem („befreit"). Der erste Posten bei der Aufzählung der Landherrneinkünfte war immer der Torzins (resm-i kapu), den alle bezahlen mußten, die nach dem Gesetz zur Zahlung der Gizye-Steuer fähig waren. Man kann also aus der in der Zusammenschreibung aufgezeichneten „Zahl der Tore" nicht auf die tatsächliche Anzahl der Tore oder Häuser schließen. Die vorgeschriebene Weise der Zählung der verschiedenen Ertragszehente (Getreide, Heu, Most, Gemüse, Früchte) war, daß man diese immer nach dem Ertragsdurchschnitt von drei Jahren in Konskription nehmen mußte. Die Menge der Getreidezehente wurde immer in türkischen Hohlmaßen, in „kile"-s aufgezeichnet, was beim Messen von Weizen 26,65 kg, beim Messen von Gerste 22,25 kg war. Die Zehentmenge des Mostes notierte man aber immer in ungarischen Hohlmaßen, „pint" (1,69 Liter) oder „cseber" (42,42 Liter). Neben der angegebenen Menge des Zehents von Getreide und Most wurde auch dessen Geldwert aufgezeichnet, den Zehent von Gemüse und Obst fixierte man aber nur in Aktsche. Ganz eigenartig war die Zehentabgabe der Ortschaft Tápiószecső, weil man dort den Getreidezehent nicht nach dem zehnten, sondern nach dem elften Teil abgab, siehe die Notiz am Ende der Zusammenschreibung von Szekcsui. Die Summe des Lamm-Zehents, Bienestock-Zehents und der Schweinesteuer wurde ebenfalls nach dem Durchschnitt von drei Jahren fixiert. Die Zahl der Schafe hingegen, 49 Istanbul, Basbakanlik Arsivi, Tahrír defterleri, Nr. 3 29. 50 Diesbezüglich siehe Gy. Káldy-Nagy, Baranya megye, 7. 27