1843-1844 Irományok 1. • Felséges Első Ferdinánd ausztriai császár, Magyar- és Csehországnak e' néven Ötödik Apostoli királya által szabad királyi Pozsony városában 1843dik esztendei pünkösd hava 14-ik napjára rendeltetett magyarországi közgyűlésnek irásai. / Pozsonyban / Az Országgyűlési Irományok Kiadóhivatalában / 1844

21-dik szám alatt jelentése az 1840-dik évi IV-dik törvényczikkely által, a ' Duna 's egyéb folyamok szabályozása iránt kinevezett országos Küldöttségnek

15. Ülés írásai. Julius 5-én 1843. 536 Wasserspiegel - Gefällebestimmungen. Bei der speciellen und zeitweisen, ohne Reihenfolge ausgeführten, Bearbeitung der oben erinnerten'verschie­denen Stromstrecken wurde diese Bestimmung zu verschiedenen Zeiten und bei verschiedenen Hohen des Wasserstandes vorgenommen; namentlich wurde das Stromgefälle von Petronell bis Gútór den 23. Februar, den 8., 13., 16., 22. März, dann den 22. April 1831 bei den an eben erwähnten Tagen Statt gehabten reducirten Pegelhbhen am I’ressburger Pegel von 5' 5" 5'"— 14' 7" 11'"— 12' 1" 5'" — 9' 11" 9'" — 14' 5" 3'" und 7' 6" 1'" sämmtlich ober Null; von Gütor bis Szőgye den 23. April und 27. October 1834 bei den reducirten Hohen 6' 4" 11'" und 3' 0" 11'" ober Null ebenfalls am Pressburger Pegel; von Vének bis Gran den 19. September 1836 bei der reducirten Szdgyeer Pegelhöhe 5' 4" 6'" ober Null; von Gran bis zu dem Büffelhof - Wirthshause nächst Ofen den 13. September 1836 bei der reducirten Graner Pegelhöhe von 5' 6" 5'" ober Null; vom Büffelhof-Wirthshause bis zu dem Pulverthurm-Wachthause unterhalb Ofen den 20. und 28. Marz 1832 bei der Ofner Pegelhöhe von 3' 5" 0'", dann von 4' 8" 0'" ober Null; vom Pulverthurm-Wachthause bis Duna-Földvär den 19. September 1838 bei der Ofner Pegelhöhe von 4' 7" 6'" ober Null; von Duna-Foldvár bis Mohács den 24. Juli und 13. August 1833 bei der reducirten Duna-Földvárer Pegel­höhe von 7' 7" 4'", dann von 6' 4" 1'" ober Null; ferner den 22. September 1833 bei der Pakser Pegelhöhe von 15' 4" 3'" ober Null; von Mohács bis Sárengrád den 4. August 1833 bei der reducirten Mohácser Pegelhöhe von 5' 11" 9'" ober Null; von Sárengrád bis Peterwardein den 7. Juli 1836 bei der reducirten Sárengráder Pegelhöho von 9' 1" 4'" ober Null; endlich von Peterwardein bis Új-Palánka und von da bis unterhalb des eisernen Thores in der Wallachei in den Jahren 1833 und 1834 zu verschiedenen Zeiten bestimmt. Vorangelassene sämmtliche Wasserspiegel-Gefällsbestimmungen geschahen während eines, wenigstens in der Operationsstrecke aquilibrirten Zustandes der Donau, bei welchem nämlich bei den aussersten Puncten der bearbeiteten Stromstrecke nur unbedeutender Wasserwechsel Statt fand. In der Gegend von Petronell bis Vének und von Duna-Földvár bis Sárengrád im Jahre 1833 wurden Behufs dieser Erhebungen bei den Interimal-Niveaufixpuncten Pflöcke mit ihren Köpfen gleich dem Wasserspiegel allortig gleichzeitig eingeschlagen, und die Kopfhöhen der Pflocke sodann mit dem Niveau durch einen alsbald nachfolgenden Ingenieur verbunden. Im Jahre 1836, wie auch in darauf folgender Zeit, war die Wasserspiegel-Gefällsbestimmung aber der Art veranlasst, dass ein Individuum auf einem Kahne, ohne Zuthun irgend einer andern Kraft, mit dem Wasser selbst sich stromabwärts schwemmen , und während dieser unmittelbar mit der Stromgeschwindigkeit selbst gemachten Reise bei den Niveaufixpuncten einen Pflock auf die Wasserspiegelhöhe niederschlagen liess, dessen Kopffläche sodann durch den nachfolgenden Ingenieur nivellatorisch bestimmt ward. Bei eintretender Nacht während dieses Verfahrens, wurde auf der Stelle, wo das die Wasserspiegelpflöcke niederschlagende Individuum die oberwähnte Operation unterbrach, ein Handpegel errichtet, an diesem das wenige Fallen oder Steigen über Nacht beobachtet, diese Differenz notirt und die Operation, so wie am vorhergehenden Tage, successiv weiter bis zum Ende der Operationsstrecke fortgesetzt. Bei der sodann erfolgten W asserspiegel-Cottenberech­­nung wurden die oben erwähnten, an den Ilandpegeln gemachten, Beobachtungen des übernächtlichen Fallens oder Steigens des Stromes negativ oder positiv nach der Voraussetzung in Berechnung genommen, dass das W asserspiegel­­gefälie bei, mit wenigen Zollen unterschiedenen, Beharrungsständen gleich und gleichförmig vertheilt bleibe. Das vom Jahre 1836 an beobachtete Verfahren hatte den Vortheil, dass, wenn gleich zur Zeit der Wasser­­spiegel-Gefällsbestimmung kein vollkommener Beharrungszustand eintrat, das Stromgefälle dennoch nach solchen erhal­ten ward; da erstens, der die Wasserspiegelpflöcke besorgende Ingenieur zu jedem nächst untern Niveaufixpunct dann anlangte, wenn die Wassermasse selbst, die bei dem obern Fixpuncte zur Zeit der dortigen Wasserpflocksetzung vorüber— floss, bei diesem ankam ; zweitens, da die Pegelbeobachtungen selbst bestätigen, dass wenigstens im Hauptrinnsaal des Donau— Stromes von Petronell bis Peterwardein, wenn der W asserstand nicht zu weit vom Mittel abweicht und der Strom nicht durch ungewöhnlich grosse Seitenzuflüsse Strömungen seines Gleichgewichtes erleidet , auch bei sechszolliger Höhen­differenz der Beharrungswasserspiegel keine merklichen Unterschiede im Gefälle und dessen Vertheilung wahr— zunehmen sind. W enn gleich die bis einschlüssig 1836 ausgeführten Wasserspiegel-Gefällsbestimmungen, wie aus dem \ or­­hergehenden erhellet, immer bei örtlich aquilibrirten Wasserständen ausgeführt waren, so würde dennoch der Umstand,

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