1843-1844 Irományok 1. • Felséges Első Ferdinánd ausztriai császár, Magyar- és Csehországnak e' néven Ötödik Apostoli királya által szabad királyi Pozsony városában 1843dik esztendei pünkösd hava 14-ik napjára rendeltetett magyarországi közgyűlésnek irásai. / Pozsonyban / Az Országgyűlési Irományok Kiadóhivatalában / 1844

Kivonatja az 1840 évi 3-ik törvény czikben nevezett országos Választmány, és Hadikormány részérűl kiküldött tagok által, a' Magyarországban levő katonai lak, 's egyéb szükségek fedezésére szolgáló, és az e' czélra forditható épületek, úgy szinte a' laktanyák építésére kijelelt telkek eránt az illető törvényhatóságok közbejövetelével helyszinén szerkezett öszveirásnak

1ö. Vien írónál. Juliim ő-en 1843. 504 XV e i 1 e r e A u s k u n f t der in Folge des dritten Gesetzartikels vom Reichstage 1840 zur hochlöblichen Reichsdeputation abgeordneten Militärglieder. Die hochlöbliche Reichsdeputation wünscht zum Behufc der vollständigen Ausarbeitung der Baukosten von den in Antrag gebrachten, in Ungarn zu erbauenden Militärcasernen, ein Verzeichniss sammt Kostenüberschlag der unentbehrlichen Einrichtungen für : Prima - Pianisten- und Mannschaftszimmer, dann Pferdstallungen, Montoursmagazine, Stockhaus, W achstuben, Rechnungskanzleien und Spitäler, mit stückweiser specifischer Nachweisung. Die Militärabgeordneten erlauben sich vorauslassend zu bemerken, dass diesem Wunsche in der ange­führten Art nicht genau entsprochen werden könne, weil zur Grundlage jener Nachweisung und bezüglich Kosten­berechnung, die der hochlöblichen Reichsdeputation mit der Auskunft vom 28. November 1842 als fünfte und sechste Beilage übergebenen Casernen- und Spitals-Normalbaupläue dienen müssen, worin die Erforderniss und Grösse der Localitäten und Behältnisse ersichtlich ist, nach welchen sich auch die Ausmaas und der Bedarf an Einrichtungsstücken basirt. 271/2 9 Vs 24 18 Dem zu folge überreichen die Militärabgeordneten in der Nebenlage 5 approximative Kostenberechnungen mit 3 specifischen Ausweisen, wonach die innere Einrichtung für 1 Regiments- und Divisionsstab mit 2 Escadrons auf ..... 16692 II. 43'/2 kr., 1 Divisionsstab und 1 Escadron auf . . . . . . . .7215 1 Escadron ohne Stab auf ......... 7046 1 Cavallerie-Regimentsspital, zum Belage für 80 Köpfe, auf .... 3883 1 Cavallerie-Divisionsspital für 24 Köpfe auf ...... 1230 Conventions-Münze beiläufig zu stehen kommt. Bezüglich der für die fragliche Casernen- und Spitalseinrichtung angenommenen Preise, glauben die Mi­litärabgeordneten folgende Aufklärung beifügen zu dürfen : a) Nachdem es sich bei diesem Einrichtungsaufwand blos um die erste Anschaffung handeln soll, so ist bei den Preisen weder die Wechslung des Bettzeugs, noch die Abnützung der Einrichtungsstücke im Allgemeinen berücksichtigt, nämlich kein Prozenten-Ausfall zugeschlagen worden, welcher besonders beim Bettzeug von wesent­lichem Belange, aber auch bei vielen der übrigen Einrichtungsstücke nicht unbedeutend ist. b~) Der für Ofen und Pest zuletzt erzielte Preis eines eisernen Cavalets per 4 11. 56 y2 kr. Conv. Mze. kommt jenem in Wien sehr nahe, und diesfalls kann weder im Banat noch in Slavonien ein wesentlicher Preis­unterschied bestehen. Desshalb, und weil die Einholung der nähern Auskunft hierüber eine Rücksprache mit den Generalcommanden zu Temesvár und Peterwardein erheischen, dadurch aber eine Verzögerung der von der hoch­löblichen Reichsdeputation gewünschten Auskunft verursacht werden würde, so wurde jener Preis zum approximativen Maasstab für ganz Ungarn angenommen. c) Da ferner alle Militär-Bettmagazine auch im Banat und Slavonien aus der Alt-Ofner Montourscom­­mission mit Bettfournituren versehen werden, so sind für deren in den Casernen nachgewiesenen Bedarf jene An­schaffungspreise mit Zuschlagung der Regiekosten angenommen worden, welche die mit dem k. k. Hofkriegsräthlichen Rescripte E 3095 vorigen Jahres hinausgegebene und vom 1. November 1842 in Wirksamkeit getretene Montours­­und Rüstungstaxe bestimmt. d) Diese gedachten Preise aber differiren zwar gegen jene, welche bis Ende October 1842 bestanden und in den Kostenberechnungen für die Spitalseinrichtung aufgeführt sind; allein da letztere schon zur Grundlage der mit der Auskunft vom 16. December 1842 der hochlöblichen Reichsdeputation übergebenen summarischen Nachweisung der Beköstigung eines Regiments- und Divisionsspitals dienten, so wurden die gedachten, bis Ende

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