AZ ORSZÁGOS SZÉCHÉNYI KÖNYVTÁR ÉVKÖNYVE 1981. Budapest (1983)

III. Könyvtörténeti és művelődéstörténeti tanulmányok - Szelestei N. László: 18. századi tudós világ. III. Kollár Ádám, Tersztyánszky Dániel és a magyarországi tudóstársaság ügye (1763-1776)

Beförderung und Emporbringung des innländischen Handels abzielen, zu samm­len und mitzutheilen. Die bereits vorhandenen, oder neuerdings entstehenden Manufakturen und Fabricken, nebst den darinne erzeugenden Waaren: die alten sowohl, als die neuen in den erbländischen Handelsplätzen befindlichen Handlungshäuser und Handlungscompagnien, nebst den Capi der Waaren, die sie führen, anzuzeigen. Nach Capitalien, oder Personen, die in eine oder andere Handlungssocietät eintreten wollen, auch nach Handlungsverständigen, welche entweder in ein Handlungshaus überhaupt, oder zu besonderen Unter­nehmungen gesucht werden, wie gewöhnlich mit Verschweigung des Namens, zu fragen: jedoch mit der Bedüngniss: wenn man vorher von der, für das gesuchte Capital, zu leistenden Sicherheit zuverlässig, und von den Umständen genau belehret worden. Nicht minder jene, welche, in einem erbländischen Handlungsplatze, entweder in Compagnie, oder in Condition zu treten wünschen, gegen bewährte Empfehlungschreiben, oder auf mündliches Ersuchen beglaubter Personen zu empfehlen. Und da die Landwirtschaft die Quelle der Handlung ist; so wird man sich alle mögliche Mühe geben XII. Solche Nachrichten mitzutheilen, worinne ein jeder Aufmunterung, Belehrung, Beförderung, und Vorschub für die Landwirtschaft finden wird. Man wird die Oerter in einem jeden Erbkönigreiche und Provinz, wo Landes­producten, zum Beyspiel: Wein, Frucht, Viehe, Honig, Wachs, u. d. g. im Vorrath sich befinden, anzeigen: und jenen, die sich darum erkundigen, die Eigenthümer bekannt machen : und auf diese Art die Käufer zur ersten Hand leiten. Man wird jene, welche in den kais. kön. deutsch-hungarisch- und sieben­bürgischen Erbländern Geld auf Güter aufzunehmen, oder Güter zu verkaufen, eben sowohl : als denen, die Geld auf solche Güter vorzustrecken, oder aber die Güter zu kaufen, oder zu pachten suchen, nach Verlangen an die Hand gehen. Man wird nach Wirtschaftsbeamten fragen: auch, wenn einige bey der Land­wirtschaft angestellet zu werden suchen, und dieselbe bewährte Zeugnisse ihrer Fähigkeit, und sonstigen Wohlverhaltens vorweisen können, bestens zu empfehlen für sich nie weigern. Das Bergwesen überhaupt ist in den kais. kön. Erbländern ein wichtiger Gegenstand, und in einigen derselben, zum Besten des Staats und vieler tausend sowohl daselbst wohnenden, als benachbarten getreuen Unterthanen, blühend. Man wird also auch in Ansehung desselben sich befleissigen XIII. Von dessen Beschaffenheit in den verschiedenen Gegenden zuver­lässige Nachrichten einzuholen, und mitzutheilen : man wird feilgebotene Berg­theile: jedoch, wenn man vorher von dem Zustande der Gruben durch berg­gerichtliche Zeugnisse Unterrichtet worden, anzeigen: auch nach Capitalien, die zum Bergbau gesuchtet werden, wenn man von der angebotenen Sicherheit überzeuget worden, fragen. Man wird Nachrichten von der Ausbeute ein und anderen Gruben ertheilen: nach Bergverständigen, wenn es von Gewerkschaften verlanget wird, sich erkundigen, oder sie empfehlen: man wird endlich Lieb­habern von Naturalien, und Stuffenkabineten, solche bald anbieten, bald die angestellte Sammlungen vermehren helfen. Die Gesellschaft glaubt hiernächst, dem Endzwecke ihre Unternehmens vollkommen gamäss zu seyn, wenn man auch XIV. Den künstlichen Handwerkern einen Platz in diesen Blättern einräu­me, vornehmlich in jenem Falle: wenn entweder Herrschahften oder Gemein­den tüchtige Meister verlangen: oder aber, wenn angehende, allenfalls auch verunglückte Meister, sich durch Veränderung des Wohnungsorts aufzuhelfen, und bey Herrschaften und Gemeinden unterzukommen suchen. Und endlich XV. werden in dem Anhange dieser Anzeigen, allerhand vermischte ge­meinnützige Nachrichten, Beobachtungen, und Entdeckungen, die unter keinem der oben angeführten Artikeln gehören, vorkommen. Nach diesem allergnädigst bestättigten Plane wird man das erste Stück dieser Anzeigen aus sämmtlichen kais. kön. Erbländern, nebst einem Titelblatt, mit Anfang des künftigen Monats Julii, und zwar Mittwochs, in dem Format, und mit dem nämlichen Charakter der Schrift, wie diese Ankündigung ist, einen Bogen stark herausgeben, und dergestalten wöchentlich eimal fortfahren, 445

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