AZ ORSZÁGOS SZÉCHÉNYI KÖNYVTÁR ÉVKÖNYVE 1965-1966. Budapest (1967)

IV. Könyvtörténet, könyvtártörténet, művelődéstörténet - Fallenbüchl Zoltán: Adalékok Schedius Lajos és Blaschnek Sámuel Magyarország térképe kiadásának történetéhez - Beiträge zur Ausgabe der Ungarnkarte von Ludwig Schedius und Samuel Blaschnek

helyéből későbben kikerült, 1833—1838-ra javított évszámú, variáns címlapú, de egyéb­ként azonos térképmű is, melyen az első lapon a különben változatlan címfelirat és díszítés alatt ott található magyar és német nyelven a szóban forgó ajánlás is, ez alábbi szöveggel: "Ő Császári királyi apostoli felségének | most dicsőségesen uralkodó | Ausztriai Császárnak | Magy. ország 's 'a 't. királyának | Ferdinándnak | leg mélyebb hódolással | ajánlják | a' kiadók." Mint ebből látszik, Schedius a címlapot javítva ismét kiadta. A magyar közgyűjteményekben azonban az eredeti címlappal megjelent tér­képmű ismeretes. Beiträge zur Ausgabe der Ungarnkarte von Ludwig Schedius und Samuel Blaschnek Z..FALLENBÜCHL Die erste topographisch zuverlässige Karte Ungarns, die auch der grossen Öffentlich­keit zugänglich wurde, die, „Mappa Generalis Regni Hungáriáé. . ." des Johann v. Lipszky, erschien zu Pest im Jahre 1806. Da aber nach Beendigung der Napoleonischen Kriege, nach 1815 in Ungarn grosse Wasserbau- und Strassenbauarbeiten stattfanden, und auch die geog­raphischen Gradnetzfehler Lipszky^s der Verbesserung bedurften, schien die Notwendigkeit der Herausgabe eines neuen, verbesserten und der tatsächlichen Lage getreuen Karten­werkes bald unerlässlich. Diese Arbeit unternahm der einstige Student der Göttinger Univer­sität, Ludwig v. Schedius (1768—1847.) Professor der Universität zu Pest, Redakteur von Zeitschriften, ein wahrer Polyhistor, der im Jahre 1830 als Anerkennung seiner bisherigen Verdienste den Titel eines ung. königlichen Rates erhielt. Der Professor, der bei dieser Arbeit sich der Hilfe des aus Schlesien stammenden Ingenieurs Samuel Blaschnek bediente, sammelte Subskribenten zur Herausgabe seines Kartenwerkes, das er als ebensolches repräsentatives Verlagswerk gestalten zu gedachte, wie es zu seiner Zeit die Karte Lipszky's war, bei dessen Vorarbeiten er damals auch teilgenommen hatte. Die Ausführungsarbeit der neuen Karte begann schon im Jahre 1832 mit der Benüt­zung der Donau-Mappationskarten vom Landesbau- und Navigationsdepartement des Königl. Ungar. Statthaltereirates. Aber kaum als das erste Blatt der für 9 Blätter vorgesehenen projektierten Karte in Vertrieb kam, erhob die Wiener Polizei- und Zensurhofstelle Ein­wurf gegen die Herausgabe des Werkes mit der Begründung, dass die Bearbeitung Galiziens auf der Karte ebenso detailliert sei, wie die der zu Ungarn gehörenden Gebietsteile, obwohl Galizien nicht zu Ungarn, sondern zu Österreich gehöre. Diese staatsrechtliche Frage war umso heikler, da Maria Theresia im Jahre 1772 Galizien eben als Rechtsnachfolgerin der unga­rischen Könige des Mittelalters in Besitz nahm. Schedius wandte sich um Rechtsbehelf zur Königl. Ungarischen Hofkanzlei, welche um die Aufhebung des Veröffentlichungsverbotes bat. Die Polizei- und Zensurhofstelle Hess aber nicht nach, sondern berief sich auf den Standpunkt des obersten Hofkanzlers Mittrowsky und Staatskanzlers Metternich, die eben die Einziehung des schon erschienenen ersten Blattes der Karte erreichen wollten. Schedius verteidigte sich: er wollte bloss der Wissenschaft dienen damit, dass er neben der Ungarnkarte auch die, für das beste gehaltene Liesganig'sche Galizienkarte zu bringen beabsichtigte : übrigens ist auch an anderen Karten Galizien neben Ungarn ausführlicher dargestellt, als die anderen österreichischen Länder. Die Polizei- und Zensurhofstelle nahm aber die Selbstverteidigung von Schedius nicht an : sie hegte den Verdacht, beim Versäumen der vorherigen Präsentierung der Karte absicht­lich umgegangen worden zu sein, und bewilligte die Herausgabe der Karte nicht. Im Mai 1835 machte die Königl. Ung. Hofkanzlei wieder einen Versuch zugunsten des Professors, aber erfolglos. Zugleich leistete sie aber den Forderungen der Polizei- und Zensur­hofstelle in Betreff der Beschlagnahme der schon versendeten und im Besitz des Publikums befindlichen Exemplaren des ersten Kartenblattes Widerstand, da die Beschlagnahme der ungarischen Staatsverfassung wiedrig sei. Schedius wandte sich im September 1835 zu König Ferdinand V., sich auf seine völlige morale und materielle Niederlage im Falle des Aus­bleibens der Erscheinung seiner Ungarnkarte berufend. Er müsse zu Grunde gehen — meint er — wenn er den Erwartungen der Subskribenten nicht entsprechen kann. Durch die Benigna Besolutio vom 11. Dezember 1835 wurde dann die Sache auch vom toten Punkt durch den Kö­456 <

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