Horváth Géza (szerk.): A Magyar Természettudományi Múzeum évkönyve 6. (Budapest 1908)
Gugler, W.: Die Centaureen des Ungarischen National-Museums. Vorarbeiten zu einer Monographie der Gattung Centaurea und ihr nächst verwandten Genera
DIE CENTAUREEN DES UNGARISCHEN NATIÜNAL1IUSEUM8. 215 und wie auch schon BERTOLONI erkannte, ist die C. Zanonii SEB . et MAUR. nichts weiter als C. sonchifolia L. Yorh. sind 20 Bg. 170. C. Romana L. Diese Art ist zu streichen, da sie sich völlig mit C. napifolia L. deckt ; vgl. über diese und die von NYMAN zur Romana gestellte C. Zanonii SEB . et MAUR. unter No. 169. 171. C. lancifolia SIEB. — 2 Bg., beide von SIEBER auf Kreta gesammelt (als Amberboa lancifolia D. C.) Über die von NYMAN hier anhangsweise angeschlossene C. Alophium D. C. vgl. unter No. 168. Anhang. Als C. centriflora FRIV. bezeichnete dieser Forscher im Balkan gesammelte niedrige Stücke von Cnicus benedictus L. b) Bastarde. Die hier besprochenen Bastarde der europäischen Centaureen-Arten sind nach den Nummern des NYMAN sehen Conspectus geordnet. Da diese Hybriden im allgemeinen noch nicht gut bekannt sind, gebe ich im folgenden auch von den häufigeren derselben eine kurze Beschreibung. Im Gegensatz zu der Methode der meisten anderen Botaniker wird dieselbe nur die wesentlichen, von beiden parentes vererbten Eigenschaften kurz behandeln sowie die Gründe, welche die Zuteilung zur jeweils angegebenen Bastardform bedingten. Ich halte es nämlich für zwecklos, eine Bastardbeschreibung im Sinne der genauen und alle Teile der Pflanze berücksichtigenden Artdiagnosen zu geben, da hiedurch der Spielraum, den die tatsächlich stets vorhandene Variabilität der Hybride verlangt, wesentlich beschränkt wird, so daß oft solche Diagnosen, die sich auch in den meisten Fällen nur auf vereinzelte Exemplare stützen, nur Individuenbeschreibungen sein können. Beeilt unpraktisch erscheint mir auch die Sitte, einzelnen Stufen solcher Hybriden binäre Namen zu geben, da doch Individuen nicht benannt zu werden verdienen. Neue Benennungen sollten immer einen Wechsel der Eltern andeuten, sei es auch, daß dieser nur durch das Vorliegen einer Verschiedenheit in der Form des einen parens 1 begründet ist. Ich wiederhole hier meinen Vorschlag für die Benennung von Hybriden, den ich an anderer SteUe 2 1 Die von mir für solche Fälle im folgenden vorgeschlagenen Namen können dem ältesten Namen eines Bastardes der betreffenden Arten als ß, y etc., also im Sinne der Nomenklatnrregeln des Wiener Kongresses 1906, angehängt werden. 2 GBOSS und GUGLER, Über unterfränkische Cirsien in Allg. bot. Zeitschr. 1904. No. 5.