Cseri Miklós, Kósa László, T. Bereczki Ibolya szerk.: Paraszti múlt és jelen az ezredfordulón - A Magyar Néprajzi Társaság 2000. október 10-12. között megrendezett néprajzi vándorgyűlésének előadásai (Szentendre: Szabadtéri Néprajzi Múzeum; Magyar Néprajzi Társaság, 2000)

NAGY Janka Teodóra: A jogi néphagyomány- és népszokáskutatás eredményei, alternatívái, a jogi néprajz alapkérdései az ezredfordulón

Ergebnisse und Alternativen der juristischen Volkstradition- und Volksbrauchforschung, grundlegende Fragen der juristischen Ethnographie um die Jahrtausendwende NAGY JANKA TEODÓRA Die Geschichte der rechtsgeschichtlichen Volkskunde, Rechtsanthropologie, rechtliche Volkskunde, Begriffe einer interdisziplinären Wissenschaft, ist nicht älter als 100 Jahre, obwohl mit der Sammlung bereits im 18. Jahrhundert begonnen wurde. In diesen hundert Jahren entstand die auf internationaler Ebene selbständige Wissenschaft. Die Suche nach einer definierten Rolle, nach der Bestimmung ihres Gegenstandes, die Ausarbeitung ihrer Methoden ist heute noch nicht abgeschlossen. Die Forschungen im Bereich der Rechtsanthropologie wurden grundlegend von der Verengung des traditionellen Forschungsgebiets der kulturellen Anthropologie, von der Akzentverschiebung der europäischen Ethnologie, sowie vom Streben nach Erneuerung der Ethnographie bestimmt. Was die Grundfrage betrifft, ob der historische oder gesellschaftliche Gesichtspunkt bei der Untersuchung vorherrschen soll, antwortet die Forschung weiterhin mit der Bevorzugung des gesellschaftlichen Gesichtspunktes. Damit ist das Zeitalter "der glücklichen Beziehungen zwischen eingeweihten Rechtswissenschaftlern und Ethnographen" - wie es Alison DUNDES RENTELS und Alan DUNDES nannten - vorbei, und die Rechtsanthropologie wird immer mehr mit aktuellem Inhalt und gesellschaftlichen Funktionen gefüllt und sie erhält eine immer größere Rolle in den verschiedenen Rechtsbereichen. Die Lage der weniger pragmatischen, den historischen Gesichtspunkt betonenden rechtlichen Ethnographie ist mehr widerspruchsvoll. Der Anspruch auf eine Existenz als selbständige Wissenschaft wurde zwar ausgesagt, die rechtliche Ethnographie war jedoch in den letzten Jahrzehnten nicht fähig sich als selbständiges Forschungsgebiet zu definieren. Der Begriff der Rechtsgeschichte wird in einem immer breiteren Sinne ausgelegt, die rechtssoziologischen Forschungen werden immer intensiver, in den Geschichtswissenschaften erfolgte eine Akzentverschiebung, die Ethnographie sucht neue Wege sowie ihre eigene Erneuerung, der Schwerpunkt der anthropologischen Forschung wurde verlegt. All diese Vorgänge und Änderungen hatten eine ungünstige Wirkung auf die Festigung der Lage des Grenzgebietes der Forschung. Die ungarische Forschungsgeschichte verfügt auch über alle Charakteristika, die auch für die internationale juristische Volksbrauchforschung bezeichnend sind. Die rechtliche Ethnographie blieb in Ungarn immer mit der Rechtsgeschichte und der Geschichtswissenschaft verbunden. Während die ungarische Forschung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts dank den ausgezeichneten Wissenschaftlern (Károly TAGÁNYI, Ákos SZENDREY, János BAROSS, Miklós MATYASOVSZKY, László PAPP, György BÓNIS, Edit FÉL, Andor CSIZMADIA, Zoltán TÓTH, Ernő TÁRKÁNY SZŰCS) zu der europäischen Spitze gehörte, war das Schicksal der Forschung wegen ihrer bürgerlichen Ideologie durch die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wende vom Jahr 1949 besiegelt. In den 1980er Jahren führte Ernő TÁRKÁNY SZÜCS eine Synthese - aufgrund seiner Forschungen, die er mehrheitlich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vorgenommen hatte, bzw. die er an den Grenzgebieten von anderen Wissenschaften, aber auch die rechtliche Ethnographie bereichernd, verrichtete - durch. Diese Synthese, sowie die methodischen Versuche und das Streben nach einer erneuernden Gegenstandsdefinition bedeuteten den Ausgangspunkt für die Forschungen im Bereich der rechtlichen Ethnographie, die seit den 1990er Jahren einen neuen Aufschwung erleben.

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