Schultheisz Emil: Traditio Renovata. Tanulmányok a középkor és a reneszánsz orvostudományáról / Orvostörténeti Közlemények – Supplementum 21. (Budapest, 1997)
4. Ein spätmittelalterliches medizinisches Handschriftenfragment
27 Obige Charakteristika in Erwägung ziehend, möchte ich ein bis jetzt unveröffentlichtes Manuskript bestimmen und seine medizinhistorische Zugehörigkeit feststellen. Dieses Fragment steht in einer Handschrift der Medizingeschichtlichen Landesbibliothek in Budapest, 28 Pergamentblättern in zeitgemäßem Ledereinband. Die Handschrift besteht aus zwei Teilen, jeder hat ungefähr den Umfang eines Quaternio, doch ist keiner von beiden vollständig. Sie sind von zwei veschiedenen Händen geschrieben, aber ungefähr gleichzeitig. Es ist festgestellt worden, daß das Manuskript nicht aus zwei selbständigen, später zusammengebundenen Handschriften besteht, sondern die fehlenden Blätter später in Verlust geraten sind. Der erste Teil ist eine medizinisch-astronomische Abhandlung in lateinischer Sprache. Der zweite Teil enthält eine mit gut leserlicher Bastarda geschriebene deutsche „Gesundheitsregel". Zwischen den zwei Handschriftenteilen ist der Kreis der Monate und Tage (fol. 9 v) sowie der Tierkreis mit seinen Sternbildern (fol. lOr) zu sehen. Der auf die Rückseite des letzten Blattes des lateinischen Teiles gezeichnete deutschsprachige çIrçųlųs solaris muß der Anfang des deutschen Teiles gewesen sein, doch ist das sinngemäß folgende Kapitel über Aderlaß verloren gegangen. Auch dies ist ein Beweis dafür, daß das deutsche Regimen fortlaufend nach dem lateinischen Teil geschrieben wurde. Dieser Umstand ist bei der Bestimmung des Alters entscheidend. Das lateinische Fragment zählt nämlich den circulus solaris in der Tabelle (fol. 4 r und 5 v) vom Jahre 1420 und die Conjunctionen von 1429. Die Jahreszahl 1420 hat also in diesem Falle den Wert eines terminus post ųuem. Das Entstehen des lateinischen Fragments müssen wir daher in diese Zeit, d. h. in das dritte Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts verlegen. Älter kann offensichtlich auch der diesem folgende deutsche Teil nicht sein. Das wird auch von dem paläographischen Befund bestätigt. — Die Kalligraphie der Handschrift, die schöne, stellenweise rot-blau kolorierte Zeichnung der Initialen, die sorgfältige Anordnung der Rubra — der Kopist hat dem Rubrikator immer Platz gelassen — macht es unzweifelhaft, daß es die Arbeit eines Berufskopisten ist. Die lateinische medizinisch-astrologische Abhandlung ist von keinem besonderen medizinhistorischen Interesse; sie sagt nichts Neues. Ihr Entstehungsort ist nicht zu bestimmen. Sie beginnt mit: Quam sunt protracte due virgule una a signo superiori deorsum et alia a signo inferiori sursum (fol. 1 r). Sie endet: Et nota quod quantitas dierum, höre et minuta ortus et occasus solis anticipantur secundum quod anticipantus građųs solis de quo dictum est superius in capitulo de gradibus solis. Et sic est finis (fol. 9 r). Der letzte Sar ist Rubrum. Die Grundlage dieser Abhandlung ist eigentlich das Werk des Beda Venerabilis „De ñaura rerum". Die Tabellen auf fol. 4 r und fol. 5 v entsprechen den decemnovennali circuli des Beda, die Zeichnungen auf fol. 9 r und 10 v denen der auf Bl. 365 und 458 befindlichen in Mignes Patrologie Bd. 90. Auch dieser Handschriftenteil ist ein Fragment. Der Anfang ist unvollständig; wieviel davon fehlt, kann nicht festgestellt werden. Das Fragment beginnt ungefähr in der Mitte des Bedaschen Originalwerkes. Das Rubrum von fol. 3 v lautet: Canon de coniunctione et oppositione. Auf fol. 6 v ist die Tabula continuationis , coniunctionis et oppositionis zu finden. Das deutsche Fragment ist eine typische „Ordnung der Gesundheit". Sie beginnt mit fol. 11 recto. Im Nachfolgenden können wir — aus Platzmangel — aus dem Text nur Teile, aus den Rubra nur Auszüge mitteilen, mit Auflösung der Abkürzungen. In der Mitte des Incipit-Blattes stellt der anonyme Verfasser gleich fest, daß die deutschen me er essen dann trinken und die walhen mer trinken dann essen. Dann spricht er von den hippokratischen Konstitutionen (Complexen), daß nämlich die menschen nach seiner Complexen Sangwinei... Colerici... Fledmatici. .. Melancolici sind. Das hierauf folgende zweite .