József Antall szerk.: Aus der Geschichte der Heilkunde / Orvostörténeti Közlemények – Supplementum 13-14. (Budapest, 1984)

Ungarische Topographie geschützter Apothekeneinrichtungen von historischem und kunstgewerblichem Wert (M. Vida)

Rechtsregeln —- seit 1965 eine Anweisung des Ministers hinsichtlich des ge­samten Landesgebietes den Kompetenzbereich zur Bewahrung bzw. zum Schutz der alten Apothekeninterieurs. Im Sinne dieser Anweisung verwies der Minister für Gesundheitswesen in Übereinstimmung mit dem Minister für Bildungs­wesen in der gemeinsamen Anweisung Nr. 19/1965 (Eü. K. 18) EüM. —MM. — durch die die vorangehenden Rechtsregeln modifiziert wurden bzw. zu der noch ergänzende Rechts regeln kamen — das gesamte Fachgebiet des Gesundheitswesens: die Medizin- und Pharmaziegeschichte, die allgemeine Geschichte des Gesundheitswesens sowie sämtliche Sammlungszweige (Museum, Bibliothek, Archiv) in den Sammelbereich und Rechtsbereich des Museums, der Bibliothek und des Archivs für Medizingeschichte „Semmelweis". Dies ermög­lichte in den vergangenen Jahren in einigen Komitaten die Schaffung von phar­maziehistorischen Fachsammlungen bzw. die Umgestaltung der in Museen vorgestellten Apothekeninterieurs zu Apothekenmuseen. Natürlich kam bei der Anlegung dieser Sammlungen den Organen der Komitate, in erster Linie den Apothekenzentren bzw. den Museen (in Abhängigkeit von Funktion und Aufsicht) eine bedeutende Rolle zu. Museum, Bibliothek und Archiv für die Geschichte der Medizin „Semmelweis" waren — in Erkenntnis des Wider­spruches zwischen dem Schutz der Apothekeninrichtungen und der immer meher wachsenden Kranken vers orgung bzw. dem Apothekenumsatz — bemüht, eine entsprechende Lösung zu finden und vorzuschlagen. Die vorgelegten Richt­linien wurden nach Billigung durch das Museum für Kunstgewerbe vom Mi­nisterium für Bildungswesen unter der Nr. 67 144/67. gutgeheißen und ihre Anwendung wurde gestattet. Im Jahre 1968 wurden dann auf dieser Grundlage in einem Rundschreiben die Apothekenzentren bzw. die zuständigen Organe über die Schutzmöglichkeiten und das Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Umgestaltungen informiert. Im wesentlichen den gleichen Inhalt weist auch das Rundschreiben vom 2. Juni 1973 auf, die Detaillierung war lediglich wegen der Zeitgemäßheit der Frage erforderlich. (Antall, József: Irányelvek a törté­neti és iparművészeti értékű gyógyszertári berendezések védelméhez. I.—II. [Richtlinien hinsichtlich des Schutzes der Apothekeneinrichtungen von histo­rischem und kunstgewerblichem Wert]. Gyógyszertörténeti Diárium, 1973, Nr. 3—4.) In den 1970er Jahren wurde nämlich in erhöhtem Maße der Aus­tausch der alten Einrichtungen durch moderne aktuell, was den Schutz des wertvollen alten Materials begründete sowie auch eine anspruchsvollere äußere Erscheinung des zu gestaltenden neuen Materials. Die Datenaufnahme erfolgte unter Beachtung der Gesichtspunkte, die in den Richtlinien des Rundbriefes des Museums, der Bibliothek und des Archivs für Medizingeschichte „Semmelweis" entahlten sind. Wir veröffentlichen zuerst die Angaben der musealen bzw. geschützten Apotheken in Budapest und dann in alphabetischer Reihenfolge die der Komitate. 128

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