Kapronczay Károly szerk.: Orvostörténeti Közlemények 194-195. (Budapest, 2006)

TANULMÁNYOK — ARTICLES - KAPRONCZAY, Károly: Entwicklung der ungarischen Schulhygiene

fachgerecht ausgebildete Schularzt zuständig, der nicht nur inspizierte, sondern auch die kommenden Generationen erziehen half, und sie auf eine gesundere Lebensweise vorbereitete. Als Professor des allgemeinen Sanitätswesens hielt Fodor einen Vortrag im Budapester Königlichen Ärzteverein und diskutierte mit den Anwesenden die erste Formulierung des Gesetzes. „Die Schule muß sich der physischen Eigenheiten der Kinder anpassen und deshalb ein wichtiges Objekt der Sanitätsgesetzgebung sein." Er verlautbarte, das Gesetz sichert bloß den offiziellen Rahmen, die Möglichkeiten zur Verwirklichung der Tendenzen, aber es hat keine Befugnisse andere Mangelhaftigkeiten zu korrigieren, die bei der Schulhygiene wichtig wären. Die gesundheitliche Auffassung von József Fodor sah in der Schulhygiene eine wichtige Möglichkeit der gesundheitlichen Aufklärung, die sich auf die Lebensweise, Umgebung und sämtliche Gebiete des alltäglichen Lebens bezog. Die Grundkenntnisse sollten sich die Schüler schon in der Schule aneignen können. Eine besondere Betonung bekam die Prävention, die sich auf die Umgebung, Luft, Örtlichkeiten des alltäglichen Lebens, sowie auf die Einrichtung derselben bezog. Er stellte einen Vorschlag zusammen, der fähig war neben den physischen und geistigen Eigenartigkeiten auch gesundheitliche Fertigkeiten zu messen, die vom Schularzt kontrolliert werden könnten. Es sollte sogar eine Gesundheitslehre fachgemäß unterrichtet werden, die sich nicht nur auf das eng aufgefaßte Schul leben bezogen hätte, sondern deren Ergebnisse sich auch im privaten Leben zeigen mußten. Ursprünglich mußte der Schularzt nur zur Zeit einer Epidemie die familiäre Umgebung beaufsichtigen, wenn es aber notwendig war, konnte er eine Zwangbehandlung vornehmen und nicht nur die Schulkinder betreffend, sondern auch die anderen Familienmitglieder miteinbezogen. Das infizierte Kind mußte isoliert werden, wenn das in der Familie möglich war. Nach der Auffassung von Fodor sollte der Schularzt neben dem Recht der Inspizierung auch einen Kontakt zwischen den gesundheitlichen und pädagogischen Behörden verkörpern. Die Vorstellungen von Fodor erhielten im Gesetz Nr. 48.281/1885 eine endgültige Formulierung. Beide Verordnungen verfügten über die Tätigkeit eines Schularztes in den Mittelschulen und auch über die Aufgabe eines Hygienelehrers. Fordor war bestrebt Jahrzehnte hindurch ein Netz der Schulärzte zu organisieren, die ihre Ausbildung in den Institutionen der Universitäten erreicht haben mußten, und stellte ihren Platz innerhalb eines Unterrichtskollektivs fest. Mit dem Klausenburger Aladár Rózsahegyi bearbeitete er 1884 eine einheitliche Lehre, die 1885 auf dem Budapester Kongreß der Hygiene und des Gesundheitswesens diskutiert und angenommen wurde. Er schrieb: „Der Schularzt hat die Aufgabe die Schüler zu untersuchen und festzustellen, welche von ihnen kurzsichtig sind, welche eine organische Herzkrankheit haben, oder bei denen eine Rückgradverkrümmung sich zeigte. Eine besondere Aufmerksamkeit mußten Kinder bekommen, die lungenkrank und schwerhörig waren, oder verschiedene Hautkrankheiten hatten, die epileptisch, oder mit Cholera infiziert waren, auch jene, die eine epidemische Infizierung verursachen konnten." Nach dieser Auffassung war der Schularzt nicht nur ein Lehrer, sondern zugleich auch ein Kinderarzt, der nicht nur die hygienischen Gesichtspunkte vor Augen hielt, sondern sich auch ein eingehendes Bild über die Gesundheit der Schüler machen, und wenn es notwendig war, auch präventive Maßnahmen verordnen konnte. Er hatte die Befugnis, fachgerecht und gesetzmäßig vorzugehen.

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