Magyar László szerk.: Orvostörténeti közlemények 133-140. (Budapest, 1991-1992)

TANULMÁNYOK — ESSAYS - Kapronczay, Károly: Ungarisch—polnische Kontakte auf dem Gebiet der Medizin

- wie es aus zahlreichen Quellen und Memoiren zu entnehmen ist — viele Tausende der polnischen Flüchtlinge haben in der ersten Etappe ihres ungarländischen Aufenthaltes nur Rot-Kreuz — Unterstüt­zungen erhalten, und sind bei ihrer Weiterreise oder Flüchten auch von dieser Organisation unterstützt worden 5 ''. Die andere Art der mittelbaren Hilfeleistung des Roten Kreuzes bedeutete, daß es innerhalb seiner Organisation eine polnische Sektion errichtete, in erster Etappe den Ungarländischen Ausschuß des polnischen Roten Kreuzes, Die ersten Einheiten des Polnischen Roten Kreuzes kamen am Ende September 1939 auf ungarischen Boden, baten aber schon am 2. Oktober 1939 vom Ungarischen Roten Kreuz um Erlaubnis und Genehmigung ihrer Tätigkeit. Oberstleutnant Eustachy Serafimowicz, der Leiter der Lodzer Roten Kreuz Organisation hielt sich schon am 19. September 1939 in Ungarn auf, ab 22. September 1939 war er schon der polnische Ratgeber des Ungarischen Roten Kreuzes und hat besonders in der Organisation und Leitung des Ausschusses unvergehliche Verdienste erworben. Die Tätigkeit des Ausschusses wünscht eine eingehende Besprechung, wozu der Rahmen dieser Studie nicht geeignet ist, deshalb können wir nur in einigen Sätzen ihre Bedeutung beleuchten. Diese Organisation des Polnischen Roten Kreuzes war in vieler Hinsicht das Muster, nach dem dieselben Organisationen des Polnischen Roten Kreuzes in England, Litauen, Jugoslawien, Rumänien, in der Schweiz, später in Tel-Aviv ins Leben gerufen wurden. Ab 1941 hat sie auch das Aufgabenbereich der Belgrader, ab 1942 der Bukarester Organisation übernommen. Die Tätigkeit dieses Ausschusses war vielseitig und bezog sich auf Hilfeleistung, Datensammlung, Nachsuche, gesundheitliche Aufklärung, aber die Ausbildung von Krankenschwestern für das Rote Kreuz war auch eine Aufgabe, genauso wie die Versendung der gut ausgebildeten Krankenpflegerinnen an die Westfront und nach Afrika. Auch in der Organisation des polnischen bürgerlichen und militärischen Felddienstes spielte der Auschuß eine hervorragende Rolle, der auch ein wichtiges Gebiet der polnischen Emigration in Ungarn war. 57 Im Oktober 1939 zeigten sich schon in konkreter Form jene Maßnahmen, die das Gesundheitswesen des polnischen Flüchtlingswesens charakterisierten. Es muß zugegeben werden, daß vom Herbst des Jahres 1939 an nur grundsätzliche Versorgungen gemacht werden konnten, aber gleich am Anfang stellte es sich heraus, daß innerhalb des Gesundheitswesens die soziale und medizinische Versorgung ein einheitliches Aufgaben­bereich ist. Das Innenministerium und das Ministerium für Landesverteidigung sorgte dafür, daß aus ihren finanziellen und materiellen Quellen bzw. aus der Hilfsbereitschaft der ganzen Gesellschaft ein jeder einzelne Flüchtling seiner Bildung und seines Familienstandes gamäß eine differenzierte Hilfeleistung bekam, sowie gesundheitlich gesehen eine unentgeltliche medizinische Behandlung. Die Hilfeleistung verfeinerte sich später, genauso wie die medizinische und ärztliche Versorgung. Die Zirkularverordnung Nr. 1064/1939 des Innenministeriums sorgte für eine vollkommen unentgeltliche medizinische Betreuung der polnischen Flüchtlinge, zu deren Vollstreckung die Sanitätsärzte beauftragt wurden 58 . Nach dieser Verordnung waren die Sanitätsärzte innerhalb kurzer Zeit verpflichtet sämtliche polnische Flüchtlinge ihres Wirkungskreises zusammenzuschreiben, und den Arzt zu bestimmen, der die Betreuung übernahm. In den zivilen und militärischen Lagern waren die allgemeinen öffentlichen ungarischen Gesundheitsbestimmungen gültig; in den geschlossenen Lagern mußten Absonderungsmöglichkeiten und Krankenzimmer bzw. ein ärztliches Ordinationszimmer mit einer Apotheke zustande gebracht werden; die Krankenhausbedürftigen mußten in ein höchst geliegenes Krankenhaus gebracht werden. Die Behandlungskosten wurden von den beiden Ministerien getragen. Interessant ist der letzte Absatz der Verordnung: „ Wenn sich in einem Lager, in einer Stadt oder Dorf berufsmäßige Flüchtlings-Krankenpfleger (Pflegerinnen) und Arzte befinden, sind sie auf Befehl des Lagerkommandanten verpflichtet den behördlichen Ärzten zur Verfügung zu stehen.". 59 Die fachmäßige gesundheitliche Versorgung der polnischen Flüchtlinge erschien umso wichtiger, weil diese Aufgaben und Verpflichtungen die der ungarischen behördlichen Arzte weit überstiegen, und weil sich — be­sonders am Anfang — auch sprachliche Schwierigkeiten meldeten. Das Innenministerium hat mit dieser 56 Kapronczay: a. a. O. 57 Kapronczay: a. a. O. 58 Ungarisches Landes Archiv. K. 150. Innenministerium. Schriftenmaterial der IX. Abteilung. Nr. 4024 59 Siehe Anm. 58

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