Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 117-120. (Budapest, 1987)

KISEBB KÖZLEMÉNYEK - Marz, Ilona: A kutatások súlypontjának változásai a Berlini Egyetem Fogászati Intézetében (német nyelven)

heitsgerichte von nun an zur täglichen Arbeit des Wissenschaftlers und Arztes. Zuvor hatten durch intensive wissenschaftliche Arbeit die Bemühungen um Klärung der Ätiologie der Lippen­Kiefer-Gaumenspalten, die Therapie und selbst um die operative Frühtherapie wachsende Erfolge gezeitigt. Dennoch hatte die Arbeitsgemeinschaft für Jugend-, Zahn- und Mundpflege der Deu­tschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde als Aufgabe formuliert, „nichts Kran­kes und Schwaches mühsam und mit kostspieliger Therapie zu erhalten ' ! [10] Prophylaxe war in diesem Fall gleichbedeutend mit der Sterilisation des Erbträgers, und die Zahnärzte hatten fest­zustellen, inwieweit Mißbildungen im Kopf-Hals-Bereich den schweren erbbedingten Mißbildungen zuzurechnen seien und die Patienten gegebenenfalls, um dem „Gesetz zur Verhü­tung erbkranken Nachwuchses" zu genügen, der Sterilisation zuzuführen. Im Rahmen einer Preisausschreibung durch die Arbeitsgemeinschaft für Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie wurden im Jahre 1938 zum Thema „Über die Stellung der Lippen-Kiefer­Gaumenspalten zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" sechs Arbeiten einge­reicht. Ihre Vorstellung erfolgte auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft durch den Vorsitzenden Axhausen. Zwei der sechs Verfasser forderten, wie es im Protokoll der Tagung heißt, daß „jede Spaltbildung, auch die unvollkommene Gaumenspalte den schweren erblichen Mißbildungen im Sinne des Gesetzes zugehören soll. Selbst überdurchschnittliche Leistungen sollen nach dem Ur­teil des einen Verfassers keinen Dispens von der Sterilisation erwirken können; ... ". [11] Axhau­sen versuchte nach weiteren Ausführungen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man das „Erbge­sundheitsgesetz ' ' umgehen könne. Er bezeichnete es als „eine soziale Großtat ' ', was verwundert, wenn man die weiteren Ausführungen im Protokoll verfolgt. War es ein verbales Zugeständnis an die faschistischen Machthaber, um sieht dann einige nicht unwesentliche Freiheiten in Form von Kritik leisten zu können? Denn Axhausen wies im weiteren darauf hin, daß der Gesetzgeber die Zahl der aufgeführten Krankheitszustände beschränkt habe, einige Krankheitsgruppen nicht näher bezeichnet und als „schwere erbliche körperliche Mißbildungen" zusammenfaßt. „Die Mißbildungen müssen also schwer und erblich sein," folgerte Axhausen weiter und nahm sich damit das Recht zur Kritik über die Schwere des Erbschadens auf der Grundlage der Erläuterungen zum Gesetz, die keine Gesetzeskraft besitzen, zu diskutieren. [11] Und er sah seine und der Kollegen Aufgabe, wie im folgenden zitiert: „Unser Streben muß dahin gehen, auf eine weitere Abänderung der Auslegung des Gesetzes zu drängen, bei der auch die einseitigen durch­gehenden Lippen-Kiefer-Gaumenspalten als leichte Mißbildungen von den Konsequenzen des Ge­setzes befreit sind". [11] Betreffs der doppelseitigen Spalten — sie zählten laut Gesetz zu den schweren Mißbildungen — verlangte Axhausen die intensive Prüfung eines jeden einzelnen Fal­les, da auch hier die operativen Maßnahmen beste Erfolge brächten. Und er verwies auf das Menschliche, daß dem Zahnarzt näher läge als dem Erbbiologen. [11] Axhausen ließ sich 1939 emeritieren. [12] Der Grund konnte noch nicht eindeutig belegt wer­den. Hat er unter Umständen in dieser Frage doch zu offen, wenn auch als kompetenter Forscher, gegen die „Gesundheitspolitik" des NS-Staates opponiert? War er politischem Druck ausgesetzt? Gesichert gilt, daß er als Chirurg an die Front ging und auch von dort aus weiter, z.B. in der Deutschen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, publizierte. 1945 nahm er sofort wieder den ihm von der sowjetischen Militäradministration angebotenen Lehrstuhl an der Berliner Universität an. ILONA MARZ, D. M. Institut für Geschichte der Medizin am Bereich Medizin (Charité) der Humboldt-Univ. zu Berlin DDR— 1086 Berlin Universitätstrasse 3b

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