Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 107-108. (Budapest, 1984)

TANULMÁNYOK - Némethy Ferenc: A német nyelvű Regimen sanitatis (német nyelven)

Mittelalter, welches seinerseits Wissensgut und religiöse Traditionen aus älteren Kulturen übernommen und weiterentwickelt hatte, und gelangen so über die Hochkultur des Islam in den für unsere Fragestellung interessanten jüdischen und hellenistischen Kulturkreis. Vor diesem kulturhistorischen Hintergrund ist die in der „res non naturales"-Tradition stehende Gesundheitsordnung des Bp. Dfr. zu sehen. Mit der Blickrichtung auf die griechischen Philosophie und die an Gesundheitsregeln reichen religiösen Schriften, das Alte Testament, Talmud und Koran, sollte folglich die Beantwortung unserer Fragen möglich sein, sollte der Text an Transparenz gewinnen. Die einzelnen „res non naturales' durchzieht und umspannt der im griechischen Denken wurzelnde Grundsatz von der Einhaltung der rechten Mitte, der wohl „vom ethisch-poli­tischen auf das physiologisch-medizinische Gebiet übertragen wurde .. ., wenn es nicht über­haupt von Anfang an in beiden Sphären verbunden erschien. Für uns ist Alkmeon von Kroton (um 500 v.u.Z.) der erste, der den Gedanken medizinisch verwertete." 16 Systematisiert durch die Diätetik Galens, welcher die aristotelische Ethik zugrundeliegt 17 , gelangten die Begriffe Ordnung, Maß, Mitte in die medizinischen Texte des arabischen, lateinischen und deutschen Mittelalters und finden sich so auch weitgehend in unserem Regimen sanitatis. Z. B. „Jung starckh menschnn [sullen] meslich wein trinken, wann sy sunst hitzig sein. Allt witzig menschnn sullen sein dester mer trinknn, das er sich erwerm, wann ir p/uet zu kalt ist wordnn, doch sullnn sy darinnemessig sein (Bp.Dfr. Bl. llr, 7—11). „Und spricht Avicenna, das ein messiger slaff dem leib gesunt ist ..., und spricht Almanasor, das zuvil truknet den leichnam, darumb ist ain masz gutt. Und zuviel wachens ist auch nicht gutt." (Bp.Dfr. 11 v, 4—5, 22—25.) „Noch gehört meer zu der Ordnung der gesunthait des menschnn, wie man sich üben sol." (Bp.Dfr. 17r, 5—7). „Tuet man aber sein [des undewens = des Erbrechens] zuvil, und an [— ohne] mass, so macht es den leichnam truknn und schadet dem magna" (Bp.Dfr. 17v,3—18r, l). 18 Auffallender noch sind die Übereinstimmungen zwischen den medizinischen Anweisun­gen unseres Textes und den Gesundheitsregeln, die in den religiösen Schriften enthalten sind, so daß die Frage zu stellen wäre, ob die diätetischen Anweisungen rituell gestützt sind, oder ob sie als allgemeine Erfahrungswerte in die Riten eingingen? Wird diese Frage wohl nicht eindeutig zu beantworten sein, so will es doch scheinen, daß in der mythologischen und religiösen Vorstellungsweise die einzelnen Lebensbereiche als sich gegenseitig durchdringende Gesamtheit empfunden wurden, noch nicht im Dualismus von religiösem und weltlichem Bereich auseinanderklafften, vielmehr einen geschlossenen Raum bildeten, in welchem im Laufe der Zeit alltägliche Erfahrungswerte in die Riten aufstiegen und von hier aus als Gebot und Vorschrift rituell überhöht in den zur Religion gehörenden alltäglichen Bereich zurückkehrten. Diesem geschlossenen Weltbild ent­sprechend umfaßten die religiösen Vorschriften, insbesondere die des Koran, alle Lebens­bereiche und griffen mit ihren den Alltag regulierenden diätetischen und hygienischen Geboten auch über auf die medizinische Literatur. le Heinimann, Felix: Nomos uny Physis. Herkunft und Bedeutung einer Antithese im griechischen Denken des 5. Jhs. Basel, 1965. (Schweizerische Beiträge zur Altertumswissenschaft, Heft 1), zitiert in: Hagenmeyer, Christa: Die »Ordnung der Gesundheit« für Rudolf von Hohenberg. Untersuchungen zur diätetischen Fachprosa des Spätmittelalters mit kritischer Textausgabe. Inaugural-Dissertation. Heidelberg, 1972. S. 96 17 Schipperges, Heinrich: Moderne Medizin im Spiegel der Geschichte. Stuttgart. 1970. S. 175 18 Im Bp.Dfr. fehlt es zwar, aber an der Parallelstelle des ihm eng verwandten Codex Germanicus Monacensis (Cgm ) 729 ist es zu lesen : „Also ist wein die edelst ertzney, so man in recht und mäßlichen nuttzt, hinwider die grast Vergiftung, so man in ubermaß unnutzlichen praucht" (Cgm 729, 60r, 1—4)

Next

/
Thumbnails
Contents