Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 87-88. (Budapest, 1979)

ADATTÁR - Szemkeő, Endre: Adalék Semmelweis életének utolsó heteihez (német nyelven)

Diese Fakultätssitzung ist auch in den folgenden Tagen fortgesetzt worden. An demselben Tag als auf Darlegung von Professor Arányi die Ernennung Antal Gener­sich's als Assistent der Pathologie auf zwei Jahre vollzogen wurde, kam auch der Gehaltserhöhungsgesuch Semmelweis zur Behandlung. Die Nr. 296. am 24. Juli lautet: „Professor Semmelweis bewerbt sich in eine höhere Gehaltsstufe treten zu dürfen. Erledigung : zur Eingabe gelegt." 5 Über die Eingabe zur Gehaltserhöhung wussten wir schon aus der Monographie Gy. Gortyay —I. Zoltán, die Verfasser zitierten genau das Reskript des Rektors an den Stadthalterrat. Die Eingabe informierte den Stadthalterrat über die Krankheit Semmelweis' : „im Bezug auf die Unterbreitung Nr. 1027 an die allerhöchste Stelle über die stufenmässige Beförderung ..." — aber die Unterbreitung wurde von ihnen nicht zitiert. 6 Nach der Geschäftsordnung der Universität des Jahres 1862 musste die Fakultäts­sitzung monatlich einmal abgehalten werden, woran die Mitglieder der Fakultät, besonders aber die Referenten teilzunehmen hatten. Das Eintragebuch bestätigt, dass im Juli, am ersten Tag der VIII. Sitzung (an dem Tag der Ernennung Ráth's) Sem­melweis anwesend war. An diesem Tag konnte die Hebammen-Eid-Geschichte geschehen sein, woran Fleischer sich zurückerinnerte. Wahrscheinlich hat Semmel­weis an der Sitzung der kommenden Tage nicht mehr teilgenommen, weil sein Gesuch für Gehaltserhöhung keine besondere Diskussion bedarf. Der Gesuchsteller musste persönlich nicht anwesend sein, weil laut Geschäftsordnung die obligatorische Gehalts­erhöhung als „laufender Gegenstand" galt, und nur als „zur Kenntnisnahme..." bezeichnet wurde. Der 19.§ der Geschäftsordnung lautet: „wennder behandelnde Gegen­stand die persönlichen Interessen eines Mitgliedes betrifft, so hat er sich zu entfernen ... " 7 Das Gesuch Semmelweis' in eine höhere Gehaltsstufe zu treten, war keine ausser­gewöhnliche Sache, denn das königliche Dekret vom 19. März 1851 über den Gehalt und Amtsbeförderung der Universitätsprofessoren erklärte: nach vollendeten 10 oder 20 Jahren Dienst können die Professoren in die höhere (zweite oder erste) Gehalt­kategorie treten. Semmelweis vollendete seinen lojährigen Dienst in jenem Jahr, so war er berechtigt statt 1365, — die höhere Stufe bedeutende 1690,— Ft Bezahlung zu bekommen. 8 Die Beförderung bzw. die Eingabe zur Gehaltserhöhung betraf nicht die Krankheit Semmelweis'die in der Rede von Fleischer (1872) erwähnt, und in der Einweisung von Balassa, Bókai, Wagner als drei Wochen lang dauernde „Wirrnis" bezeichnet wurde. Aber die gutmütige Stellungnahme fehlte auf keinen Fall, wenn wir die Symptome der „Gehirnverwirrung" annehmen, denn der Fakultätsrat bestä­tigte und übergab dem Rektorat das Gesuch Semmelweis' das dem Stadthalterrat zur 5 ELTE Lvt 8/a, Eintragebuch 1864/65 Nr 296—297. 6 Gortvay, Gy.— Zoltán, L: a. a. O. S. 185. 7 Hőgyes E. : a. a. O. 8 Országos Levéltár (Ungarisches Landesarchiv, im Weiteren: OL) D 189. 1865/5094. Balassa, Zlamál und Rupp haben in demselben Jahr ihr Bittgesuch eingereicht um in eine höhere Gehaltskategorie treten zu dürfen und nahmen Bezug auf dieses königliche Dekret OL D 220 V1I./15. t. 1866/44 101.

Next

/
Thumbnails
Contents