Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 86. (Budapest, 1979)

TANULMÁNYOK - Rex-Kiss Béla: A vitás származás vércsoport-vizsgálatokkal való tisztázásának története hazánkban

46. Budvári R. : Orv, Hetil. 1965. 106. 1729. 47. Rex-Kiss B.: Jogtud. Közi. 1958. 13. 327. 48. Rex-Kiss B. : Jogtud. Közi. 1959. 14. 174. 49. Rex-Kiss B.: Morph, és lg. Orv. Szemle 1965. 5. 268. 50. Rex-Kiss B.: Jogtud. Közi. 1965. 20. 26. 51. Rex-Kiss B.—Gerencsér Gy.: M. Jog. 1966. 3. 132. 52. Szabó L. : Morph, és lg. Orv. Szemle 1976. 16. 103. 53. Szabó L.—Somogyi E.—Péchy Ö.: Morph, és lg. Orv. Szemle 1977. 17. 54. Z u s a m m e n f a s s u n g Eine Blutgruppen Untersuchung für Aufklärung strittiger Abstammung wurde in Ungarn zum ersten Mal in einem Kriminalfall von Kindesunterschiebung 1928 durchgeführt. Vor dem Jahr 1945 sind Blutgruppenuntersuchungen in Prozessen über strittige Abstammung kaum in einigen Fällen von den Gerichtshöfen in Anspruch genommen worden. Bis auf 1945 wurde in Ungarn die Unterhaltspflicht des wahren Vaters aufgrund des geschehenen geschlechtlichen Verkehrs festgestellt. In den Fällen aber, in denen der Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Kindes innerhalb der Empfängniszeit als bewiesen betrachtet werden konnte, wurde nicht angeordnet, die Zeugung ausschliessenden Umstände zu beweisen. Als Vater eines außerehelichen Kindes wurde jener Mann betrachtet, der mit der Mutter wäh­rend der gesetzlichen Empfängniszeit geschlechtlich verkehrt hatte. Die Bestrebung fort­schrittlicher Juristen, Gerichtsmediziner und Serologen, welche die Blutgruppenuntersuchun­gen unter die Beweisverfahren für Vaterschaftsbestimmung einführen wollten, wurde nicht nur vom positiven Recht, sondern auch von der damaligen konservativen gesellschaftlichen und moralischen Auffassung verhindert. Gesetzartikel XXIX des Jahres 1946 hat das Rechtsverhältnis der außerehelichen Kinder neugeordnet und diese mit den ehelichen Kindern gleichrechtig gestellt. Das Gesetz ist am 1. Juni 1947 in Kraft getreten. Die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes haben die Ver­wendung der Blutgruppenuntersuchung in Prozessen von strittiger Abstammung ange­nommen und verordnungsmäßig reguliert. Die Durchführung der Blutgruppen Untersuchun­gen mit einem auf das ganze Land erstreckten Wirkungskreis wurde dem Institut für gericht­liche Medizin an der Universität zu Budapest anvertraut. Im Jahre 1958 wurde mit den Blut­gruppenuntersuchungen auf dem Gebiet der Komitate Zala, Somogy und Baranya das Institut für gerichtliche Medizin an der Universität zu Pécs (Fünfkirchen) beauftragt. Das Ergebnis der ABO und MN Blutgruppenuntersuchungen wurde in Ungarn im Jahre 1949 als vollwertiger Beweis für den Ausschluß der Vaterschaft anerkannt. Ebenso wurden 1961 die Haptoglobin-, 1965 die Gm-Inv- und Rh-Untersuchungen bewertet. Außer den erwähnten Blutgruppensystemen gehören noch seit 1967 die S/s-, Duffy-, Kell-, seit 1974 die Gc- und Erythrozyten-Sauerphosphatase-, in den letzten Jahren die Glutamat­Pyruvat-Transaminase (GPT)- und Phosphoglukomutase (PGM^-Enzsymgruppen zum Ge­genstand routinemäßigen Untersuchungen. Die Chancen für den Ausschluß der Vaterschaft übertreffen somit infolge der heute verwendeten Systeme bereits 90%. B. REX-KISS, Dr. med., CSc. Chief Medical Officer Budapest, Köztársaság tér 16. Hungary, H­1081

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