Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 57-59. (Budapest, 1971)
TANULMÁNYOK - Zalai Károly: A gyógyszerészdoktor-képzés fejlődése a budapesti egyetemen (német nyelven)
Voraussetzungen gebunden : ü Klassen Gymnasium, 2-jähriger Kurs für Philosophie an der Universität, für Apotheker vorgeschriebenen Praxis in Apotheken, der Besuch der für die Magister-Urkunde notwendigen Universitätsvorlesungen und das Bestehen der Prüfungen mit „ausgezeichnet", über ein weiteres Jahr der Besuch von weiteren Chemie-Vorlesungen und Seminaren und schliesslich noch ein strenges Doktor-Examen. Nach den Feststellungen Ganzingers, fanden die ersten Promotionen — da diese Bedingungen nicht leicht zu erfüllen waren — auf Grund dieser Studienordnung in Wien zuerst in 1819 statt und die Zahl der Promovierten blieb auch in den folgenden Jahren sehr niedrig. [1] Auf Grund der Wiener und Prager Studienordnung erkannte auch die Budapester medizinische Fakultät früh die Bedeutung der Förderung der Apothekerausbildung und bereits am 6.7.1813 reichten sie das Gesuch ein, ebenfalls den Doktortitel für Chemie verleihen zu dürfen. Aus dem Protokoll der Fakultät geht hervor, dass die Budapester Fakultät noch strengere Forderungen aufstellen wollte als die Wiener: unter anderem war während des Besuches des 2-jährigen Philosophie-Kurses, das Absolvieren von besonderer Naturkunde, von Botanik, Chemie und Pharmazie mit „bester Note" erwünscht und in diesen Fächern, das Ablegen je einer erfolgreichen Prüfung aus Theorie und Praxis, sowie das Verfassen einer Dissertation von Chemie. Die Fakultät sprach den Wunsch aus, den „doctor chemiae"-Grad nur beim Erreichen recht guter Noten verleihen zu dürfen. Der König erklärte sich theoretisch mit der Bitte der medizinischen Fakultät einverstanden, aber mit dem Dekret 8. Nov. 1813 verordnete er deren Einführung bis zum Inkrafttreten der neuen Studienordnung zu verschieben. Diese trat aber erst im Jahr 1851/52 in Kraft. Die Berechtigung dieser Forderung der medizinischen Fakultät zeigt der Umstand, dass in den inzwischen vergangenen 40 Jahren mehrere ungarische Apotheker den „doctor chemiae "-Titel in Wien erwarben, u.a. Daniel Wagner, Móric Say, Károly Than. Mit Beginn des Lehrjahres 1851/52 trat endlich die seit 1833 in Wien gültige Studienordnung auch an der Pester medizinischen Fakultät in Kraft; die Einführung dieser war in den vergangenen Jahren des öfteren gefordert worden. Die neue Studienordnung gliederte sich in 10 Abschnitte, mit den Gegenständen: 1. Oberster medizinisch-chirurgischer Lehrgang, 2. Chirurgen-Gewerbe, 3. bürgerliche oder niedere Chirurgie, 4. Geburtshilfe, 5. Augenheilkunde, 6. Zahnheilkunde, 7. Pharmazeuten, 8. Chemie-Doktorat, 9. Wiederbelebung der Scheintoten, 10. Rigorosum. Der Doktorand hatte zu beweisen, dass er 6 Gymnasialklassen und den Philosophie-Lehrgang (bzw. später 8 Gymnasialklassen) absolvierte und die Prüfungen des 2-jährigen Apotheker-Lehrganges mit „ausgezeichnet" bestanden hat. Im 3. Jahr mussten erneut Chemie und Arzneimittellehre besucht werden, sowie chemische Laboratoriums-Praktiken absolviert werden. Bei der Doktorprüfung für Chemie hatte der Anwärter unter Aufsicht des Professors eine chemische Analyse durchzuführen. [2, 5] Gemäss der Feststellung Ganzingers (1) konnte der Titel des Doktors der Chemie — obwohl dieses Doktorat bereits in 1812 bei seiner Einführung seiner