Antall József szerk.: Orvostörténeti közlemények 55-56. (Budapest, 1970)
KISEBB KÖZLEMÉNYEK - Mozsonyi Sándor: Semmelweis munkásságának néhány gyógyszerészeti és kémiai vonatkozása (német nyelvű közlemény)
nicht die von Semmelweis auch in Budapest eingeführte wirksame Methode befolgt hatte, und erst der nach Pensionierung des letzteren ernannte Professor Tivadar Kézmárszky (1874) wirkte wiederum im Geist von Semmelweis, indem er die strenge gynäkologische Prophylaxe wieder einführte. Er benützte schon jedoch nicht die Chlorkalkflüssigkeit — vielleicht wegen die eben angedeuteten Nachteile — sondern die durch Lister zum ersten Mal verwendete, damals in Mode kommende Carbolsäurelösung. Schauen wir nun durch alle Händedesinfektionsverfahren, welche in den aufeinander folgenden heimischen Rechtsvorschriften, Verordnungen, Hebammenregelungen bis zum J. 1938 vorkommen. Dies im Hinblick darauf, dass auch nach Semmelweis noch eine lange Zeit hindurch grösstenteils die unter ärztlicher Aufsicht stehenden Hebammen die meistens im Familienheim der Gebärenden stattfindenden normalen Entbindungen vornahmen. Freilich, im Falle der geringsten Komplikation war die Hebamme im Sinne ihres Eides verpflichtet einen Arzt beizurufen. Heutzutage finden die Entbindungen in einer sehr geringen Zahl im Familienheim statt, denn die Krankenhäuser, Kliniken entbieten den Gebärenden im Rahmen der Sozialversicherung kostenlos eine vollständige Sicherheit und Bequemlichkeit den gebärenden Müttern. In der „Sammlung der Gesetze und Verordnungen in Gesundheitswesen" ist die erste die Verordnung Nr. 2771/1889 des Kultusministeriums und des Ministeriums des Inneren, welche eine ausführliche Anweisung für das Vorgehen des Hebammen gibt. Demgemäss soll man zur Verhütung des Kindbettfiebers die Finger und die Mittel (damit die Bakterien nicht in die Hautporen eindringen können) nur mit reinem Fett einschmieren, die Hände aber mit Nagelbürste, Seife und zwecks Desinfektion mit einer 2,5%-iger Carbollösung rein halten. Die bakteriocide Wirkung der von Lister in die Chirurgie im J. 1867 eingeführten Fenollösung ist zwar nicht gross, aber nebst der gründlichen Händewaschung mit Seife entsprach sie offensichtlich den Erforderungen. Ihre häufige Verwendung kann jedoch gefährlich sein, denn resorbiert von der Hautoberfläche verursacht sie Nekrose, Versterben der Haut. Diese Nachteile und der penetrante Geruch haben die zuständige Behörde Zur Ausgabe der Verordnung Zahl 95 000/1902 des Innenministeriums veranlasst. Diese schrieb nebst Nagelbürste und Seife schon auch Nagelscheere und Nagelputzer vor, während die Desinfektion der Hände durch die Lösung einer 1/2 g Sublimatpastiile in einem Liter Wasser vorgenommen sein sollte. Dieses Sublimat ist ein starkes Desinfizierungsmittel bestehend aus Merkurichlorid (1/2 g) und aus ebensoviel Kochsalz, welches in einer wässrigen Lösung Natriumchloromerkurat beinhaltet. Die Hebammen waren durch 36 Jahre verpflichtet es in ihrer Tasche zu halten und gegebenenfalls anwenden. Sein Nachteil ist, dass es stark giftend wirkt, daher verursacht es an einer empfindlichen Haut Ekzem und andere Beschädigungen. Endlich verbietet die Verordnung Nr. 242 110/1938 des Innenministeriums den Gebrauch des Sublimats und kehrt nach 01 Jahren wieder zum Ursprung-