Palla Ákos szerk.: Az Országos Orvostörténeti Könyvtár közleményei 17. (Budapest, 1960)
Prof. Dr. Halmai János: Prüfungsurkunden über Apotheken-Kontrolle in Ungarn in der ersten Hälfte des XIX-ten Jahrhunderts
PRÜFUNGSURKUNDEN ÜBER APOTHEKEN - KONTROLLE IN UNGARN IN DER ERSTEN HÄLFTE DES XIX-TEN JAHRHUNDERTS "V^on Prof. Dr. JOHANN HALMAI (Budapest) N ach Szepes 1 haben die Apotheken in Interesse des Publikums schon sehr früh (die Budaer - Ofner - schon im Jahre 1300) die Städte durch ihre Fachbehördc, dem Stadtarzt kontrollieren lassen. Diesbezügliche Daten habe ich nicht gefunden. Auch Szepes kann sich auf keine konkrete Quelle berufen. Der letzte Abschnitt des Paragraphen 10 der im Jahre 1552 gültig gewordenen Ordo politiae enthält nach Baradlay 2 diesbezügliche Verordnungen. Der Text lautet: „Dann verordnen und wollen wir, dass die Apotheken durch ihre Obrigkeit dazu befugte und fachlich gebildete Personen überall ordnungsgemäss aber mindestens einmal im Jahre genau überprüfen und besichtigen sollen, alle alte, verjährte und unbrauchbare Materien und Gattungen ausscheiden, ausserdem verordnen, dass die Apotheken mit guten, frischen und brauchbaren Materien versehen werden, weiterhin, dass sie den Preis der Rezepte nicht zu hoch bestimmen und dadurch niemanden durch die Bezahlung der Arzneien zu stark, in Anspruch nehmen sollen." Die im Jahre 1664 in Geltung getretene „Lex sanitaria Ferdinandina" schreibt die Kontrolle der Apotheken vor und enthält noch mehrere Apotheker-Beziehungen. Ihr 35-ster Punkt lautet nach Baradlay 3 folgendermassen : „Die Apotheken müssen überprüft werden. Jede bürgerliche Apotheke soll - wie es auch bischer Gebrauch gewesen war - nach Einholen der Gewürze, Heilpflanzen, Blüten und anderen durch den Decan, drei oder ál