Palla Ákos szerk.: Az Országos Orvostörténeti Könyvtár közleményei 17. (Budapest, 1960)

Prof. Dr. Halmai János: Prüfungsurkunden über Apotheken-Kontrolle in Ungarn in der ersten Hälfte des XIX-ten Jahrhunderts

PRÜFUNGSURKUNDEN ÜBER APOTHEKEN - KONTROLLE IN UNGARN IN DER ERSTEN HÄLFTE DES XIX-TEN JAHR­HUNDERTS "V^on Prof. Dr. JOHANN HALMAI (Budapest) N ach Szepes 1 haben die Apotheken in Interesse des Publi­kums schon sehr früh (die Budaer - Ofner - schon im Jahre 1300) die Städte durch ihre Fachbehördc, dem Stadtarzt kontrollieren lassen. Diesbezügliche Daten habe ich nicht ge­funden. Auch Szepes kann sich auf keine konkrete Quelle be­rufen. Der letzte Abschnitt des Paragraphen 10 der im Jahre 1552 gültig gewordenen Ordo politiae enthält nach Baradlay 2 dies­bezügliche Verordnungen. Der Text lautet: „Dann verordnen und wollen wir, dass die Apotheken durch ihre Obrigkeit dazu befugte und fachlich gebildete Personen überall ordnungsgemäss aber mindestens einmal im Jahre genau überprüfen und besich­tigen sollen, alle alte, verjährte und unbrauchbare Materien und Gattungen ausscheiden, ausserdem verordnen, dass die Apothe­ken mit guten, frischen und brauchbaren Materien versehen wer­den, weiterhin, dass sie den Preis der Rezepte nicht zu hoch be­stimmen und dadurch niemanden durch die Bezahlung der Arz­neien zu stark, in Anspruch nehmen sollen." Die im Jahre 1664 in Geltung getretene „Lex sanitaria Ferdi­nandina" schreibt die Kontrolle der Apotheken vor und enthält noch mehrere Apotheker-Beziehungen. Ihr 35-ster Punkt lautet nach Baradlay 3 folgendermassen : „Die Apotheken müssen über­prüft werden. Jede bürgerliche Apotheke soll - wie es auch bischer Gebrauch gewesen war - nach Einholen der Gewürze, Heilpflanzen, Blüten und anderen durch den Decan, drei oder ál

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