GARAM ÉVA - PATAY PÁL - SOPRONI SÁNDOR: SARMATISCHES WALLSYSTEM IM KAPRATENBECKEN / Régészeti Füzetek II/23. (Magyar Nemzeti Múzeum Budapest, 2003
IV. Die historische Auswertung der Erdwälle (S. Soproni)
sive Aussenpolitik beweise den Hypothesen nach der sog. Daphne-Plan. 7 2 Ein gewisses neues Element wird aber auf jeden Fall nach dem 332 ausgebrochenen Krieg erschienen sein, denn im den Krieg abschliessenden Friedensvertrag liessen die Römer auch schon den als ihr Hauptfeind geltenden Westgoten Geldzahlungen zukommen. 7 3 Auf diese Tributzahlungen unter Konstantin wiesen auch die zeitgenössischen Quellen hin, allerdings vor allem mit negativem Beiklang. 74 Im Laufe dieser offensiven Grenzsicherungspolitik bemühte sich Konstantin, Beziehungen zu den Goten aufzunehmen und ihre Schritte durch diese Zahlungen zu beeinflussen. 7 5 Dass die römische Aussenpolitik neben den Goten auch die ihnen benachbarten Gepiden als eventuelle Verbündete im Rücken der Goten nicht vergass, zeigen die vielen Münzen in den erwähnten Schatzfunden. Sogar noch unter der Valentiniandynastie gingen Zahlungen an die Gepiden, was auf ihre Rolle bei den am Ende der 360er Jahre beginnenden römisch-gotischen Kriegen hinweisen kann. 7 6 Nach Zeugnis der Münzen wird es eine gewisse Kontinuität in der Aussenpolitik der Tetrarchie und Konstantins gegeben haben, ohne dass wir aufgrund ihrer den Ausbau des Csörsz-Grabens befriedigend auf den einen oder den anderen Zeitpunkt legen könnten; dessen Frage wird noch zusätzlich komplizierter durch die erwogenen Möglichkeiten hinsichtlich des Baues der parallel verlaufenden Walllinien. Die mit dem Wallsystem beschäftigten Fachleute sind sich einig, dass diese nicht gleichzeitig, sondern nach und nach ausgebildet wurden. Einer Möglichkeit nach wird die untere Linie zwischen Donau und Theiss in die Zeit von Konstantin I., spätestens aber von Constans II. datiert, und die obere Linie in die 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts (nach der einen Vorstellung geschah dies früher, nach 322 7 7) und mit der von den Römern organisierten Vorschiebung der Schanzen erklärt. 7 8 Dies könnte aber in erster Linie für das umgrenzte Gebiet des Abschnittes zwischen der Donau und dem Kom. Heves gelten, das Zsolt Mráv aufgrund der archäologischen Funde und der römischen Bauwerke in Verbindung mit den bei Ammianus vorkommenden Quadengebieten unter römischem Recht gebracht hat. Dessen Zweck war die Eingliederung des Wallsystems in das unter Valentinian im Donauknie ausgebaute Verteidigungssystem. 79 Dieser auf Quadengebiet begonnene Bau und dann die Ermordung der quadischen Gesandten führte zum Krieg von 374-375, als die Quaden im Bündnis mit den Sarmaten in Pannonién einbrachen und es schwer verwüsteten. 8 0 Zwar trat wieder Frieden ein, aber die Krise des Reiches und der Beginn der Volksbewegungen führte zur Aufgabe des Wallsystems, das die Germanen durchbrachen und sich in den inneren Gebieten niederliessen. Dieser Ansicht widersprechen jedoch vollständig die Geländebeobachtungen (z. B. Dormánd-Füzesabony) 8 1, aufgrund deren der Ausbau der oberen Linie zwischen Donau und Theiss und der mittleren Linie viel früher geschah als der der unteren, so dass viel eher von einer Einengung des von den Linien eingeschlossenen Gebietes gesprochen werden kann. Im Zusammenhang mit der Datierung der einzelnen Linien und Abschnitte des Csörsz-Grabens können nur die künftigen archäologischen Forschungen befriedigende Ergebnisse bringen, wie das Beispiel des Gräberfeldes von Mezöszemere-Kismarki-Fenék zeigt, mit dessen Hilfe die Ausgestaltung der mittleren Walles in die Zeit um 358 datiert werden kann. Unter Berücksichtigung dieser Untersuchungen können dann einzelne Walllinien genauer datiert und kann festgestellt werden, wann sie erweitert oder nach innen zurückverlegt wurden. 7 2 Soproni 1985. 17 7 3 Brockmeier 1987, 79-80, vgl. Thompson 1956, 375, der meint, die Römer hätten nichts an die Goten gezahlt. 7 4 Brockmcier 1987, 85-86 7 5 Brockmeier 1987. 93 7 6 Patsch 1928, 46-55 7 7 Soproni 1969, 48-51; Vaday 2001, 249 7 8 Mráv 1999,84 7 9 Mráv 1999, 86-87 8 0 Mócsy 1990/b, 107 8 1 Siehe S. 23, 27 in diesem Band 86