RÉVHELYI ELEMÉR: A TATAI MAJOLIKA TÖRTÉNETE / Bibliotheca Humanitatis Historica - A Magyar Nemzeti Múzeum művelődéstörténeti kiadványai 8. (Budapest, 1941)
Tartalomjegyzék - INHALTSVERZEICHNIS - V. Verfall und Einstellung der Fabrik (1820—1824)
V. VERFALL UND EINSTELLUNG DER FABRIK (1820-1824). Unter den am Leben gebliebenen Kindern des Ehepaars Schlögl war Maria, die Gattin des Kaufmanns Josef Pasteiner, die älteste. Da sie samt ihrem Manne weder Lust noch Neigung zur Führung der Fabrik verspürte, einigte sie sich mit den Erben und beschloss, die Fabrik zu verkaufen. Auch Pasteiner entschied sich für die Aufteilung der Hinterlassenschaft und wünschte nach gegenseitiger Befriedigung der Ansprüche eher die beiden einträglichen Geschäfte in Tóváros zu behalten. (Am 30. Dezember 1820 kommt Josef Pasteiner, der Schwiegersohn der Witwe Schlögl in Tóváros darum ein, dass, da seine Schwiegermutter vor einigen Tagen ohne Hinterlassung eines Testamentes gestorben sei, dass zwecks gerechter Aufteilung unter den „Successoren" und zur einfacheren Erledigung das ganze Vermögen auf die Verstorbene „scribiert" werde, und zugleich dass die beiden im Besitz seiner Schwiegermutter gewesenen Geschäfte ihm für seine Person überlassen werden). 1 Obwohl Vincenz Stingls Vertrag erst am 31. Dezember abgelaufen wäre, hätten die Erben doch gerne das verpachtete Fabriksgebäude samt seiner Einrichtung, so wie es stand, schon vor Ablauf des Vertrages verkauft. 2 Im Interesse der rascheren Abwicklung des Verkaufs wollten sie ihre Absicht durch Ankündigung in den Zeitungen bekantgeben. Zu ihrem Entschluss bedurfte es aber der vorherigen Einwilligung der Herrschaft und als „Successoren" des verstorbenen Besitzers der Tóvároser „Majolica Fabrica" baten sie, da sie sich „zur weiteren Arbeit der Fabrica ungenügend" fühlen, um die Erlaubnis, ihre „Kundgabe über den Verkauf 1 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. Oecon. (Inv. Nr. 57.) Nr. 1593. 2 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Inv. Nr. 59.) Nr. 642., 1520. der Fabrica" in den „gewöhnlichen Zeitungen einschalten" zu dürfen. Die Herrschaft entschied am 17. März 1821, dass „diese Kundmachung in den Zeitungen im Sinne des bestehenden Contractus und bei dessen klarer Aufrechterhaltung von Seiten der h Herrschaft gestattet wird". 3 Die eingereichte und genehmigte Kundmachung bezieht sich auf die seit 50 Jahren blühende Fabrik (dieses halbe Jahrhundert gilt für die Gründung der Familie Hermann), die jetzt samt den Betriebsgebäuden und der zugehörigen bequemen Wohnung zu verkaufen, oder zu verpachten ist. In dieser Ankündigung erwähnen die gesetzlichen Rechtsnachfolger, dass gegenwärtig die anerkannten Majolikagefässe hier hergestellt werden, dass aber auch die zur Steingutfabrikation notwendige Einrichtung zum Teile vorhanden ist und dessen Erzeugung daher wesentlich erleichtert wäre. Ferner wird dem Käufer oder Pächter zur Orientierung mitgeteilt, dass die Tonerde und das Brennholz durch die Herrschaft vertraglich sichergestellt wird. Trotz der in den Zeitungen erschienenen Ankündigung „fand sich niemand, der das Haus und die Fabrik hätte kaufen wollen", 4 und so konnte Stingl ruhig die Majolika wie die Steingutfabrikation fortsetzen. Um seinen alten Pächter wenigstens bis zum Zeitpunkt der Vermögensteilung behalten zu können, lässt Pasteiner durch die Herrschaft den abgelaufenen Schlöglschen Vertrag auf nahe ein Jahr, bis Ende 1822 verlängern. 6 Doch einen Monat später „erbietet sich der Eisenhändler Josef Pasteiner in Tóvá3 Gr. Esterházysches Arch. Proioc. (Inv. Nr. 58.) Nr. 483. 4 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Inv. Nr. 59.) Nr. 642. 5 Gr. Esterházysches Arch. Protoc. (Inv. Nr. 59.) Nr. 1520.