Jávor Anna szerk.: Enikő Buzási: Ádám Mányoki (1673–1757), Monographie und Oeuvrekatalog (A Magyar Nemzeti Galéria kiadványai 2003/2)

ARCHIVALIEN

„Zu dem Mahler Manyocki wegen deren von Ihro Königl. Majt, verferttigte und gelieferte Portraits laut der Specification und dessen Ausgestellten Quittung Nr. 26. bezahlt 162 Ducat[en]." Dokument 4 Mányokis Rechnung mit seinen Reisekosten Dresden, 10. Juli 1715 Fol. 4. Bemerkung zur Quittung in der Aufstellung am Beginn des Bandes: „Auf Ihro Königl. Mayt. Allergndt. Hohen Mündl. befehl und dero selbst gemachten Disposition an den Portraits-Mahler Manioki wegen der zu Ihro Königl. Mayt. hohen Händen selbst gelieferten Portraits in Abschlag (?) derer noch zu lieffern habenden, auch zur berechnung an Ihro Königl. Mayt. selbst gegen dessen Quittung bezahlt No. 11 600 Rth." SächsHStA, ORD, SchKR Band 31. 1715. Fol. 46r Quittung Nr. [nincs] Ihr Königl. Majest: Werden Allergnädigst geruhen mir folgendts außzahlen zulaßen. Als wegen der, auff Ihr Majest: hohe ordre, durch Ihr Excell. den H. Gräften von Vicedom an mir verschiedene, über sandt, gethanen Reyßen von Dantzig nach Berlin, und von dar nach Dessau und nachmahls hieher nach Dresden, und anderer nöthigen Subsistence in allen 800 rth. Wegen 7. bereits hier in Dresden angefangen und verfertigten portraits àà 50 rth 350 rth Tägl. außlösung vor 16. wochen, als von 10 Marty biß ultimo Junv, seynd 112 Tage, à 3 rth 336 rth. Summa 1486 Rthl. Dresden den 10 July 1715. de Manyoki m.p. Anmerkung: In der Aufstellung am Beginn des Bandes findet sich keine Bemerkung zur Quittung. Dokument 5 Mányokis Rechnung. Leipzig, 18. Oktober 1715 SächsHStA, ORD, SchKR Band 31. 1715. Fol. 43r Quittung Nr. 11. Dokument 6 Amtliche Kopie von Mányokis Ernennung zum Hofmaler Karlsbad, 26. Juni 1717 SächsHStA, Geheimes Kabinett, Loc. 379/11. Loc. 379. Fol. 86r (Anlage von Mányokis Bittschrift vom 18. Juni 1735) Friedrich August König etc. und Chur Fürst etc. Rath Lieber Getreuer, Wir haben Adam de Mányoki seiner Uns bekandten Geschikligkeit halber zu Unsern Hoff Mahler annehmen laßen, ihm auch eine Jahrliche Besoldung von Ein Tausend Thaller courant Gnädigst zugeeignet, und begehren demnach hiermitt von Euch in Gnaden, Ihr wollet besagten Mányoki zwev Hundert und Fünffzig Thaller, den Thaller zu 5 Timff gerechnet á primo July a: C: angerechnet, gegen seine qvitung qvartaliter entrichten, und damitt hinführ continuiren. Es passiret der Betrag solcher Besoldung Krafft dieses in Rechnung. Daran etc. Und Wir etc. Datum Carlsbaad den 26 ten Juny 1717. Augustus Rex. Afhl. von Manteuffel An Cammer Rath Steinhäuser etc. Simonis. No. 11. Auff Ihro Königl. Majest. von Pohlen, und Churf 1. Durchl. zu Saxen allergnädigst. hohen Mündtl. Befehl und dero selbst gemachten hohen Disposition, seind mir Endes unterschriebenen, von dem /Titt/ H. Cammer Rath und General Empfänger Georg Peter Steinhauser, wegen 6. stück Zu Ihro Majest. hohen händen gelieferten Portraits als 1. die Gräfin von Saxen 2. die Grafin v. Rederin 3. die Freyl. Diskaun 4. noch ein mahl die Freyl. Diskaun mitt händen 5. die andere Freyl. Diskaun 6. die Freyl Mezeraden und in abschlag derer, laut einer Specification noch Zu mahlen habende Dames, auff berechnen die Sum[m]a von 600. Rth. sage Sechshundert thaller, baar, und richtig aus gezahlet worden, worüber hiermitt über den Empfang derer 600. Rth. gebührendt qvitire und bescheinige, Signatum Leipzig den 18 len 8br. 1715. (Mánvokis Stempel) ADe Manyoki m.p. Dokument 7 Mányokis Bittschrift an August III. 4. August 1734 SächsHStA, Geheimes Kabinett, Loc. 379/11. Fol. 90r-91v Prs. den 19. Aug. 1734. AllerDurchlauchtigster Großmächtigster König und Chur Fürst! Allergnädigster Herr, Ew. Königl: Maiet: und ChurFürstl. Durhcl. [sie!] geruhen in Höchsten Gnaden Ihro hiedurch vortragen zu laßen, wasgestalt bey Ihro Königl. Majest. und ChurFürstl. Durchl. dero Herrn Vater Allerglorwürdigst. Gedächtnüß ich die Allerhöchste Gnade gehabt über zwantzig Jahr als erster Portrait Mahler in Allerunterthänigs­ten Diensten zu stehen, davor ich Jährlich Ein tausend Reichs­thaller genießen sollen; deren unauffhörliche Solicitirung aber

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