Wellmann Imre: A parasztnép sorsa Pest megyében kétszáz évvel ezelőtt tulajdon vallomásaiak tökrében (Mezőgazdaságtörténeti tanulmányok 3. Magyar Mezőgazdasági Múzeum, Budapest, 1967)

Résumé

Haushalt des Herrn verknüpft oder bedeuteten Fuhren. Noch in den 1760er Jahren bilden abwechslungsreiche Arbeiten solcher Art die Mehrheit, obwohl zu dieser Zeit bereits an den meisten Orten auch mit den Yorwerksarbeiten grösstenteils die Bauern belastet wurden (von dem Gutsherrn gedungene Knechte werden nämlich selten erwähnt). Die wichtigsten Obliegenheiten letzterer Art waren die verschiedenen Arbeiten, die mit dem Getreidebau verbunden waren, von der Ackerbestellung an bis zur Beförderung des für den Absatz bestimmten Korns zur Donau. Die Bauern wollten sich besonders damit nicht abfinden,' was einzelne Domänen bereits einzubürgern begannen, nämlich Woche auf Woche in einer festgesetzten Zahl von Tagen regelmässig Robot leisten zu müssen. Es bestand jedoch eine bedeutende Gefahr darin, dass der Frondienst im allgemeinen zahlen­mässig nicht bemessen war, daher es vom Wunsch des Gutsherrn abhing, wann, wo, was und wieviel davon geleistet werden sollte. Das hat dem Bauern nur so lange kein Unheil gestiftet, bis seine Gratisarbeit lediglich mit dem Haushaltsbedarf des Herrn Schritt halten musste (entfernt wohnende Grundherren verlangten sogar statt Robot andere Leistungen). Sobald jedoch das Vorwerk zustande kam und sich zu entfalten begann, gab die herkömm­liche Bezeichnung „wann und wie es befohlen wird" dem Herrn Mittel an die Hand, seine Untertanen schrankenlos zum Frondienst zu jagen. Wie die Bauern die auf verschiedene Herrenarbeiten aufgewandte Zeit zusammenzählen, überstiegen sie 1768 das für das ganze Land vorgeschriebene Mass (wöchentlich 1 Tag mit Gespann je Vollhüfner) zumeist noch nicht, doch gibt es — in Dörfern, die zahlreiche Herren hatten •— Beispiele dafür, dass manchmal auch das drei- bis vierfache gefordert wurde. Und der Umstand, dass der Gutsherr stellenweise auch andere Leistungen in Robot verwandelt, deutet bereits auf eine weitere Vergrösserung der Vorwerke und zugleich der Ausbeutung von Arbeitskraft der Bauern hin. Eigentlich musste auch die wichtigste Naturalabgabe: das Neuntel aufs neue nach der Türkenzeit eingeführt werden. Laut dem Gesetz gebührte dem Herrn der neunte Teil alles dessen, was auf dem Feld gedieh (das Urbarialpatent präzisierte dies so : von Getreide, Hanf, Flachs und Wein), sowie vom Zuwachs der Schafe, Ziegen und Bienen. Auf Pussten und im allgemeinen von Feldern, die nicht als Bauernfeld galten, war es üblich, das Sieben­tel einzuheben, da dort der Kirche kein Zehntel zukam. Im behandelten Gebiet forderte der Grundherr — offenbar im Zusammenhang mit der Verbreitung der verschiedenen „Gärten" — vielerorts auch von deren Frucht (ausser Hanf und Flachs auch von Mais, Kraut, manchmal von anderem Gartengewächs und Tabak) das Neuntel. Es kam haupt­sächlich bei diesen Gartengewächsen — in erster Linie bei Hanf, dann bei Mais, seltener bei Kohl, ausnahmsweise bei Wein und Getreide — vor, dass man, statt einen kvantitatív nach dem jeweiligen Ertrag veränderlichen Anteil zu geben, zur Abgabe einer festgesetzten Menge überging. Stellenweise wurde das ganze Neuntel mit Geld abgelöst. Es handelte sich in beiden Fällen von einer sehr nützlichen Initiative : von der Behebung der den Bauern­fleiss lähmenden Auswirkung des Neutels. Eine andere Gruppe der Naturalabgaben stellten die Küchengefälle dar. Es zeigte sich, dass sie aus der Bewirtung des sein Gut fallweise besuchenden Herrn zur ständigen Last geworden sind: sie übertrafen gewöhnlich die Landesvorschrift (2 Hühnchen, 2 Kapaune, 12 Eier, 2 Halben Butterschmalz je Hufe, 1 Kalb seitens 30 Hufen) sowohl nach Menge, als nach Mannigfaltigkeit. Vielerorts blieb es auch dabei, die Küchengefälle je nach Dorf ge­meinschaftlich, in einer Summe zu leisten, vornehmlich im mittleren und nördlichen Teil der Hügelgegend; auch zu ihrer gemeinsamen Geldablösung ist am meisten hier, im Gebiet der grossen Domänen gekommen. Dagegen wiederspiegelte sich der stärkere Viehhaltungs­charakter des Tieflands darin, dass die Butterabgabe in erster Linie dort nach der Zahl der Milchkühe bemessen wurde. Übrigens ist eine Tendenz von seiten der Grundherren zu erkennen, auch diese Last einzeln auf die Bauern aufzulegen. Ihrer Menge aber wurden

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