Fehér György szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1995-1997 (Budapest, 1998)

ZSIGMOND CSOMA-SÁNDOR KOVÁCS: Bergordnung-Weinorden (Historisch-volkskundliche Ausstellung anläßlich des Berggemeinde-Gesetzes und des Welttreffens der Weinorden)

Trauben- und Weinbaus erneuerte und in einen einheitlichen Rahmen setzte. In diesen Geset­zen wurde der Anspruch auf einen qualitativen Trauben- und Weinbau und die Sicherung der Voraussetzungen dafür auf Landesebene formuliert. Diese betrafen das Leben auf den Wein­bergen und die Normen der gesellschaftlichen Beziehungen weniger als die Weinberg­vorschriften des 15-19- Jahrhundertes, die noch wirklich über die alltägliche Ordnung des Weinberglebens wachten. Die Berggemeinden durften ihre Autonomie bis 1949 behalten, bis man dann mit der Verstaatlichung und der Liquidierung der demokratischen, sich selbst organ­isierenden Gemeinschaften begann, was die Zerschlagung der Kleinbesitze und Klein­wirtschaften in der ungarischen Landwirtschaft zur Folge hatte. IV. WEINORDEN IN UNGARN Nach westeuropäischen Beispielen gründete man in den Weinbergen, Weingegenden und Betrieben Ungarns sog. Weinorden. Die Gründungsmitglieder, die mehrere hundert Weinritter und Mitglieder der Weinorden überwachen den Schutz des Rufes und Ranges des qualitativ ausgezeichneten ungarischen Weines. Ziel der Weinorden ist neben der Pflege und dem Erhalt der Traditionen dieses Gewerbes auch die Vorstellung und Bekanntmachung der Qualitäts­weine. Mit der Verbreitung des kultivierten Weinkonsums und der Untersuchung der Wirkung des Weines auf die Ernährung helfen die Weinorden, ein größeres Verbraucherbedürfnis für die Qualitätsweine zu wecken. In einer spielerisch-fröhlichen Form wählen sie die Weine propagieren. Sie sind die Ritter des Weinordens, die mit einer Eid ihre Verpflichtung gegenüber den Interessen des Weinordens besiegeln. Die Arbeit der Weinorden wird vom Großmeister, den Meistern des Ordens und vom Zeremoniemeister geleitet, die alle ausge­zeichnete Fachkräfte der vom Weinorden vertretenen Trauben- und Weingegend sind. Dieses auszeichnende Vertrauen bedeutet eine geistige Verbindung und auch die fachliche Anerken­nung des Weinordens. Die Weinorden sind auch mit ihren Äußerlichkeiten die Hüter der Aufrechterhaltung der Traditionen. In der Ausstellung zeigte für die Besucher mehrere Dokumente und Weingarten-Karten das ehemalige Weinbergsleben und die Lebensform in der Weingärten und die besondere Weinbergsrechte. So konnten die Besucher zB. die verzierte Bergverordnung von Badacsony­tomaj 1756, aus dem Ethnographischen Museum, György Zsovár Bergvorsteher-Dokumenten von Cserszegtomaj 1843, und Bergverordnungen aus Komitat Zala 1867, oder Bergpolizeiliche Verordnungen für das Komitat Zala 1880 (Balaton-Museum, Standortnr.: H. 57.1144.4.), oder die Durchführungs-bestimmung des gesetzartikels Nr. XXXI. 1938 über die Berggemeinden, oder das Protokoll der Berggemeinden Szabari-Hegymög-Szalai 1898-1934, oder Protokoll der Berggemeinde Rigyic 1930-1949, wo das Protokoll der letzten Sitzung: 26. dezember 1948 war, Dokumente der Berggemeinde Szentgyörgyvár 1876-1949, usw.

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