Fehér György szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1995-1997 (Budapest, 1998)
KNÉZY JUDIT: Lage der angesiedelten deutschen Volksgruppen und ihre Konflikte mit den zuständigen Gutsherren (Komitat Somogy, 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts)
Man kann sagen, daß die Deutschen in Bares nach den Szulókern schon auf ausgetretenen Pfaden gingen, weil sie viel später als die Szulóker Deutschen kamen. 1762. berichtete der Offizier des Herrschaftsgutes Csokonya, daß es in Bares infolge einer gefährlichen Krankheit verödete Grundstücke gibt. 29 Nach einem Kontrakt von 1763. wohnten hier größtenteils Kroaten, und eine kleine Anzahl Ungarn, aber unter ihnen hatte niemand mehr als eine Viertelsession. Die Leibeigenen mit Viertelsessionen waren verpflichtet, 4"rhénes" Forint zu bezahlen, 10 Tage Frondienst zu leisten, außerdem mußten sie 2 Tage mähen, 2 Tage Heu einfahren, feimen, 2 Tage "Ordinalzahl" dienen. Diejenigen, die Rinder hatten, wurden zu 2 Tage Heueintragen verpflichtet. Neuntel und Zehntel wurden von allen Feldfrüchten und Gartenprodukten, und vom Vieh bezahlt. Daneben mußten sie noch einen Doppelzentner Hanf oder Leinen spinnen, 8 Klafter Holz einbringen, und als lange Fracht mußten sie noch aus Zákány oder anderswoher Wein in die herrschaftliche Kneipe bringen. Wein wurde nur von Sankt Michael bis Weihnachten verkauft, weil die hatten keinen Weingebirge. Zu Eichelernte wurde "Eichellohn" bezahlt. 1779- wurde der erste Kontrakt mit den aus Österreich angesiedelten Deutschen datiert, dann wieder 1783. 30 Auf der Landkarte der Gemeinde kann man den alten unregelmässig besiedelten Siedlungsteil von dem neuen regelmäßig besiedelten, anhand eines Grundrisses ausgemessenen Teil unterscheiden. 31 Schon im ersten Kontrakt wurden das Einbringen des Tabaks, Bezahlung in Bargeld statt Frondienst und Victualien erwähnt, wofür der Leibeigene mit Halbsession 10 "rhénes" Forint und 1 Forint Rauchgeld bezahlte, der Kleinhäusler diente dafür 18 Tage, der Einlieger 12 Tage. Je Viertelsession muß man Flachs und Leinen spinnen, wie im Kontrakt von 1763. Außer Bezahlung von Zehntel und Neuntel hatten sie auch Lieferungspflichten: von Tabak, Wein und Getreide. Für das Sammeln von trockenem Holz dienten sie 3 Tage oder sie konnten einen Tag mit 12 Kreuzern auslösen. Das Bauholz wurde nicht einmal erwähnt, wie früher im Falle von Szulók, wo nur die Obstbäume geschont werden mußten. Im Falle der deutschen Einwohner von Bares kamen schon die Verordnungen des Königs und des Statthalterrates im Zusammenhang mit dem Schutz der Wälder zur Geltung. Auch die Einwohner von Bares nutzten die Möglichkeit des Auslösens der Leistungspflichten mit Geld. Auch schon im Jahre 1788 bezahlten sie für Frondienst, langen Transport, Spinnen und Datien Geld. Ein Landwirt mit Halbsession bezahlte 13 Forint und 30 Kreuzer. Den ungarischen und chroatischen Einwohnern in Bares war es später von Nutzen, daß man in ihrer Umgebung Deutsche ansiedelte. Auf einen von 1805 datierten Brief wurde in Zusammenhang mit Bares geantwortet, daß "nur die österreichischen Einwohner einen Kontrakt mit Herrn Ardrich hatten" (1788), und die vorher da gewesenen chroatischen Einwohner dagegen ein Urbárium, aber der frühere Pächter behandelte sie nach der Pacht wie die Österreicher. Bares zog die Handwerker an, sie siedelten sich hier gern an, weü der Verkehr neben dem Fluß Dráva für den Verkauf und die Lieferung ihrer Waren günstig zu sein schien. Das Herrschaftsgut hatte auch ein Mitspracherecht, wer sich hier ansiedelte und ob Ansiedlungsagenten herumgehen dürfen. Auf dem Herrschaftsgut Széchényi war Anfangs eine Voraussetzung der Ansiedlung, daß die Einwohner katholischen Glaubens sind (z.B.: Felsősegesd, Szulók), später wurde dieser Gesichtspunkt wahrscheinlich nicht mehr so sehr berücksichtigt. So konnte es vorkommen, daß auch Österreicher protestantischen Glaubens nach Bares kamen. 32