Fehér György szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1992-1994 (Budapest, 1994)
TAKÁCS IMRE: A magyar földművelésügyi igazgatás alsó- és középfokú szerveinek létrehozása és működése a dualizmus korában
den und dass durch die Entwicklung erforderten Verwaltungsämter für neue Fach- und Berufszweige schon automatisch staatlich verwaltet wurden. Trotz der oben erwähnten Tatsachen haben die Komitatc als sekundäre Verwaltungsämter von ihrer Wichtigkeit nichts cingebüsst. Die Gesetze aus 1871 Artikel XVIII und aus 1886: Artikel XXII sicherten für das Komitatsmunizipium ein weitgehendes Recht zur Kontrolle in den Gemeinden auf dem Gebiet des Komitates. Der politische und organisatorische Zentralismus war deshalb von Wichtigkeit um die Kooperation mit der Politik der Regierung zu sichern und somit konnte gegebenefalls die Regierung vom Parlament für die Lage der Verwaltung verantwortlich gemacht werden. Das zwischen 1867 und 1918 entstandene ungarische Verwaltungssystem, die landwirtschaftliche Verwaltung miteinbegriffen, wenn auch mit einigen Neuerungen, entsprach den Forderungen, was sein Bestehen bis 1945 beweist. Weiterhin gab es dem Landwirtschaftlichen Ministerium unmittelbar untergeordnete spezielle Kreisstellen. Sie bestanden von 1897 bis 1914. Ihre Aufgabe war nebst der primären und sekundären Verwaltung, von der Natur aus und auch wirtschaftlich notdürftigen Gegenden, sozial und wirtschaftlich zu unterstützen. Die erste derartig Kreisstelle wurde in Munkács in der heutigen Karpaten-Ukraine gegründet die dann Boden pachtete um dessen für den Ackerbau günstigen Teil an ruthenische Bauern als kleine Pachtungen weiterzugeben. Die Almen hingegen wurden durch ihre Vermittlung für die Viehhaltung von den Gemeinden gepachtet. Die Kreisstelle organisierte Mustergüter, gemeinnützige wirtschaftliche Vorträge und Bauervereine. Sie verteilte Saatgut von entsprechender Qualität, sorgte für Zuchtvieh und auch durch Amelioration von Weiden und Wiesen stand sie der Bevölkerung dieser Karpatengegend bei. Die Förderung des Hausgewerbes, der Obstbaumpflanzung, des Kräulersammelns und die Arbeitsvermittlung gehörte auch in ihren Bereich. Die kleinen örtlichen Kreditgenossenschaften, die genossenschaftlichen Warenlager, der Strassenbau, die Regelung der Bergbäche, Fragen des Rechtschutztes und karitative Hilfe schlössen sich ebenfalls diesem Bereich an. Mit ähnlichen Zielsetzungen arbeiteten die übrigen landwirtschaftlichen Kreisstellen dieser Zeitspanne mit Berücksichtigung der örtlichen Wirtschafts- und Naturverhältnissen und der jeweiligen Entwicklungsstufe der Bevölkerung. Die Okkupation der Gebiete, wo diese Kreisstellen tätig waren, späterhin der Friedensvertrag von Trianon der diese Regionen von Ungarn trennte machte dem Wirken und Schaffen dieser landwirtschaftlichen dem Fachministerium unterstellten Kreisstellen ein Ende.