Für Lajos szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1984-1985 (Budapest, 1985)
Takács Imre: Földművelésügyi kormányzatunk fő feladatai az 1914/18. évi világháborút követő békekötés utáni első években
Bodenreform die Zahl der halbproletarischen Zwergbauern, deren Arbeitskräfteangebot den gesättigten Arbeitsmarkt auch späterhin drückte. Das sich allmählich erholende Wirtschaftsleben brachte eine günstige Veränderung in der Landwirtschaft. Von 1920 bis 1924 verminderte sich das Brachfeld beinahe um die Hälfte (von 14,2% der Ackerfläche auf 7,6%). Trotzdem gab es einen Rückfall in der Durchschnittsproduktion wegen dem verlohrenen Krieg, der feindlichen Besatzung, der Inflation, den stockenden Investitionen und wegen der mangelhaften Ersetzung der schwindenden Bondenfruchtbarkeit. Es gab einen Überschuss an landwirtschaftlichen Produkten wegen dem niedrigen Lebensstandard und dem spärlichen Lebensmittelverbrauch der Armbauer und der Arbeiter. Die Exportschwierigkeiten dieses Überschusses hatten zur Folge, dass unsere Landwirtschaft am Anfang der 1920-er Jahre der kapitalistischen Entwicklung nur in geringem Masse folgen konnte. Die Wirtschaftsführung der Bauern — von der Gartenkultur einiger Gegenden abgesehen — liess auch im weiteren vieles zu wünschen übrig. In dieser Situation wuchs die Bedeutung der landwirtschaftlichen Landesverwaltung bedeutend. Nach dem Friedensvertrag von Trianon hatten wir den vom Krieg verursachten Rückfall unserer Landwirtschaft auf neuen Wegen, mit neuen Mitteln und Methoden zu ergänzen. Die Möglichkeiten der Entwicklung mussten unter wesentlich ungünstigeren Verhältnissen — im Vergleich zur Vergangenheit — vollbracht werden. Im weiteren gibt uns diese Studie eine Übersicht der agrarpolitischen Aufgaben, die damals zum Teil gelöst, oder als solche betrachtet wurden. Ihre Realisierung wurde gemäss der vom Friedensvertrag bedingten neuen Situation vom Landwirtschaftlichen Ministerium vorbereitet. Die Studie befasst sich mit den Aufgaben, die gemäss der Kodifikations-, Organisations- und Verwaltungstätigkeit der Hauptabteilungen und Sektionen, die im Landwirtschaftlichen Ministerium am 1. Mai 1922. in Kraft gesetzt wurden. Diese Hauptabteilungen waren wie folgt: I/A. und I/B. Forstwirtschaft, II. Staatliche Gestütsgüter und Pferdezucht, III. Veterinärwesen, IV. Viehzucht, V/A. und V/B. Wasserwesen, VI. Landwirtschaftliches Arbeitswesen, VII. Statistik und Export, VIII. Weinbau und Weinkunde, IX/A. Landwirtschaftlicher Fachunterricht, IX/B. Landwirtschaftliches Versuchswesen, X/A. Feldpolizeiwesen, X/B. Bodenpolitik, XL Gartenbau, XII/A. Volkswirtschaft, XII/B. Landwirtschaft und landwirtschaftliche Industrie. Durch die Leitung dieser Hauptabteilungen kam es — mit der Lage vor 1918 verglichen — zu gewissen Veränderungen in der Organisation und Funktion der Landwirtschaftlichen Landesverwaltung, so im lokalen, wie auch im Regierungsbereich. Das Zeil war die womöglich schnelle Wiederherstellung der im Krieg und in den nicht minder unruhigen Nachkriegsmonaten heruntergekommenen Landwirtschaft und die Sicherung der erforderlichen Bedingungen einer neuen Entwicklung mit Hilfe und Mittel der Verwalttung.