Für Lajos szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1981-1983 (Budapest, 1983)

Die Verbindung der landwirtschaftlichen Verwaltung und der Interessenvertretungen in Ungarn bis zur Entstehung der Rätsverwaltung

dieses letztere nicht immer diese Leistungen der Kammern beanspruchte, auch dann nicht, wenn es zweckmässig gewesen wäre. Das Landwirtschaftsministerium hat auch ansonsten nicht genügend berücksichtigt, dass die Landwirtschaftskammern auf dem Wege des Gesetzes gegründete, über Autonomie verfügende Interessenvertretungsorgane waren, sondern es hat diese oft als eine seiner untergeordneten Ämter betrachtet. Auch nach der Entstehung der Landwirtschaftskammern waren die Wirtschaftsvereine weiterhin tätig, an ihrer Spitze mit dem Ungarischen Landeswirtschaftsverein und mit dem 1896 gegründeten Ungarischen Wirtsverein, 1920 wurde sogar noch eine dritte Landeszentrale, der Dorfverein ins Leben gerufen. Nach der Befreiung des Landes von der Faschistenherrschaft im Jahre 1945 entsprach die alte Organistion und die persönliche Zusammensetzung der Landwirtschaftskammern unter der grundsätz­lich veränderten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und poütischen Verhältnissen nicht mehr den Anforderungen der neuen Lage. Zur Interessenvertretung gelangten die unter der Ägide der demok­ratischen Parteien entstandenen halboffiziellen, neuen Volksorgane, die Landwirtschaftskammern wurden in Landwirtschaftsräte umorganisiert. Nach der erneuten Reform der landwirtschaftüchen Interessenvertretung in den Jahren 1946-49 wurde mit dem I. Gesetz des Jahres 1950 die Räteverwaltung in Ungarn eingeführt, wodurch bzw. mittels Eliminierung der kapitalistischen Ausbeutung in Ungarn keine Interessenvertretung im bürgerlichen Sinne notwendig war. Später änderte sich die Lösung der Frage in der gegebenen politischen und wirtschaftlichen Entwicklung. Diese brachte die Entstehung des speziellen Interessenvertretungssystems der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften mit sich. Im Verlaufe der Suche des aus den wirtschaftlichen und Organisationsproblemen herausführenden Weges warf sich auf, dass es zweck­mässig wäre, die die Wirtschaft der gemeinsamen Güter beeinflussenden wichtigsten Fragen vor einem entsprechenden Landesforum zu behandeln. So entstand Ende 1951 als ein selbständiges Gessel­schaftsorgan neben dem Miniszterrat der Landesrat der landwirtschaftlichen Produktionsgenossen­schaften. In den Jahren 1959-61 wurde die sozialistische grossbetriebliche Umgestaltung der ungarischen Landwirtschaft beendet und die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften wurden zu charakteristischen Wirtschaftsformen der Landwirtschaft. Unter solchen Umständen konnten das Landwirtschaftsministerium und die zuständigen Foren der Staatsverwaltung nicht die Mitwirkung des Landesrates der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der Behandlung und Lösung der richtigen Arbeit der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften entbehren.

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