Wellmann Imre szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1971-1972 (Budapest, 1973)
Schremmer, Eckart: Die Veränderung der Produktionsstruktur auf dem flachen Land im 17. und 18. Jahrhundert in Südostdeutschland
Die Hofmark bot eine Gewerbestelle und die Heiratserlaubnis — und das zu einer Zeit, in der in der Stadt der numerus clausus der Zünfte immer strikter gehandhabt wurde. Beides bedingte und verstärkte sich wechselseitig. Daß diese (Teil-)Ergebnisse nicht nur für Bayern wichtig sind, sondern für alle Gebiete, in denen jene Agrarverfassung zwischen Grund- und Gutsherrschaft vorherrschte, zeigt wiederum eine den Vergleich geradezu herausfordernde Aussage von A. HOFFMANN in bezug auf Oberösterreich : 19 „ . . . die von den Grundherrschaften angestrebte wirtschaftliche Autonomie [erstreckte sich] noch über die Beherrschung der agrarischen Produktion ihrer Untertanen hinaus auch auf die Anlage von Gewerbestätten und die Ausübung des Handels, sei es nun innerhalb des engeren Herrschaftsbereiches, sei es sogar für die Belieferung des Fernhandelsmarktes. Die Grundherrschaft sollte zu einem autarken Produktionsgebiet und zu einem — wenigstens für ihre lokalen Bereiche — monopolisierten Binnenmarkt werden, dessen Fäden in der Hand der Herrschaft zusammenliefen. Das war das große Ziel, welches .. . nur im heftigen Kampfe mit den Städten und in starker Abwehr gegen die landesfürstliche Wirtschaftspolitik, selbstverständlich nur .. . teilweise, verwirklicht werden konnte". Wenn man davon ausgeht, daß das flache Land Agrarprodukte herstellt und die Stadt gewerbliche Waren, so hat man die Vorstellung von einer prinzipiellen Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land. Diese Vorstellung läßt sich jetzt für das 18. Jahrhundert nicht mehr für alle deutschen Territorien aufrecht erhalten. Das flache Land war in zunehmendem Maße wichtig geworden als Standort für die gewerbliche Produktion und als Standort für die Produktion für Dienstleistungen. Das ist nicht nur zu sehen unter dem hier betonten Aspekt des Zuerwerbs von Söldnern und der Beschäftigung von Tagewerkern im Gewerbesektor, sondern vor allem auch unter dem der räumlichen Verteilung von selbständigen Handwerksbetrieben (Meisterbetriebe) zwischen der Stadt und dem flachen Land. Eine erste Überschlagsrechnung zeigt folgende Standortverteilung der formal selbständigen Meister und der Gesellen auf 20 (s. Tab. 2). Jetzt sind auch die landgerichtsunmittelbaren Bezirke angesprochen wie die Hofmarken, wenngleich in dieser Arbeit mehr auf die grund- und gerichtsherrliche Institution der Hofmark abgehoben wurde. Die sich teilweise überschneidenden Bevölkerungsgruppen der Söldner, der seßhaften Tagewerker und der selbständigen Gewerbetreibenden waren die Träger einer vom 14. bis zum frühen 19. Jahrhundert mit Schwankungen anhaltenden allmählichen Durchdringung des flachen Landes mit Gewerbe. Das ländliche Gewerbe war nach unserem gegenwärtigen Wissen gekennzeichnet durch die Herstellung von einfacheren Erzeugnissen für den täglichen Bedarf; die Umsätze der produzierenden Personen waren (sehr) klein, die Absatzradien (sehr) gering. Die Zersplitterung der gewerblichen Produktion ^HOFFMANN, A. op. cit. 99. 2<>Genauere Angaben und Berechnungsweise bei SCHREMMER, E. Standortausweitung der Warenproduktion im langfristigen Wirtschaftswachstum. Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 59: 1972. Hier wird das Landhandwerk unter besonderer Berücksichtigung der Landmeister (formal selbständige Handwerksbetriebe) behandelt.