Wellmann Imre szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1971-1972 (Budapest, 1973)

Heitz, Gerhard: Zur Struktur der Feudalrente

Unsere Aufstellung zeigt die starke Differenzierung der Dienste, und zwar sowohl hinsichtlich der sozialen Qualität der zu den Arbeitsdiensten verpflich­teten Dorfbewohner, als auch hinsichtlich der spezifischen Verwendungszwecke, d. h. der betriebsökonomischen Ansprüche. Bezüglich der realen Höhe gibt die Tabelle die Möglichkeit des vergleichenden Überblicks. Günstiger ist es jedoch, die jeweils in Klammern gebotenen Geldwerte der Arbeitsrente der weiteren Betrachtung zugrundezulegen. Vom Geldwert der Arbeitsrente leisten die Bauern knapp 60 v. H., die Kossäten und Katenleute je rd. 20 v. H. Als auffal­lend möchte ich den geringen Anteil der Kossäten bezeichnen, die ihre einstige starke Position als mittlere Schicht des platten Landes verloren haben, ins­besondere im untersuchten Falle nicht mehr zu Spanndiensten verpflichtet sind und, wie sich aus einer gelegentlichen Notiz ergibt, auch nicht mehr durch­gehend spannfähig gewesen sein dürften. 5 Es muß also dabei sofort die ein­schränkende Bemerkung formuliert werden, daß unser Beispiel, das bezüglich der detaillierten Dienstangaben besonders günstig ist, vor allem in kurzer Zeit vier solche Angaben bereitstellt und zudem Geldwerte präsentiert, hinsichtlich der Qualität der Kossäten sich jedoch von zahlreichen anderen Siedlungen ähnlichen Typs dadurch unterscheidet, daß die Spannfähigkeit der Kossäten bereits nicht mehr gegeben ist. Vielmehr nähern sich diese dem Typus der Katenleute bereits an, wie 1788 ja eindeutig erkennbar ist. Was den ebenfalls mit 20 v. H. ausgewiesenen Anteil der Katenleute angeht, so muß. erläuternd hinzugefügt werden, daß es sich dabei nur um die den Frauen der Katenleute des Gutes abverlangten Frauendienste handelt. Die Landarmut ist also insgesamt bereits sehr viel stärker und hat auch eine stärkere Position in der Wirtschaft der Feudalherrn; sie wird dort zum kleineren Teil bereits durch Geld (Jahreslohn), zum größeren jedoch in Naturalleistungen (Deputat) abgefunden, daher finden nicht mehr alle Leistungen der Landermut Aufnahme in das Dienstregister. Damit erweist sich die Struktur der Feudalrente als abgeleitet von der Dif­ferenzierung der Sozialstruktur. Spanndienste leisten nur die Bauern, 10 v. H. als Erntedienste, und zwar im vorliegenden Falle in herkömmlichem 4-Wochen­Turnus. Anders verhält es sich mit den Handdiensten. Diese werden in über­wiegendem Maße von den Kossäten und Katenleuten (bzw. von deren Frauen) geleistet und repräsentieren mit 449 Rtlr. 48 v. H. der gesamten Arbeitsrente. Schlüsselt man die Werte aus unserer Aufstellung auf, so ergibt sich folgen­des Bild (S. 211). Es sind also, bezogen auf die Handdienste, ingesamt 57 v. H. der Leistungen (a, b, c) normale Handdienste, 43 v. H. davon (d, e) spezifizierte und zeitlich konzentrierte Erntedienste. 52. v. H. der Handdienste (b, c, e) werden durch Frauen geleistet, 35 v. H. sind ausdrücklich bezeugter Naturalanteil der Ver­pflichtungen der Katenleute, und hier haben wir eine Form der feudalen Aus­beutung vor uns, die sich durch den gesamten Ubergangszeitraum weiter ver­folgen läßt, allgemein ein Rest der feudalen Arbeitsrente ist bzw. bleibt, spe­ziell durch die von den Frauen der Tagelöhner zu leistende Handarbeit repräsen­51m 'Anschlag des Ritterguts Zühr' von 1787 heißt es: „Auch tun diese Leute (gemeint sind die Kossäten, GH) noch jährlich jeder 12 Handtage bei den Haken. Dagegen bestellt der Hof ihren Acker". Zum Haken vgl. BENTZIEN, U. Pflug und Haken, Berlin 1969.

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