Wellmann Imre szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1971-1972 (Budapest, 1973)
Heitz, Gerhard: Zur Struktur der Feudalrente
ändert worden war, in den ersten drei Stichjahren gleich; 1788 erfolgte eine Bauernlegung, die einen Zustand schuf, der viele Jahrzehnte bestanden hat und bei gleichbleibender Zahl der Bauern im Jahre 1805 durch den Übergang zur Pacht gekennzeichnet ist. Zühr gehört in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu dem von BENTHIEN 2 als Guts-Bauern-Flur charakterisierten Ubergangstypus der Fronwirtschaft. Dabei werden die bäuerlichen Dienste für die gutsherrliche Eigenwirtschaft innerhalb einer Siedlung benötigt; weitere Verpflichtungen aus benachbarten Siedlungen sind allerdings nicht ausgeschlossen. Die von BENTHIEN genannte Zahl von 11 Hof stellen für 1770 ergibt sich aus der Flurkarte und dem Schlag- und Feldregister; es ist jedoch •— im Zusammenhang mit dem hier erstmals ausgewerteten Dienstregister von 1764 — einigermaßen wahrscheinlich, daß von diesen Haus- und Hofstellen nur noch 6 die Qualität einer Bauernstelle gehabt haben, während die anderen mit den im Dienstregister erwähnten Kossatenstellen identisch sind. Die Terminologie ist übrigens unscharf, der Übergang zwischen kleinen Kossäten und Katenleuten bzw. großen Kossatenstellen und Bauern gleitend. Mit der Veränderung des Jahres 1 7 88 wird nun eine bemerkenswerte (und an zahlreichen Beispielen nachprüfbare) Entwicklungsstufe gekennzeichnet, in der sich das von mir früher 3 analysierte Optimum im Verhältnis von dienstpflichtigen Bauernstellen und gutsheriiicher Eigenwdrtschaft eindeutig zugunsten der letzteren zu verschieben beginnt. Es erfolgt kein endgültiger Ubergang zur selbständigen Gutswirtschaft, sondern ein langfristiger und zäher Prozeß der Expropriation der Bauern, die die persönliche Freiheit nicht besaßen und eine entwicklungsfähige Selbständigkeit der Wirtschaftsführung nicht behielten. In der tabellarisch erwiesenen Polarisierung der Bauern, Kossäten und Katenleute, deren stellenmäßige Gesamtzahl je gleichbleibt bei Verschiebung der Proportionen und bei Verschwinden der Kossäten als der Mittelgruppe, haben wir Stufen des Ubergangs zu sehen und gleichzeitig die wachsende Zahl und Bedeutung der Landarmut. 4 Durch zwei Vergleichszahlen wollen wir uns Trends der Entwicklung verdeutlichen, die wir an der (auf der Grundlage des Geldwerts der Arbeitsrente errechneten) Proportion messen. Im Jahre 1764 leisten die 6 Bauern noch 2/3 der Gesamt-Arbeitsrente ; 1788 ist es nur noch etwas mehr als die Hälfte. Etwas anders verhält es sich mit dem (ebenfalls auf der Grundlage des Geldwerts der Arbeitsrente errechneten) Verhältnisse von Spann-Diensttagen und HandDiensttagen, insofern sich eine deutliche Verschiebung zugunsten des Anteils der Handarbeit zeigt. Dabei wird genügend deutlach, wie sich in den 60er bis 80er Jahren die Gier nach Mehrarbeit zunächst und erkennbar auf die Frondienste richtet, sich also in Spann-Tagen erfassen läßt. Die Grenzen der Aussagekraft unseres Beispiels sind selbstverständlich offenbar. Es muß daher ein Wort zu den Quellen gesagt werden. In den ritter2BENTHIEN, B. Die historischen Flurformen des südwestlichen Mecklenburg. Schwerin 1960. 32. 3 HEITZ, G. Über den Teilbetriebscharakter der gutsherrlichen Eigenwirtschaft in Scharbow (Meckl.) im 17. und 13. Jh. In: Wissenschaftliche Zeitschrift der Universität Rostock 8: 1958. 299. ''PETERS, J. Ostelbische Landarmut — Statistisches über landlose und landarme Agrarproduzenten im Spätfeudalismus (Schwedisch-Pommern und Sachsen). Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 1970. 97.