Wellmann Imre szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1971-1972 (Budapest, 1973)

Vörös, Károly: Eine spätfeudale Steuerliste als Quelle zu regionalen Forschungen

In bezug auf seine landwirtschaftlichen Gegebenheiten befand sich das Gebiet in äußerst günstiger Lage: es war sowohl zu den innerösterreichischen und den steirischen, wie auch zu den slowenischen und kroatischen Märkten verhältnismäßig nahe gelegen. Dies ermöglichte einen frühen Beginn der landwirtschaftlichen Warenproduktion, die zwar in erster Linie auf den großen und mittleren Grundbesitzen, stellenweise aber auch auf dem bescheideneren Besitz des Kleinadels und der wohlhabenderen Schicht der Bauernschaft er­folgte. Die gesellschaftliche Struktur betreffend, war für den westlichen, an Österreich angrenzenden Teil des Gebietes, vor allem für den gebirgigen Strei­fen, die dauernd stabile Herrschaft der Großgrundbesitze bezeichnend (Herr­schaften von Borostyánkő—Bernstein, Léka—Lockenhaus, Pinkafeld, Német­újvár—Güssing, Vörösvár—Rathenturm. Szalonak —Sclhliaining, Rohonc — Rechnitz). In der Übergangszone, wo sich die Gebirgsgegend mit dem Tiefland trifft, bzw. östlich von ihr, gibt es außer der großen, sich bis in die Ebene er­streckenden Herrschaft Sárvár nur kleinere, bloß einige Dörfer umfassende Domänen (Monyorókerék—Eberau, Pornó—Pernau, Körmend, Kőszeg, Vép— Weppendorf, Szombathely—Steinamanger). Die Ebene im Osten befand sich in der Hand des mittleren und Kleinadels und war durch die adlige Komitatsorga­nisation in den zwei Bezirken der Stuhlrichter Niczky und Zarka vereint. Dadurch, daß das Gebiet niemals unter türkische Herrschaft geriet — was den Zerfall des feudalen Grundbesitzsystems mit sich gebracht hätte —, verblieb hier das Leibeigenensystem kontinuierlich und erfuhr nur stellen­weise und vorübergehend im 16—17. Jahrhundert eine gewisse Lockerung. Die Macht der Grundherren war hier auch stark genug, um größeren Unabhängig­keitsbestrebungen der Kleinhandwerk und Weinbau betreibenden Marktge­meinden des Gebietes zu steuern. Da also dieses verhältnismäßig kleine Gebiet so fein und vielseitig gegliedert erscheint, bietet sich bei Erforschung der örtlichen Besonderheiten auch Ge­legenheit dafür, einige allgemeinere Kennzeichen der ungarischen Agrarent­wicklung zu beobachten. Im Verlaufe der nach Vertreibung der Türken aus Ungarn im Lande be­gonnenen und bis zur Mitte des Jahrhunderts — das heißt: im großen und ganzen bis zu dem Zeitpunkt unserer Konskription, also bis 1744 •— fortgeschrit­tenen politischen und wirtschaftlichen Konsolidation haben die Grund­herren dieses Gebietes schon weitgehend das im Laufe des 16—17. Jahrhun­derts stellenweise gelockerte Leibeigenensystem wieder gefestigt. Damals brachten sie bereits auch in praxi ihre Rechtshoheit über all solche Hörige wieder zur Geltung, die im 16—17. Jahrhundert vorübergehend ihre Person oder ihren Besitz — Ackerflur, Weinberge — unter verschiedensten Vorwänden von der grundherrlichen Oberhoheit befreit hatten. In dieser Zeit wurden durch den 1741 beginnenden österreichischen Erbfolgekrieg in den dem Kriegs­schauplatz nähergelegenen Landesteilen die Möglichkeiten der Produktions­verwertung größer. Um diese auszunutzen, hatte der Grundherr mehr und mehr unbezahlte Fronarbeit nötig, denn seinen Bedarf an landwirtschaftlichen Arbeitskräften konnte er aus Mangel an Kapital nicht durch Lohnarbeit decken. Diese stärkere Belastung der Leibeigenen durch den Grundherrn hat um 1744 bereits begonnen und wurde bald danach in verstärktem Maße fortgesetzt. In den Jahren 1765 und 1766 ging gerade von dem hier behandelten Gebiet die

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