Szabó Miklós szerk.: A Magyar Mezőgazdasági Múzeum Közleményei 1964 (Budapest, 1964)
Dr. Takács Imre: A mezőgazdaság általános szakfelügyelete a polgári Magyarországon
Landwirtschaftsministers und gleichzeitig die landwirtschaftlichen Sachberater der allgemeinen Verwaltungsbehörden. Sie verrichteten die ihnen anvertrauten Fachangelegenheiten und förderten auch aus eigener Initiative die Interessen der Landwirtschaft. Gegen die behördlichen Massnahmen und Beschlüsse, die nicht im Geiste der für die Landwirtschaft geschaffenen Gesetze und Verordnungen standen, kam ihnen das Recht der Berufung zu. In den bewegten Jahren des ersten Weltkrieges reifte die Erkenntnis zum Entschluss, dass die Institution des Landwirtschaftsinspektorats reformiert werden soll. Das Gesetz von 1921 sagte aus, dass in allen Komitaten ein Landwirtschaftsinspektorat organisiert werden muss und dass von nunan auch in den Verwaltungslandkreisen Landwirtschafstsinspektoren Dienst leis- sten sollen. Das gleiche Gesetz bestimmte auch aufs genaueste das Dienstverhältnis der Landwirtschaftsinspektoren ihre Aufgaben, Verantwortung) gegenüber dem Landwirtschaftsminister und den Komitatsbehörden. In den Gemeinden fehlte auch nach 1921 ein landwirtschaftliches Sachverwaltungsorgan. Statt dessen stellten von 1930 an einzelne Dorfslandwirtskreise aus eigener Kraft sog. Landwirtsekretäre an. Zur weiteren Dezentralisierung der obligatorischen Fachaufsicht kam es nur während des zweiten Weltkrieges. Auf Grund des Gesetzes von 1942 „über die Förderung der Landwirtschaft" wurden zu Lasten des Staatsbudgets in den Städten und in den Gemeinden Landwirtschaftsvorsteher - Stellungen organisiert. Die Landwirtschaftsinspektorate haben zur Hebung der Landwirtschaft des bürgerlichen Ungarns eine vielseitige und erfolgreiche Tätigkeit ausgeübt, obwohl die Ergebnisse ihrer Arbeit sich eher auf dem Gebiet der Tierzucht meldeten, als auf dem Gebiet des Feldpflanzenbaus. 1949 wurden sie in die Organisation der sozialistischen landwirtschaftlichen Fachaufsicht neuen Systems einverleibt. \ 169