Kaján Imre szerk.: Vásárhelyi Pál és a reformkori mérnökgeneráció (Budapest, 1995)
Amelie Lanier: A hitel nem teremtheti meg saját feltételeit – Néhány megjegyzés a reformkori bank- és pénzügyről 62
Willigkeit des Schuldners verhandelt wurde, nicht als eine der Fähigkeit, also seiner ökonomischen Mittel. Man müsse nur den gesetzlichen Zwang verschärfen, so dachten die Verfechter der Gesetzesänderungen, dann würde sich die Zahlungsmoral schlagartig verbessern, und diees hätte zur Folge, daß auch die Aufnahme von Krediten erleichtert würde, da der Besitzer des Leihkapitals nicht mehr um sein Geld furchten müßte. In dem Drängen auf Gesetzesänderung lag insofern etwas Wahres, als die Gesetzeslage Ungarns vor 1848 ein geregeltes kapitalistisches Kreditwesen behinderte. Die Änderungen, die von den diversen Reichstagen, vor allem von dem von 1839/40 vorgenommen wurden, stellten zwar eine teilweise Beseitigung von Schranken dar, die das Einklagen von Krediten oder die Gründung von Aktiengesellschaften behinderten. Aber diese Diskussion um die Bedingungen des Kredits läßt die ökonomische Grundlage des modernen Kredits außer acht: Es müssen Unternehmen existieren, die Gewinne machen, aus denen die aufgenommenen Kredite bedient werden können. Geliehenes Geld befördert nämlich nur dann den Geschäftsgang eines Betriebes, wenn nach Abzug der Zinsen und Tilgungsraten dem Unternehmer noch etwas von seinem erwirtschafteten Profit übrigbleibt. Ist dies nicht der Fall, so trägt der Kreditgeber dazu bei, daß dieses Unternehmen nicht bestehen kann, weil es den Anspruch auf Vermehrung seines Betriebskapitals, der nicht zuletzt durch den Schuldendienst an es herangetragen wird, nicht erfüllen kann. So hat Kredit in Ungarn des Vormärz seinen Teil zur Zerstörung der alten Eigentums- und Abhängigkeitsverhältnisse beiigetragen und gleichzeitig das Zustandekommen gewinnorientierter Unternehmen verhindert. Das zeigt sich am Beispiel der Privatanleihen: Das waren Kredite, die ungarische Magnaten, also Adelige mit Großgrundbesitz, bei Wiener Bankhäusern aufnahmen und deren Tilgung sie aus dem Ertrag ihrer Güter nicht bewältigen konnten, sodaß sie zu ständiger Neu ver schuldung genötigt waren. Auch die Geschichte der ersten Manufakturen und Geldinstitute Ungarns bietet ein ähnliches Bild: Erstere waren oft zur Begleichung aufgenommener Schuld oder Auszahlung von Aktienzinsen zu weiterer Kreditaufnahme genötigt. Aus den tatsächlich erwirtschaftteten Gewinnen, sofern sie nicht überhaupt jahrelang nur Verluste machten, konnten die entsprechenden Summen offenbar nicht aufgebracht werden. Die Geldinstitute wiederum fanden wenig Möglichkeiten, das ihnen in Form von Spar- und kommerziellen Einlagen oder auf Konten anvertrauten Gelder gewinnbringend anzulegen und beklagten sich über den Überfluß des ihnen zuströmenden Geldes, mit dem sie wenig anzufangen wußten. AMÉLIE LANIER THE CREDIT CANNOT CREATE ITS OWN PRECONDITIONS SOME REMARKS CONCERNING THE CREDIT BUSINESS AND BANKING The publicism in Hungary reflected at the beginning of the era before 1848 anew that the credit missed first of all for the country. Concerning the bénéficient impacts of the credit there were relatively enlightening ideas, but only to a lesser extent about how procuring it. A great confusion occurred in the question,how the credit to be acquired shall be utilized by the potential credit demanding side. The repayment of the received credit were consideredddd as an "outdated" problem, a law adhering to the feudal businesss proceeding. As a consequence of this opinion the repayent was treated as the good will of the credit demanding person and not as the ability of him, i.e. as an economic tool. The legal constraint shall be strengthened, as the promoters of the change of the law thought and the payment65