Tanulmányok Budapest Múltjából 21. (1979)
Kubinyi András: A magyarországi városok országrendiségének kérdéséhez : különös tekintettel az 1458-1526 közti időre = Zur Frage des Landesständwesens der Städte Ungarns : mit besonderer Rücksicht auf die Zeit, 1458-1526 7-48
wenn dagegen Ende des 15. Jahrhunderts von Seiten der feudalen herrschenden Klasse gewisse Angriffsversuche zu verzeichnen sind. Hinsichtlich der Entwicklung des Städtestandes war gerade das Wichtigste, die Teilnahme am Reichstag das am wenigsten stabile Element. Obwohl sie in den 1440er und 50er Jahren regelmässig zum Reichstag geladen wurden, nahm Matthias nach seiner im Jahre 1464 erfolgten Krönung hiervon Abstand, was übrigens mit dem Versuchen, die Städte der Komitatsbesteuerung zu unterziehen, zusammenfiel. Schliesslich sicherte der König im Jahre 1474 die Freiheit der Städte auf dem Gebiet der Besteuerung und im Frühling 1475 wux i den sie erneut zum Reichstag geladen. Zu einer weiteren Einladung kam es aber bis zu seinen Tode im Jahre 1490 nicht, hingegen scheint es, dass er durch Einberufung besonderer Städteversammlungen der Versuch zur Errichtung einer städtischen Ständekammer unternahm, der jedoch in Anbetracht der Beziehung zwischen Versammlungen und Besteuerung, erfolglos blieb. Vom königswählenden Reichstag im Jahre 1490 an bis zum Jahre 1508 wurden die Städte - allerdings nicht bei jeder Gelegenheit -zumeist wieder zum Reichstag eingeladen, was dann zwischen 1508 und 1526 abermals nicht der Fall war. Das Erscheinen der Städte auf den Sitzungen des Reichstags begann dann wieder mit den Königs wählen im Jahre 1526. Der ungarische Städtestand vermochte sich demnach, seine ständischen Freiheitsrechte wegen des Drukkes der feudalen Kräfte, nur schwer zu erkämpfen,und dies weist viele Analogien mit der Entwicklung des böhmischen und polnischen Städtestandes auf. Aus Wirtschaftlichen Gründen waren sich die Sliadte auch untereinander nicht einig, und auch das schwächte ihre Kraft, so dass nur ein kleiner Teil der Städte dem Städtestand im rechtlichen Sinn angehört hat.