Tanulmányok Budapest Múltjából 19. (1972)

Bácskai Vera: Pest társadalma és politikai arculata 1848-ban : a választók és megválasztottak összetétele alapján = Gesellschaftliches und politisches Profil der Pester Bürger im Jahre 1848 283-325

VERA BÁCSKAI GESELLSCHAFTLICHES UND POLITISCHES PROFIL DER PESTER BÜRGER IM JAHRE 1848 Mangels detaillierter Bevölkerungsbestandsaufnahmen und Steuerregister können wir nur auf Grund von gelegentlichen Registrierungen auf die gesell­schaftliche Zusammensetzung der Pester Bewohnerschaft des 19. Jahrhunderts schließen. Gegenstand der Untersuchung ist diesmal ein Namensverzeichnis der Wähler der Abgesandten des 1848-er Landtags, das sich aber nur auf 15 % der (arbeitsfähigen) männlichen Bevölkerung erstreckt, und außerdem dem Wahlrechtszensus entsprechend in erster Linie die obere und mittlere Schicht der Stadtbevölkerung bzw. deren im politischen Leben mehr oder weniger aktiv teilnehmenden Gruppe repräsentiert. Die Verzeichnisse ihrer Wähler enthalten ausschließlich nur die Namen der Wähler; ihre Beschäftigungen und gesellschaftlichen Stellungen mußten aus anderen zeitgemäßen oder auch zeitlich nahekommenden Quellen erschlossen werden. Ungefähr ein Drittel der Wähler waren Handwerksmeister, 10 % Händler und 18 % Amtsträger, Intelligenz oder in freier unternehmerischer Beschäftigung. Etwa ein Dritter entstammte einer Schicht, die direkter Arbeit nicht nachgingen und von ihrem Vermögen und Kapital lebten. Mangels zeitgenössischer verläßlicher Verzeichnisse können wir nur mit annähernder Exaktheit feststellen, in welchen Verhältnis die Wähler die ver­schiedenen Berufsgruppen der Pester Bevölkerung wiederspiegelten. Auf Grund eines Vergleichs der zeitlich naheliegenden Konskriptionen und ihrer kritischen Analyse können wir nur schätzungsweise auf die gesellschaftliche Schichtung zurückschließen. Danach darf gesagt werden, daß unter den Wählern nur die Handwerker in einem ihrem wahren Gewicht entsprechenden Verhältnis ver­treten sind. Die Händler und Vertreter der Intelligenz verfügten dagegen im Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Anzahl in viel kleinerem Maße über ein Wahlrecht. Nichtsdestoweniger sorgte das Wahlrechtsgesetz des Jahres 1848 doch dafür, daß der Kreis der im politischen Leben ein aktivere Rolle Einnehmenden erheblich erweitert wurde, sodaß die Zusammensetzung der Wähler sich stark veränderte, in erster Linie zugunsten der Intelligenz und der Freiberuflichen. Deren Wirkung im städtischen Leben zeigte sich nicht so sehr bei der Ämter­erneuerung, als vielmehr in der Zusammensetzung der Vertretervereinigung, die berufen war, die Arbeit des Rats zu kontrollieren. 325

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