Tanulmányok Budapest Múltjából 18. (1971)
Tarjányi Sándor: Az 1930. évi fővárosi törvény = Das 1930-er Gesetz über die Haupstadt 335-351
So erschien der 1930-er XVIII. Gesetzartikel über die Verwaltung der Hauptstadt, und er bedeutete die Pluralität der rechten Seite im Stadtrat. Die erzwungene Rechtsnorm wies auf die kräftige Faschisierung des öffentlichen Lebens hin. Anlässlich der auf Grund des neuen Gesetzes abgehaltenen hauptstädtischen munizipalen Wahlen erwarb die rechte Seite 73, die Opposition 77 Mandate. Mit den durch das Gesetz gebontenen übrigen Möglichkeiten erhob die rechte Seite ihre Mandate auf 137, während die Opposition auf diese Weise nur ein Mandat erwarb. Die illegale Partei der Kommunisten in Ungarn stellte in ihrer über die Wahlen gegebenen Auseinandersetzung fest, dass bei Rückgang der mittleren Schichten die Sozialdemokratische Partei die Anzahl ihrer Stimmen vermehrte, trotzdem und unabhängig von den Wählern sicherte aber das Gesetz über die Hauptstadt im Stadtrat die Macht der rechten Seite. 351