Tanulmányok Budapest Múltjából 15. (1963)

Mályusz Elemér: Budai Farkas László = László Farkas von Buda 153-187

E. Mályusz LÁSZLÓ FARKAS VON BUDA László Farkas wird in der ersten bekannten Quelle im Jahre 1437/38 als Oberrichter der Stadt Ofen bezeichnet. Er entstammte einer ungarischen Familie. Sein Name wurde in mehreren, voneinander unabhängigen deutschen Texten in der ungarischen Wortfolge als »Farcuslasla« bewahrt. Seine Familie kam aus Tirnau (ung.: Nagyszombat) nach Buda, deshalb nannte man ihn, wie er auch selber sich des öfteren schrieb, Tirnauer. Seinen deutschen Namen erhielt er von den Mitbürgern, unter denen er in Buda lebte. Er gehörte zu den Gewandschnei­dern, die in Buda nach ihren Tuchverkaufskammern Kammerherren genannt wurden. Die Kammerherren, also Tuchgroßhändler, die aber auch einen einträg­lichen Detailhandel betrieben und auch Weber in wirtschaftlicher Abhängigkeit haltende Unternehmer waren, standen an der Spitze der Stadt in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Das zu dieser Zeit entstandene Ofner Stadtrecht diente der Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft. Nach diesem Rechtsbuch durfte nur der­jenige zum Richter erwählt werden, dessen vier Großeltern Deutsche waren. Mit Farkas machten die Kammerherren nur eine Ausnahme, um durch sein Vorrücken die Bestrebungen der ungarischen Zunftbürger, sich neben den Patriziern an der Leitung der Stadt zu beteiligen, abzuwehren. Farkas enttäuschte das in ihn ge­setzte Vertrauen nicht. Als Richter in den Jahren 1439/40 half er bei der Beseiti­gung des János Ötvös, des Führers der Ungarn. Der auf diese Gewalttat folgende Aufstand beschleunigte die Umwandlung der Organisation der Stadt. Eine Verein­barung kam zustande, nach der vom Jahre 1440 ab Ungarn und Deutsche das Richteramt abwechselnd besetzen, und die Hälfte des aus 12 Mitgliedern bestehen­den Rates Ungarn sein sollten. Als diese Vereinbarung geschlossen wurde, war Farkas nicht nur Richter von Buda, sondern auch »comes tricesimarum«, d. h. Leiter der Außenhandels­Zollorganisation. Nach dem Tode König Alberts (1439) und der Wahl Wladislaus' I. zum König, blieb Farkas Parteianhänger der verwitweten Königin. Als Leiter der Dreißigstel von Ödenburg und Preßburg, gewährte er Elisabeth zum Teil Darlehen aus seinem eigenen Vermögen, zum Teil verschaffte er ihr Geld von Wiener Bürgern. Er war auch an der Verpfändung der in den Händen der Königin befindlichen Schmuckstücke beteiligt. Als Gewähr für seine Darlehen erhielt er zu zweit das Amt des Burgvogtes von Győr (Raab). Nach Elisabeths Tode (Dez. 1442) wurde er Parteianhänger des Vormundes des minderjährigen Ladislaus V., des deutsch-römischen Königs Friedrich III. und übergab diesem die Burg von Győr. Die Passivität Friedrichs III. und das Erstarken der Partei Wladislaus' I. ließ ihn die Zusammenarbeit mit der Nationalpartei suchen. Durch die Hilfe des Banus László Garai, des späteren Palatins, gelang es ihm, sein Ziel zu erreichen. Er gewährte Garai im Jahre 1444 eine Anleihe von 4100 Goldgulden, und als Pfand dafür übernahm er dessen Gut Simontornya. Eine Zeit lang lebte er selber in Simon­tornya und wurde als Burgvogt zugleich zu einem der Vizegespane des Komitats Tolna. Obwohl er sich auch weiterhin mit Warengeschäften befaßte, traten in seinem Leben vom Jahre 1449 an die feudalen grundherrschaftlichen Züge in den Vordergrund. Im Jahre 1454 erwarb er die Gespanschaft der Insel Csepel. Zu dieser Zeit wurde er bereits »nobilis« genannt, und trug den Titel »egregius«, der den vornehmeren Adeligen gebührte. 1456 erwarb er von Ladislaus V. ein verpfändetes königliches Dorf als Erbgut. Als er starb (1457), war er bereits ein feudalisierter Bürger. 187

Next

/
Thumbnails
Contents