Tanulmányok Budapest Múltjából 14. (1961)
Tóth András: Pest közterhei és városgazdálkodása a visszafoglalástól a Rákóczi-szabadságharcig = Die öffentlichen Lasten und der städtische Haushalt Pests in der Zeit von der Rückeroberung der Stadt bis zum Freiheitskrieg Rákóczis 213-240
Der Forscher, der die Geschichte Pests zu ermitteln sucht, sieht sich, in Ermangelung von entsprechendem Quellenmaterial, einer bei weitem schwierigere Aufgabe gegenüber, als seine die Geschichte von Ofen studierenden Kollegen. Anläßlich einer in 1900 vorgenommenen, man muß sagen, vandalischen Ausmusterung, fielen die städtischen Rechnungsbücher der Vernichtung anheim. Damit ist das Gerüst verloren gegangen, ohne welches das sekundäre Quellenmaterial — aus hie und da gefundenen vereinzelten Daten bestehend — naturgemäß nur schwer verwendbar ist. Wir waren folglich in erhöhtem Grade auf die Ergebnisse der Ofen betreffenden Forschung angewiesen. Dieser Umstand hinderte jedoch nicht die Nachforschungen darüber, ob es nicht finanzpolitische Faktoren solcher Art gab, die bewirkten, daß Pest einen von Ofen abweichenden Entwicklungsweg einschlug. Unter den Abgaben militärischen Charakters bedeutete die Portion zweifellos die schwerste Bürde für die Stadt. In diesem Fall konnte sie nie auf Schonung hoffen und die Militärintendanten preßten — nicht selten für ihre eigene Tasche — auch das zwei-dreifache der ohnehin ziemlich hoch bemessenen Summe der Einwohnerschaft ab. Infolge der Spärlichkeit von Angaben, kann man am ehesten aus einer Vergleichung der Steueranlagen der Jahre 1698 und 1701 diesbezügliche Schlüsse ziehen. Es stellt sich dabei heraus, daß der Steueranschlag von 1698 wesentlich höher war, während sich die Besteuerung der landwirtschaftlichen Produkte in 1701 differenzierter gestaltete. Die Kammerdirektion war nicht auf der Höhe ihrer Aufgabe, als sie zwischen Steuerbasis und Anlage nicht den realen Zusammenhang herzustellen wußte. Alles in allem waren bis 1701 die Portionslasten der Stadt nicht untragbar, später dagegen stiegen sie erheblich an. Immerhin hat diese Abgabenart Pest stets weniger Sorgen gemacht als Ofen. Schwerer als die Portionsabgaben lasteten hingegen die Einquartierung und Naturverpflegung des Militärs auf der Stadt, da diese Pflichten auch mit persönlichen Unannehmlichkeiten verbunden waren. Die Kameralsteuern gliederten sich in vier Gruppen und zwar: 1. die mit dem ius territoriale verbundenen Grundbuchsteuern und Gebühren; 2. die auf Getreideernte und Weinfechsung bemessenen Produktensteuern; 3. die Akzise für den Absatz von Wein, Bier und Fleisch und endlich; 4. die verschiedenen Zollposten. Unter diesen Gruppen hatten die Grundbuchsteuern eine erstrangige politische Bedeutung, denn die Frage, wem die Verwaltung des Grundbuches oblag, der Kammer oder der Stadt, bildete einen der sehr umstrittenen Punkte im Kampf um das Privilegium. Am Beispiel einer anderen Steuerart zeigt sich auf eine ebenfalls interessante Weise, wie eng die wirtschaftlichen und politischen Kämpfe miteinander verflochten waren: in 1702, als die Steuerbürden ohnehin am drückendsten waren, führte die Kammer eine neue Abgabenart, den sogenannten Bergrecht ein. Der Protest gegen die neue Steuer war heftig und verband erstmalig die vier Städte des Ofner Kameralbezirkes: Buda, Pest, Esztergom (Gran) und Székesfehérvár (Stuhlweißenburg) zu einer gemeinsamen Aktion. Materiell am schwersten zu ertragen war die Konsumsteuer. Bis dahin war diese Steuerart im Lande unbekannt gewesen und an Höhe kam sie der Portion annähernd gleich. Was den Dreißigstzoll betraf, so interessierte den Pester Bürger vornehmlich die Befreiung von dieser Abgabenpflicht, von der in beträchtlichem Maße die Rentabilität seines Handels abhing. Die Befreiung von dieser Abgabe wurde als eine Vorstufe zum Privilegium in 1698 gewährt. Eine der wichtigsten von Ofen und Pest gemeinsam unternommenen Finanzoperationen dieser Zeit war die Inpachtnahme der fliegenden Brücke von der Kammer. Die Brücke war unmittelbar nach der Befreiung von den Türken von militärischen Organen errichtet worden und später von der Kammer an Privatpersonen in Pacht gegeben. Die beiden Städte sahen es mit Besorgnis, daß dieses für das ganze Land so wichtige Verkehrsmittel in den Händen von Privatpersonen war. Indessen dürften nicht nur Erwägungen prinzipieller Art den Ausschlag in dieser Sache gegeben haben. Betrachtet man den Umfang der von den beiden Städten eingegangenen Verpflichtungen, so gelangt man zur Überzeugung, daß die Pachtübernahme an sich ein wünschenswertes Geschäft gewesen sein mochte: 239