Tanulmányok Budapest Múltjából 14. (1961)
Fügedi Erik: Középkori magyar városprivilégiumok = Ungarische Stadtprivilegen im Mittelalter 17-107
Verwickelter waren die den Städten gewährten kirchlichen Freiheiten. Aus den verschiedenen Privilegien geht es klar hervor, daß die Bürger eine freie IVahl des Pfarrers und die Zehntenleistung in Bargeld anstrebten. Dieser Bestrebung widerstanden aber in vielen Städten die schon bestehenden kirchlichen Verhältnisse. In den Residenzstädten der Bistümer oder Stifte konnte grundsätzlich von einer freien Wahl des Pfarrers keine Rede sein, obzwar es z. B. Preßburg gelungen war einen Vertrag mit dem Kapitel zu schließen, laut welchem die Bürger den Pfarrer aus den Domherren frei wählen durften. Die Zehntenleistung in Bargeld und einer Pauschalsumme wurde in der Mehrheit der Städte ebenfalls gewährt. Den höchsten Grad der kirchlichen Freiheiten bildete die sog. parochia exempta, eine von der Amtsgewalt des Archidiakons befreite Pfarre. Obzwar in der wissenschaftlichen Literatur öfters behauptet wurde, daß die Institution der befreiten Pfarre in den städtischen Freiheiten wurzelt, so ist dieses bisher noch nicht nachgewiesen worden. 107