Tanulmányok Budapest Múltjából 13. (1959)

Tóth András: Pest város lakosságának küzdelme az önkormányzatért, 1686-1705 = Kampf der Einwohnerschaft von Pest um die Selbstverwaltung, 1686-1705 103-138

Die gegensätzlichen Bestrebungen füh rten natürlich zu dauernden Kon­flikten. Die zahlreichen Konflikte wurden zeitlich durch die Gegensätze zwischen der Bürgerschaft und dem Militär eingeleitet. Zwar verloren diese allmählich an Brutalität, nicht aber an Kraft : die fortdauernden Einquartierungen, Steuerein­treibungen trugen wohl dafür Sorge. Die direkte Zivilverwaltung wurde vom Ofner Kameralinspektorat (später : — administration) versehen, zwischen diesem und der Stadt verschärften sich die Gegensätze immer mehr, da den Bestrebungen nach städtischer Autonomie gerade die Kameraladministration als unbeugsamster Feind im Wege stand. Im späteren aber verloren auch diese Gegensätze an Schärfe, als die Selbstverwaltung zustande kam, bzw. in der Rolle der Kameraladministra­tion gewisse Änderungen eingetreten waren. Gegensätze waren außerdem entstan­den zwischen der Stadt und dem adeligen Komitat in Steuerangelegenheiten, und zwischen den militärischen und zivilen Verwaltungsorganen bezüglich der über der Stadt ausgeübten Gerichtsbarkeit. Als eine Folge der äußeren Gegensätze, manchmal aber auch unabhängig von diesen, waren auch innere, soziale Gegensätze im Reifen. Die Mehrheit des Magistrats und der gewerblich tätigen deutschen Bürgerschaft befürwortete die Idee der Selbstverwaltung, während natürlich auch die Kameraladministration eine starke Anhängerschaft in der Stadt besaß. Denn von Anbeginn an sah die Bürgerschaft nicht ohne Eifersucht, wie der Einfluß des Magistrats und der Rats­herrn immer mehr erstarkte ; in der Gerichtsbarkeit standen sich wiederum Adelige und Bürger gegenüber. Viele von den Ungarn, bzw. der städtischen Intelligenz bevorzugten ungarische Gerichtsbarkeit im Gegensatz zu den Organen der Kameral­verwaltung ; auch gewisse Gegensätze zwischen den Nationalitäten, so zwischen der ungarischen und der deutsch-serbischen Stadtbevölkerung waren entstanden. Solche äußere und innere Gegensätze bedingten die Entwicklung der Stadt in den ersten Jahren ihres neuen Lebens, und zwar nicht nur bis zum Zeitpunkt, da die Selbstverwaltung errungen wurde, sondern auch noch weit über diesen Zeitpunkt hinaus. Die einzelnen Interessengruppen trennten sich nicht immer scharf und auf prinzipieller Grundlage voneinander. Persönliche und materielle Gegensätze verwickelten die Lage außerordentlich. Am konsequentesten wurde die Idee der Selbstverwaltung zweifellos von der Gruppe unter der Leitung des reichen Bier­brauers Jakob Proberger vertreten, die auch im Stadtmagistrat die Mehrheit hatte. Im Prinzip war ja auch die städtische Bürgerschaft für die Autonomie, sah aber mit steigender Besorgnis die Machterstärkung des Magistrats. Das Bestreben, einen Einblick in die Geldwirtschaft des Magistrats zu gewinnen, machte sich immer stärker geltend. Einer der nennenswertesten Vertreter dieser Richtung war der Gastwirt Philipp Eschenbrugger. Die Anhänger der Kameralverwaltung sammelten sich um den Apotheker Siegfried Herold und den kaiserlichen Dreißigst­beamten Matthias Lambert Kohlbacher. Zur Erstarkung des Autonomiegedankens trug der große wirtschaftliche Aufschwung der Stadt ebenfalls viel bei. Ziemlich frühzeitig, nämlich bereits 1690 wurde in Pest die Abhaltung von Jahrmärkten gestattet, was in jener Zeit dem wirtschaftlichen Aufschwung einen mächtigen Antrieb geben konnte. Die Entwicklung konnte demnach nicht aufgehalten werden ; der Weg aber, auf welchem die Machtschmälerung der Kameralverwaltung einerseits, und die autonome Verwaltung andererseits erreicht werden konnte, war keines­wegs frei von Hindernissen. Gewisse schwierigere Etappen dieses Weges sind durch soziale und politische Explosionen gekennzeichnet, welche aber beinahe ausnahmslos entwicklungsfördernd waren. Die erste dieser Explosionen geschah im Jahre 1693, diese wird aber im nächsten Jahr in Anschluß an die Ofner Bewegung fortgesetzt. Den Anlaß zum Ausbruch der Gegensätze boten sozusagen ausnahmslos die Richterwahlen : die Kameralverwaltung wünschte ihre eigenen Leute im Richterstuhl zu sehen, indessen drang die Bürgerschaft immer stärker auf das Recht der freien Richterwahlen. 1697 war die Idee der Selbstverwaltung bereits in dem Maße erstarkt, daß die von Proberger angeführte Gruppe den Herrscher 137

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