Tanulmányok Budapest Múltjából 12. (1957)
Nagy István: Buda város gazdálkodása és adósságai a XVIII. század első felében = Der Haushalt und die Schulden der Stadt Buda in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts 51-131
in den Kassenrechnungen ein Kassenmanko und überflüssige Auslagen von 59 762 Gulden festgestellt ; zur Erstattung dieser Summe wurde das Vermögen der Mitglieder des städtischen Magistrates beschlagnahmt. Nach vielen Bemühungen gelang es aber dem Stadtrat eine Abänderung des königlichen Straferlasses von 1723 zu erwirken. Im königlichen Erlaß vom 5. Mai 1727 wurde der städtische Magistrat von der Anklage der Vermögensveruntreuung freigesprochen und der Entschädigungspflicht enthoben und darüber hinaus im Prozeß zwischen der Bürgerschaft als Kläger und dem Rat letzterem rechtgegeben. Diese befremdliche und ungerechte Verfügung rettete aber den Budaer Magistrat nicht vor der wohlverdienten Strafe. Im Oktober 1737 enthob der königliche Kommissär den städtischen Magistrat, der, als ob nichts geschehen wäre, auch weiterhin das Kommunalvermögen veruntreute und unterschlug, seines Amtes und verpflichtete ihn zur Zahlung einer Entschädigungssumme von 15 439 Gulden. Die Hauptursachen der Verschuldung Budas hat man somit einerseits in der Wiener Wirtschaftspolitik, die den Verlust der Kommunaleinkünfte mit sich brachte, und in den großen Steuerlasten, andererseits aber in den vom städtischen Magistrat verübten Mißbräuchen zu suchen. Die Absetzung des Stadtrates im Jahre 1737, das energische Eingreifen der Obrigkeit und die endliche Abwickelung der Rückkäufe der enteigneten Einnahmequellen geboten der weiteren Verschuldung der Stadt Einhalt, die in der Folge schon verhängnisvoll hätte werden können. Die Zinsen und Amortisations Verpflichtungen der Schulden von etwa 100 000 Gulden belasteten aber noch an die 20 Jahre lang (1733—1753) den Stadthaushalt. Während dieser zwanzig Jahre hatte Buda allein für die Zinsen annähernd 120 000 Gulden zu zahlen. Erst von 1753 an ermöglichte die wirtschaftliche Gesundung Budas eine langsame Schuldentilgung. Schließlich befreite nach vielen Wechself allen ein außerordentlich glückliches Ereignis die Stadt von ihren Schulden. Im Jahre 1758 erbte sie nämlich gemäß den Privilegien als Caduzität das Vermögen des reichen, ohne Erben verstorbenen Budaer Kaufmannes Peter Bernucça. Diese Erbschaft ermöglichte die vollständige Tilgung der Schulden und brachte darüber hinaus der Stadt noch eine große Summe Geldes ein. Nach Beendigung der Türkenherrschaft (1686) ordneten sich die Verhältnisse in der Budaer Kommunalwirtschaft erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in zufriedenstellender Weise. Die schweren wirtschaftlichen Verhältnisse hemmten in mancher Hinsicht die Entwicklung der Stadt. Darum hat Buda, das infolge seiner günstigen Dage, seiner vorzüglichen Weinkultur und anderer Faktoren über gewaltige Entwicklungsmöglichkeiten verfügte, die reifere Entwicklungsstufe einer königlichen Freistadt erst ziemlich spät erreicht, und zwar zu einer Zeit, als die auf Privilegien beruhende, feudale städtische Debensform im Dauf der geschichtlichen Entwicklung auch in Ungarn allmählich der Auflösung entgegenging. 9* 131