Tanulmányok Budapes Múltjából 11. (1956)
Nagy István, Buda adóterhei a töröktől való visszafoglalástól a Rákócziszabadságharcig
Befreiung von der Akzise, Minderung der Einquartierungslast, Regelung der Portionseintreibung), um wesentliches die Steuerpolitik der Wiener Regierung gemildert. Obendrein wurde nach 1700 die Steuerschraube noch mehr angezogen, da Wien infolge des spanischen Erbfolgekrieges und der gärenden Lage im Innern noch mehr Soldaten und weitere Einnahmen benötigte. Jetzt bekommt Buda die drückendsten Steuerlasten auferlegt, unter allem auch mit der Begründung, dass im Jahr 1702 die Dauer der in 1696 bewilligten Steuerbefreiung abgelaufen ist. Demzufolge kommt es nochmals zu einer das bisherige weit übertreffenden Veranlagung der Akzise, welche z. B. im Falle des Weines in einem halben Gulden je Eimer festgesetzt wurde. Die Ofner Kammeradministration trieb nun auch die bisher nicht erhobenen Grundbuchgebühren ein (Grundsteuer, Gebühren für Grundstückurkunden) , welche rückgehend auf mehrere Jahre zu bezahlen waren und eine beispiellose Bürde für die Einwohnerschaft bedeuteten. Dazu kam noch die Einführung einer neuen Steuer, des Weinneuntels (Bergrecht), das je Viertelweinberg in 1 Gulden 15 Groschen, bezw. in 1 Gulden festgesetzt wurde. Das Ausmass der Besteuerung wird am treffendsten durch die Aufzählung der für das wichtigste Produkt, den Wein, festgesetzten Steuergattungen veranschaulicht. Nach dem Wein musste eine ganze Reihe von Steuern gezahlt werden : Portion, Akzise, Zehnt, Bergrecht, Hutgeld, Weinlesegebühr. In 1702 machte der Betrag der allein aus der Portion und der Weinernte eingelaufenen Steuern ungefähr 57 000 Gulden aus, diese Summe aber übertraf das netto Einkommen von zehn Jahren der Stadt, welches von 1693- bis 1703 bloss auf 40—50 000 Gulden geschätzt werden kann. Die schonungslose Besteuerung empörte die Stadt aufs äusserste. In ihrer am 9. Dezember 1702 an die Wiener Kammer gerichteten Gedenkschrift führte sie aus, dass die Bezahlung dieser Steuern an die Unmöglichkeit grenze, und falls die Obrigkeit den Untergang der Stadt vermeiden wolle, möge sie den Verhältnissen der Bevölkerung ein grösseres Verständnis entgegenbringen. Diese Erbitterung ist verständlich. Das wirtschaftliche Leben Budas war noch unentwickelt. Die meist aus Handwerkern bestehende Bevölkerung konnte ihr Gewerbe noch nicht genügend ausnützen, Viehzucht und Ackerbau beharrten infolge der engen Gemarkung und der militärischen Bodenbeschlagnehmungen in primitiven Verhältnissen. Einzig der Aufschwung des Weinbaus erhielt die Lebenskraft der Bürger von Buda, gerade dieser Wirtschaftszweig litt aber am meisten unter den unerträglich harten Steuern. Nicht nur in Buda, sondern auch in den übrigen Teilen des Landes wurde, in vielleicht noch viel höherem Masse, die Unterdrückung durch die Habsburger, welche die Rechte des Ungartums mit Füssen traten, immer unerträglicher, bis letzten Endes diese Politik in 1703 zum Aufstand der ungarischen Nation, zum Ausbruch des von Rákóczi geführten Freiheitskrieges führte. Das bisher über die Steuerlasten von Buda Ausgeführte gehört auch zur Vorgeschichte des Aufstandes. Obwohl sich Buda den Aufständischen nicht anschloss, erfuhr die Stadt eine Änderung ihrer Verhältnisse doch durch den Freiheitskrieg Rákóczis. Um die revolutionäre Unzufriedenheit einzudämmen, erklärte sich die österreichische Regierung bereit, den vier neuerworbenen Städten, also Buda, Pest, Esztergom und Székesfehérvár, die ihnen als königlichen Freistädten zukommenden Privilegien zurückzugeben. Auch materielle Gesichtspunkte spielten bei diesem Schritt der Wiener Regierung eine Rolle. Für die Kriegsoperationen gegen die Aufständischen brauchte sie eiligst Geld und so zeigte sie sich geneigt, gegen die Kostenerstattung der Türkenkriege, der Bezahlung des sog. ius armorum, die neuerworbenen Gebiete, unter ihnen auch Buda, in ihre alten Rechte wieder einzusetzen. Als Folge dieser Massnahmen erhielt Buda in 1703, mit dem Eriass des sog. Diploma Leopoldinum, seine Privilegien als königlichen Freistadt wieder, und in 1705, mit der Bezahlung des ius armorum, trat es den faktischen Besitz dieser Rechte an. Eine wesentliche iinderung bedeutete dies hinsichtlich der Steuern, der städtischen Einkünfte und städtischer Administration. Die Stadt erhielt die bis 75